Händler verweigert vollständige Kostenerstattung aufgrund von starken Gebrauchsspuren

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
grnd343
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert vollständige Kostenerstattung aufgrund von starken Gebrauchsspuren

Hallo,

ich habe online ein Handy gekauft, welches ich nach knapp 4 Tagen normaler, sorgfältiger Benutzung im Rahmen meines Wiederrufsrechts an den Händler zurück schicken wollte.

Guten Gewissens schickte ich das einwandfreie Handy zurück und staunte nicht schlecht, als mit der Händler antwortete, dass er nicht den vollständigen Preis zurück erstatten kann, da es aufgrund von Kratzern und starken Gebrauchsspuren an Wert verloren habe. Es heißt laut Händler: "Da das Gerät in solch einem Zustand nur noch weit unter Wert verkauft werden kann, entstehe so ein finanzieller Schaden, der nicht ersetzt werden kann." Auch der Hersteller nehme die Artikel nicht mehr zurück.

Anbei schickte er mir zwei Bilder vom Handy, auf denen deutlich mehrere eindeutige Kratzer zu erkennen sind. Das Handy ist in einem Zustand, der so von mir zu 100% nicht losgeschickt wurde. Leider habe ich den Zustand beim Versand nicht durch ein Foto aufgezeichnet, jedoch können dies sowohl ich, als auch zwei weitere Personen bezeugen. (Es wäre doch komplett unsinnig ein Handy in so einem Zustand zurück zu schicken und auf eine Rückerstattung zu hoffen...?)

Es wäre ja noch annähernd glaubhaft, würde es sich nur um einzelne Mikro-Kratzer handeln, aber wir reden hier vom beschriebenen Zustand "Display komplett zerkratzt"

Er biete entweder an das Handy zurück zu schicken oder einen verminderten Betrag zurück zu erstatten.

Welche Rechte habe ich und was würden Sie als nächsten Schritt in Erwägung ziehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge.

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Ansicht des Händlers erstmal korrekt. Er kann für Gebrauchsspuren, die auf einer über das übliche Prüfen/Ausprobieren hinausgehenden Nutzung beruhen, Wertersatz verlangen (vgl. §357 Abs. 7 BGB). Da du ja behauptest, nicht der Verursacher zu sein, hier meine Gedanken dazu:
- Kann es sein, dass eine Verwechslung des Geräts vorliegt? Würde ich zunächst ausschließen, indem ich mir vom Händler die Seriennummer schicken lasse
- Vielleicht wirken die Kratzer auf dem Bild stärker durch z.B. andere Lichtverhältnisse? Nur mal übertrieben: Wenn du das Paket abends im Kerzenschein einpackst, fallen dir die Kratzer natürlich nicht auf.
- Mir fehlt auch etwas die Fantasie, wie die Kratzer da nun hingekommen sein sollten, wenn nicht durch dich. Letztendlich kommt es im Streitfall darauf an, wer die besseren Argumente liefert. Da sehe ich aktuell den Händler im Vorteil, wenn eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von grnd343):
jedoch können dies sowohl ich, als auch zwei weitere Personen bezeugen.


Wenn dem so ist, kann man einem evtl. Prozeß gelassen entgegen sehen.

Zitat (von fm89):
Mir fehlt auch etwas die Fantasie, wie die Kratzer da nun hingekommen sein sollten


Es gibt auch betrügerische Händler. Oder der Azubi hat beim Auspacken Mist gebaut und hat Angst, es dem Chef zu gestehen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von grnd343):
ich habe online ein Handy gekauft, welches ich nach knapp 4 Tagen normaler, sorgfältiger Benutzung im Rahmen meines Wiederrufsrechts an den Händler zurück schicken wollte.
Dir sollte aber schon klar sein, dass eine 4-tägige normale Nutzung weit über das hinausgeht, was in einem normalen Ladengeschäft, bei einer Funktionsprüfung, möglich wäre. Der Schaden, durch eine Verschlechterung des Zustandes, ist daher von dir zu ersetzen, darüber besteht schon mal kein Zweifel. Es kommt hier also nur darauf an, wie stark diese Zustandsverschlechterung ist und wer wer seine Behauptungen glaubhafter belegen kann. Ein Selbstläufer ist so etwas vor Gericht sicherlich nicht.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
eine 4-tägige normale Nutzung


Wobei es dem VK schwer fallen dürfte, zwischen "4 Tage genutzt" und "10 Minuten genutzt und dann auf dem Tisch liegen lassen" zu unterscheiden, sofern keine Kratzer dazu gekommen sind.

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