Händler will Gutschrift nicht auszahlen

19. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
G.I.Bimbo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Händler will Gutschrift nicht auszahlen

Guten Tag, es geht um folgenden Sachverhalt:
Im Februar 2014 habe ich bei einem Online-Shop eine rabattierte Jacke für 189,95 Euro gekauft. Diese wies jedoch bereits nach 3 Monaten Mängel auf, woraufhin ich die Jacke reklamiert hatte. Der Händler schickte daraufhin die Jacke zum Hersteller und verwies darauf, dass es einige Zeit dauern könnte bis die Jacke wieder zurückgeschickt wird. Nach mehr als 8 Wochen und mehrmaliger Nachfrage hatte der Händler immer noch keine Mitteilung vom Hersteller. Damit ich nicht noch länger ohne Lösung des Problems warten musste, gewährte man mir daraufhin eine Gutschrift auf mein Kundenkonto. Soweit so gut ...

Ich würde die Gutschrift auch gerne nutzen, jedoch hat der Händler offensichtlich seinen Shop neu ausgerichtet bzw. das Sortiment so verändert und angepasst, dass ich dort nichts mehr für meine Gutschrift finde. Ich sehe natürlicgh nicht ein, warum ich nun dort etwas kaufen soll, obwohl es mir gar nicht zu 100% gefällt. Daher habe ich nachgefragt ob man mir die Gutschrift zurücküberweisen könne. Doch dies wäre unmöglich meinte man zu mir ... Bin ich jetzt ernsthaft gezwungen meine Gutschrift für irgenetwas aufzubrauchen, was ich gar nicht brauche/möchte!?

Viele Grüße

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Was wurde denn beansprucht? Gewährleistung, Garantie oder war es Kulanz?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
G.I.Bimbo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hier ein Auszug aus der Mail damals:

"wir haben das nun selbst in die Hand genommen, da sich der Hersteller immer noch nicht gemeldet hat und du hast nun eine Gutschrift über € XXX auf deinem Kundenkonto.

Diese kannst du für deine nächste Bestellung bei uns verwenden. Die von dir damals bestellte Jacke ist leider nicht mehr vorrätig, aber die neue Ware von XXX werden wir in den nächsten Wochen erhalten."

Läuft das dann schon oder Kulanz oder immer noch unter Gewährleistung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von G.I.Bimbo):
Läuft das dann schon oder Kulanz oder immer noch unter Gewährleistung?

Genau diese Frage wurde dir gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
G.I.Bimbo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Frage habe ich schon verstanden. Nur ist der kopierte Text der einzige Anhaltspunkt, aus dem sich ableiten ließe ob das im Sinne der Kulanz oder der Gewährleistung war. Kulant war es vom Händler, dass er mich mit einer Lösung nicht länger auf die Rückmeldung vom Hersteller warten lassen wollte. Jedoch ist dies natürlich auch innerhalb der Gewährleistung, da die Jacke fehlerhaft/beschädigt war, bzw. einen Verarbeitungsfehler aufwies.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

DU bist derjenige der sagen muss wie er die Reklamation behandelt haben möchte. Hast du einen Gewährleistungsanspruch angemeldet oder einen Garantiefall oder gar nichts?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
G.I.Bimbo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte die Jacke reklamiert, dem Händler zugeschickt und dieser leitete die Reklamation an den Hersteller weiter. Daraufhin hieß es man würde sich bei mir melden wenn der Hersteller die Reklamation annimmt, oder ablehnt.

Und wie im ersten Text erwähnt sprach man mir irgendwann auf mehrmaligen Nachfragen meinerseits eine Gutschrift in Höhe des Kaufbetrags zu, da der Hersteller sich auch nach 8 Wochen noch nicht zurückmeldete.

6x Hilfreiche Antwort

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