Händler zögert Gewährleistungsansprüch hinaus ...

2. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
hubertus321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler zögert Gewährleistungsansprüch hinaus ...

Ein Hallo in die Runde.
Mal angenommen es gäbe einen Max und der Max kauft sich am 20. September 2014 ein Monitor bei einem relativ Bekannten EDV-Händler.
Mitte August würde der Monitor kaputt gehen und Max sei froh darüber, dass er noch kurz vor Knapp die Gewährleistung in Anspruch nehmen könnte. Er würde sich also telefonisch direkt an den Verkäufer wenden und dieser würde ihm zusichern, sich schnellstmöglich um sein Fall zu kümmern. Er solle alles (inkl. des Kaufbelegs) nochmals schriftlich per Mail zuschicken, was Max dann auch umgehend erledigen würde.
Genau das gleiche würde dann in der 3. Augustwoche passieren, eine Woche darauf und wieder eine Woche darauf.
Max wäre also schon echt genervt, da der Händler ihn augenscheinlich immer wieder mit Aussagen wie "Wir haben im Moment echt viel zu tun, aber wir kümmern uns darum" vertröstet, bis die 2 Jahres-Frist um ist...
Aber was genau könnte denn Max da tun?

-- Editier von hubertus321 am 02.09.2016 09:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von hubertus321):
Er solle alles (inkl. des Kaufbelegs) nochmals schriftlich per Mail zuschicken, was Max dann auch umgehend erledigen würde.

Der Schilderung nach hätte Max die obengenannte Anweisung ja schon 4x ausgeführt?
Hat Max denn auch einen schriftlichen Nachweis, das da etwas zugegangen ist?



Max sollte im übrigen nicht enttäuscht sein, wnn der Hänler dann noch einen Nachweis verlangt, das der Mangel von der Gewährleistung erfasst ist. Und Max könnte schon mal überlegen, wei erdenn einen solchen nachweis erbringen könnte.



Wäre ich Max, würde ich das ganze mal per Einschreiben senden, zusammen mit einer Fristsetzung nach Datum zur Behebung des Mangels.





-- Editiert von Harry van Sell am 02.09.2016 09:16

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Wenn ich Max wäre, dann hätte ich nachgesehen ob es eine Herstellergarantie geben würde, denn Max wird nie und nimmer den Nachweis erbringen können, dass das Gerät bereits beim Kauf fehlerhaft war. Das bisherige Vorgehen von Max war völlig falsch, denn ihm ist nicht klar was eine Gewährleistung überhaupt ist.

-- Editiert von micbu am 02.09.2016 10:08

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#3
 Von 
hubertus321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Der Schilderung nach hätte Max die obengenannte Anweisung ja schon 4x ausgeführt?

Genau so wäre es in unserem Hypothetischen Fall dann auch gewesen. Jeweils der Anruf beim Händler, die Aussage "ja, ich sehe da war was aber schick uns das ganze doch einfach nochmal zu", daraufhin die Mail und das immer aufs Neue.

Eine Eingangsbestätigung hätte Max nur von der aller ersten Mail erhalten. (was ja nur zum Vorteil ausgelegt werden kann, da der Händler dann sehr frühzeitig und nachweislich vom Mangel wüsste)

Zitat:
Max sollte im übrigen nicht enttäuscht sein, wnn der Hänler dann noch einen Nachweis verlangt, das der Mangel von der Gewährleistung erfasst ist. Und Max könnte schon mal überlegen, wei erdenn einen solchen nachweis erbringen könnte.

Da wird es schon etwas schwieriger.
Ein Monitor, der 2 Jahre lang auf dem Tisch steht und von einem auf den anderen Tag völlig "grundlos" nicht angeht ...
Was wäre in dem Fall ein angemessener Nachweis? Würde ein Gutachten einer EDV-Werkstatt ausreichen, welches bescheinigt, dass es sich bei dem Defekt um keine unsachgemäße Handhabung und keinen Defekt wegen Fremdeinwirkung handelt?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von hubertus321):
Würde ein Gutachten einer EDV-Werkstatt ausreichen, welches bescheinigt, dass es sich bei dem Defekt um keine unsachgemäße Handhabung und keinen Defekt wegen Fremdeinwirkung handelt?

Nein, man müsste nachweisen, das der Mangel schon bei Kauf zumindest latent vorlag.



Zitat (von micbu):
Wenn ich Max wäre, dann hätte ich nachgesehen ob es eine Herstellergarantie geben würde,

Gute Idee.



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#5
 Von 
hubertus321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Max wäre, dann hätte ich nachgesehen ob es eine Herstellergarantie geben würde,

Angenommen eine Herstellergarantie wäre gegeben. Der Hersteller würde allerdings verlangen, dass man den defekten Artikel auf eigene Kosten per bestimmten Zusteller ins Ausland schickt. Das wäre natürlich mit relativ hohen Versandkosten (~30€) verbunden, um die sich Max versucht hätte zu drücken.
Wenn denn nun so wäre, dass der Händler das Produkt irgendwann annehmen würde und dann trotzdem den Nachweis von Max verlangen würde, wäre er ja dennoch schön doof das Geld für den Versand nicht ausgeben zu wollen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, richtig?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von hubertus321):
wäre er ja dennoch schön doof das Geld für den Versand nicht ausgeben zu wollen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, richtig?

Wenn der Monitor noch mehr wert wäre als 40 EUR, wäre die Garantie die bessere Alternative.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von hubertus321):
Wenn denn nun so wäre, dass der Händler das Produkt irgendwann annehmen würde und dann trotzdem den Nachweis von Max verlangen würde, wäre er ja dennoch schön doof das Geld für den Versand nicht ausgeben zu wollen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, richtig?

Verstehe ich nicht. Entweder möchte Max die Gewährleistung in Anspruch nehmen, dann muss er den entsprechenden Beweis dwr Mangelhaftigkeit beim Kauf erbringen (das ´kann er aber nicht), oder er möchte eine Garantieleistung in Anspruch nehmen, dann muss er das Gerät halt auf seine eigenen Kosten ins Ausland versenden.
Warum sollte der Verkäufer für Max auf Kosten des Verkäufers das Gerät ins Ausland versenden um Max Geld zu sparen wenn er eine Garantieleistung haben möchte?

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#8
 Von 
hubertus321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, nun ich verstehe das ganze Dilemma.
Das ist eben die ganze Sache mit Garantie vs. Gewährleistung :crazy:

Gäbe es Max, würde er euch auf jeden Fall für die (unverbindlichen) Ratschläge herzlichst danken :cheers:

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