Händlerinsolvenz, bestelltes Fahrzeug wird nicht ausgeliefert

27. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Charly250
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Händlerinsolvenz, bestelltes Fahrzeug wird nicht ausgeliefert

Guten Tag,

Anfang 2025 bestellten wir bestellten wir bei unserem Händler ein neues Fahrzeug. Ein neues Fahrzeug wurde bestellt, gleichzeitig wurde die Rücknahme des alten Fahrzeuges vereinbart. Kaufvertrag, sowie die Auftragsbestätigung liegen vor. Zahlung war vereinbart, Geld sobald das Fahrzeug bei uns auf dem Hof steht. Liefertermin war Mitte, Ende Januar angegeben.
Nun steht seit Weihnachten das Fahrzeug beim Händler auf dem Hof. Ursprünglich hieß es, nach Kontrolle und Durchsicht sollte das Fahrzeug Mitte Januar kommen.
Anfang Januar meldete der Händler Insolvenz an. Seit dem geht es hin und her. Einmal heißt es, wir bekommen das Fahrzeug nicht, dann wieder doch, dann wieder nicht. Letzter Stand war, es wird ausgeliefert. Ein Mitarbeiter war Anfang der Woche da, hat die Papiere vom alten Fahrzeug abgeholt zwecks Ummeldung.
Diese ist aktuell erfolgt, das neue Fahrzeug ist zugelassen, das alte abgemeldet.
Heute morgen die Nachricht, die geplante Übergabe am Montag findet nicht statt. Ob wir das Fahrzeug überhaupt noch bekommen, ist offen.
Nun habe ich hier ein abgemeldetes Fahrzeug stehen, das wir brauchen, was aber keine Zulassung mehr hat.

Was können wir allgemein tun? Das neue Fahrzeug wurde ordnungsgemäß gekauft.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Charly250):
Ein Mitarbeiter war Anfang der Woche da, hat die Papiere vom alten Fahrzeug abgeholt


Warum macht man sowas wenn man schon weiss dass der Händler pleite ist!? Bei den Fakten hätte man das besser Zug um Zug machen sollen.

Zitat (von Charly250):
Anfang Januar meldete der Händler Insolvenz an.


Zitat (von Charly250):
Was können wir allgemein tun?



Mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

-- Editiert von User am 27. Februar 2026 15:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130690 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Charly250):
Was können wir allgemein tun?

Das was der Vorposter schon schrieb:
Zitat (von 9elfer):
Mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.




Zitat (von Charly250):
Das neue Fahrzeug wurde ordnungsgemäß gekauft.

Hilft bei einer Insolvenz halt nicht viel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Also das war wirklich naiv fast schon dumm was ihr da gemacht habt.

Zitat:
Zahlung war vereinbart, Geld sobald das Fahrzeug bei uns auf dem Hof steht.


Erst dachte ich ja okay, Glück gehabt Ihr habt noch nicht bezahlt habt.
Aber dann....

Zitat:
Ein Mitarbeiter war Anfang der Woche da, hat die Papiere vom alten Fahrzeug abgeholt zwecks Ummeldung.
Diese ist aktuell erfolgt, das neue Fahrzeug ist zugelassen, das alte abgemeldet.


Ich kann mir nur schwer vorstellen das ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug auf jemanden zulässt ohne vorher Geld bekommen zu haben, also habt ihr dann scheinbar doch bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130690 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Peterlustiggg):
also habt ihr dann scheinbar doch bezahlt.

Ich bin davon ausgegangen, das noch nicht gezahlt wurde, da die Zahlungsbedingungen noch nicht vorliegen.

Falls dennoch gezahlt wurde, kann es im schlimmsten Fall passieren, das Geld und beide Autos weg sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Charly250
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin moin,

so folgendes:

1.) Papiere vom alten Fahrzeug sind wieder bei uns im Büro.
2.) Es ist noch kein Geld geflossen. Wir haben zwar schon die Rechnung im Hause, vereinbart ist mit dem Verkäufer, dass das Geld fließt, sobald das neue Fahrzeug auf den Hof rollt. Die Bank wartet nur auf grünes Licht unserseits.
3.) Mit dem Insolvenzverwalter reden, bringt nix. Es wurde versucht, man wurde sofort abgewimmelt. Bekannt wurde jetzt, das der Händler das Fahrzeug bei Hersteller nicht bezahlt hat. Jetzt fordert der Hersteller das Fahrzeug zurück. Das will man aber nicht zurück geben, da einige Kundenspezifische Anpassungen erfolgt sind.

Wir warten mal ab. Dem Verkäufer wurde jetzt mitgeteilt, wenn in den nächsten 2 Wochen keine verbindliche Aussage kommt, was nun passiert, wird der Kaufvertrag storniert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130690 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Charly250):
wieder bei uns im Büro.

Ihr habt nicht als Verbraucher bestellt?



Zitat (von Charly250):
Bekannt wurde jetzt, das der Händler das Fahrzeug bei Hersteller nicht bezahlt hat. Jetzt fordert der Hersteller das Fahrzeug zurück.

Dann sollte man nun zusätzlich einen validen Nachweis des Übergangs des Eigentums an den Vertragspartner (oder seinen Rechtsnachfolger) einfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Charly250
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler hat sich gemeldet. Aktueller Stand ist nun, sollten wir auf die Rückgabe des alten Fahrzeuges verzichten, können wir schon morgen das neue bekommen. Hintergrund, der Insolvenzverwalter will keine alten Fahrzeuge mehr zurück nehmen.
Laut Kaufvertrag, Auftragsbestätigung und Rechnung ist vereinbart, dass das alte Fahrzeug zum Händler zurück geht. Sonst hätten wir ja ein neues Fahrzeug auf dem freien Markt kaufen können und das alte selber verkaufen. Dies wollten wir aber nicht. Nun das. Laut Aussage vom Insolvenzverwalter gibt es nur die Optionen a) das gebrauchte Fahrzeug selber verkaufen oder behalten, dann kommt das neue oder b) das Geschäft sein hinfällig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130690 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Charly250):
können wir schon morgen das neue bekommen.

Inklusive Nachweis des Eigentums vom Verkäufer?



Ich würde hier B) wählen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13718 Beiträge, 4870x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde hier B) wählen.

Unter dem Aspekt, dass mein Händler und Ansprechpartner quasi sofort nach Auslieferung "weg vom Markt" ist, würde ich auch B wählen und mir direkt einen anderen Händler suchen, oder es mir mit dem freien Markt nochmal überlegen.

War/ist der jetzt insolvente Händler Vertragshändler der gewählten Marke?
Dann besteht die gar nicht mal so geringe Chance, dass Ihr das bestellte Fahrzeug (eventuell etwas verspätet) doch noch bekommen könnt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Händler die Fahrzeuge gegenseitig "abkaufen" um sie an ihre Kunden ausliefern zu können, zwischen Vertragshändlern besteht in der Regel ein gutes Netzwerk.

Also neuen Vertragshändler ansprechen, ob der euer Altfahrzeug nehmen wird und dem IV den auf "Halde" stehenden Wagen abnehmen und euch verkaufen würde.

Der IV dürfte da mitspielen, er hat Einnahmen für die Masse und keine Altlasten auf dem Hof.



-- Editiert von User am 6. März 2026 09:49

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