Händlermarke beim Küchenkauf

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nadinecgn
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Händlermarke beim Küchenkauf

Hallo zusammen,

ich hatte vor einem Jahr eine Küche bei einem örtlichen Möbelhaus bestellt gehabt. Im Gespräch gab ich an, dass ich eine bestimmte Küche von der Firma Nobilia haben möchte. Nach dem üblichen Feilchen gab es schließlich die Unterschrift unter dem Vertrag. Nach Fertigstellung des neuen Hauses wurde gestern dann endlich die Küche aufgebaut. Bei der Aushändigung der Rechnung fiel mir dann auf, dass der Hersteller nicht Nobilia, sondern Prisma Küchen ist. Hierbei handelt es sich um eine Käufervereinigung verschiedener Möbelhäuser. Die Küche wurde zwar von Nobilia hergestellt, wird aber gelabelt von der Käufervereinigung. Es war beim Verkaufsgespräch nie die Rede davon, dass die Küche über die Käufervereinigung läuft. Auch mitgegebene Muster sind vom original Hersteller. Im Kaufvertrag selbst ist für einen Laien nicht nachvollziehbar, dass es sich um eine Küche einer Käufervereinigung handelt. Dort ist u.a. die Rede von der Serie Lux 555 die auch von Nobilia ist. Weiterhin wirbt das Möbelhaus auch für den Hersteller Nobilia. Ich möchte jetzt 10 Prozent der Vertragssumme einbehalten, da die Küche in meinen Augen bei einem etwaigen Wiederverkauf einen entsprechend geringeren Wert hat. Was meint ihr? Hättet dieses Handeln vor einem Gericht bestand aufgrund des geschilderten SV

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Der erste Weg wäre doch erst mal, den Mangel dem Möbelhaus anzuzeigen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nadinecgn):
Im Gespräch gab ich an, dass ich eine bestimmte Küche von der Firma Nobilia haben möchte.

Zitat (von Nadinecgn):
Die Küche wurde zwar von Nobilia hergestellt,

Vertrag erfüllt.

Das man auch bestimmte Aufkleber mit bestimmten Inhalten auf der Küche haben möchte, war ja nicht vereinbart.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vertrag erfüllt.


Sicher?
Wenn ich einen VW bestelle und einen Seat bekomme, ist der Vertrag auch nicht erfüllt, obwohl die vom gleichen Band laufen und alles zum VW Konzern gehört.


-- Editiert von spatenklopper am 05.02.2019 15:08

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Dein Beispiel passt nicht ganz.

Ich sehe das so:
Hier hat man "ein Auto das vom VW-Konzern gebaut wird" bestellt.
Unterschreiben hat man dann einen Vertrag für einen Seat, den es baugleich auch als VW gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nadinecgn
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich sehe es auch als vertragswidriges Verhalten. Es ist so, als würde ich einen VW up bestellen und man liefert mir einen baugleichen Skoda. Bis auf das Label alles gleich, aber für mich als Käufer ein nicht bestelltes Produkt

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#7
 Von 
Nadinecgn
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Aus dem Kaufvertrag ist nicht zu entnehmen welches Fabrikat bestellt wird. Sind alles so interne Bezeichnungen. So Bezeichnungen wie Lux Serie und z.B. der Farbcode sind nachvollziehbar und so auch bei Nobilia gelistet

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

"Auch" bei Nobilia gelistet, oder "Nur" bei Nobilia gelistet?
Ich denke, dass sich dieser Fall auf der Grenze zwischen Sachmangel und "Vertrag" erfüllt bewegt. Da kommt es wohl haargenau auf die Formulierung im Kaufvertrag an.

Generell würde ich aber der Meinung sein: Steht im Kaufvertrag: "Bestellt: Nobilia Lux(...)" muss auch eine "Nobilia Lux(...)" geliefert werden. Dazu gehören auch die Herstellerlogo-Badges. Jetzt kommen wir mal zu meinem aber:
Die Küche ist also baugleich und wird so von Nobilia hergestelt? Sprich: der einzige Unterschied sind eben die applizierten Logos. Materialien sind gleichwertig, die Farben identisch, etc.
Dann hätte der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung. Das wäre imho dann erfüllt, wenn er die "Prisma-Badges" eben durch "Nobilia-Badges" ersetzt. Mal ehrlich: macht das einen Unterschied? Ich denke kaum.

Um beim Bildnis zu bleiben: Der VW Up fährt in die Werkstatt, der Federpfeil wird abgeknibbelt und es kommt das EinheitsbreiVW-Logo drauf.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Mal ehrlich: macht das einen Unterschied? Ich denke kaum.


Bei einem eventuellen späteren Verkauf der Küche durchaus.
Der Name Nobilia repräsentiert halt eine renommierte Marke, im Gegensatz zum recht unbekannten Prisma.

Zitat (von Harry van Sell):
Hier hat man "ein Auto das vom VW-Konzern gebaut wird" bestellt.


Und das sehe ich nicht.
Meiner Ansicht nach hat man hat eine Küche der Marke Nobilia (LUX irgendwas) bestellt (diese sind massenhaft im Netz zu finden), bekommen hat man eine von Nobilia hergestellte Prisma LUX irgendwas, (was im Netz nicht zu finden ist).
Aber selbst wenn man es so sehen mag wie Du, finde ich das dann so missverständlich ausgedrückt, dass man sich das als durchschnittlicher Verbraucher nicht an die Backe schreiben muss.

Gehen wir mal von VW als Beispiel weg, denn deutlicher wird es bei Hausgeräten.

Nehmen wir mal die Whirlpool Gruppe.
Jetzt bestelle ich beim Händler einen Whirlpool Kühlschrank, geliefert wird dann baugleiche mit dem Bauknecht Markenlogo, weil dies eine Marke der Whirlpoolgruppe ist.

Befremdlich finde ich ebenfalls, dass Prisma als Hersteller auftritt, wobei die Küchen von Nobilia, Nolte, Schüller und weiteren Herstellern gefertigt werden.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Befremdlich finde ich ebenfalls, dass Prisma als Hersteller auftritt, wobei die Küchen von Nobilia, Nolte, Schüller und weiteren Herstellern gefertigt werden.

Das ist wie mit den Eigenmarken von den Discountern - die werden auch oft von Markenherstellern produziert.



Zitat (von spatenklopper):
Jetzt bestelle ich beim Händler einen Whirlpool Kühlschrank, geliefert wird dann baugleiche mit dem Bauknecht Markenlogo, weil dies eine Marke der Whirlpoolgruppe ist.

Ja, dann hätte er auch eine entsprechenden Whirlpool Kühlschrank zu liefern.



Zitat (von spatenklopper):
Meiner Ansicht nach hat man hat eine Küche der Marke Nobilia (LUX irgendwas) bestellt

Da wäre sicherlich mal der Wortlaut hilfreich und wie man das beweisen will das dieser Wunsch Vertragsbestandteil wurde.

Denn wenn aus dem unterschriebenen Kaufvertrag ist nicht zu entnehmen ist, welches Fabrikat bestellt wurde, ist das kein unbeachtliches Gegengewicht.

Weitere Faktoren sind sicherlich auch die Muster und die Werbung des Verkäufers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist wie mit den Eigenmarken von den Discountern - die werden auch oft von Markenherstellern produziert.


Nennt sich Private Label, dort treten die Discounter aber nicht als Hersteller auf, sondern sind Inverkehrbringer. ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Weitere Faktoren sind sicherlich auch die Muster und die Werbung des Verkäufers.


Damit sprichst Du einen bedeutenden Punkt an.
Küchen werden in der Regel ja geplant, falls es nicht die Musterküche aus der Ausstellung ist.
Also Frage an die TE, was wurde denn an Prospekten vorgelegt?

-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2019 15:46

-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2019 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei einem eventuellen späteren Verkauf der Küche durchaus.
Der Name Nobilia repräsentiert halt eine renommierte Marke, im Gegensatz zum recht unbekannten Prisma.


Ich sprach jetzt explizit von dem Fall, dass morgen ein Erfüllungsgehilfe angelaufen kommt, die alten Badges abknibbelt, und neue von Nobilia aufträgt. Ich bezweifle, dass dann ein eklatanter Wertverlust eintreten wird.
Die Ware ist ja technisch identisch. Damit ist es auch das, was die Küche ausmacht, also Haltbarkeit, Qualität, Form&Farbe usw.

Mal eine ganz andere Geschichte:
ich habe die Thematik gerade mal aus Eigeninteresse rescherchiert. Der Tonus in den zugehörigen Artikeln ist da eher ein anderer: Mit diesen Eigenmarken wie Prisma wird gerade ein höherer Wert dieser Küche suggeriert, da es eben nicht die 08/15 Nobilia Küche von der Stange ist, die ja jeder in jedem Möbelhaus kaufen kann.
Ändert natürlich nichts an der kaufvertraglich geschuldeten Sache, aber so mal als Hinweis könnte es ja schon dienen. Vielleicht hat man ja mit Prisma an Stelle von Nobilia gar keinen schlechteren Fang gemacht.

-- Editiert von Guruhu am 06.02.2019 17:52

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