Haftung Privatverkauf personenschaden

20. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
BeggaSepp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Privatverkauf personenschaden

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und hoffe mir kann jemand Tips geben.

Ich würde gerne eine gebrauchte Bautreppe bei Kleinanzeigen weiterverkaufen. Die Treppe habe ich selbst im Privatkauf erworben.
Wie kann ich ausschließen dass ich für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Treppe (Personen oder Sachschaden) haftbar gemacht werde. Der Käufer könnte ja mit zuviel Gewicht auf die Treppe und schlimmstenfalls durchbrechen, oder wegen nicht vorhandenen Geländers runterfallen, etc...

Reiche da die üblichen Phrasen:

Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.

Danke im voraus für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von BeggaSepp):
Wie kann ich ausschließen dass ich für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Treppe (Personen oder Sachschaden) haftbar gemacht werde.

In dem man die Treppe als Feuerholz nutzt.



Zitat (von BeggaSepp):
Reiche da die üblichen Phrasen:

Die zitierte Phrase reicht jedenfalls nicht aus. Sie schließt nicht mal die gesetzlichen Mangelhaftung vollständig aus.


Ich verwende immer
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Aber wie gesagt, für die Ausnahmen haftet man immer.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Un hierfür haben sie hoffentlich eine Privathaftpflicht.

0x Hilfreiche Antwort

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