Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe mir kann jemand Tips geben.
Ich würde gerne eine gebrauchte Bautreppe bei Kleinanzeigen weiterverkaufen. Die Treppe habe ich selbst im Privatkauf erworben.
Wie kann ich ausschließen dass ich für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Treppe (Personen oder Sachschaden) haftbar gemacht werde. Der Käufer könnte ja mit zuviel Gewicht auf die Treppe und schlimmstenfalls durchbrechen, oder wegen nicht vorhandenen Geländers runterfallen, etc...
Reiche da die üblichen Phrasen:
Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.
Danke im voraus für Eure Hilfe!
Haftung Privatverkauf personenschaden
20. September 2022
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Frage vom 20. September 2022 | 22:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Privatverkauf personenschaden
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#1
Antwort vom 20. September 2022 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (111256 Beiträge, 38564x hilfreich)
ZitatWie kann ich ausschließen dass ich für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Treppe (Personen oder Sachschaden) haftbar gemacht werde. :
In dem man die Treppe als Feuerholz nutzt.
ZitatReiche da die üblichen Phrasen: :
Die zitierte Phrase reicht jedenfalls nicht aus. Sie schließt nicht mal die gesetzlichen Mangelhaftung vollständig aus.
Ich verwende immer
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Aber wie gesagt, für die Ausnahmen haftet man immer.
#2
Antwort vom 21. September 2022 | 06:10
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 230x hilfreich)
Zitatsowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. :
Un hierfür haben sie hoffentlich eine Privathaftpflicht.
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