Haftung bei Rücksendung defekter Ware

28. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
RStramby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftung bei Rücksendung defekter Ware

Hallo,

ich habe einen Artikel bei einem Amazon Marketplace Anbieter gekauft, wie es sich herausgestellt hat war der Artikel defekt.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer sollte ich den Artikel zurückschicken und würde dann nach Prüfung einen Ersatz erhalten.
Da bei der Ware kein Rücksendeetikett/Retoureaufkleber enthalten war habe ich beim Verkäufer nochmal nachgefragt, er hat mir dan per Mail die Rücksendeanschrift ohne Retourenaufkleber für kostenlosen Versand gesendet.
Also habe ich den Artikel per DHL als normales Päckchen über eine Packstation zurückgesendet.
Das Päckchen wurde von DHL aus der Packstation entnommen, doch dann hat sich der Status nicht mehr geändert, wurde also nicht mehr weitergeleitet. Nach ca. einer Woche habe ich dann bei DHL einen Nachforschungsantrag gestellt, wo ich dann nach ca. 4 Wochen eine Antwort von DHL bekommen habe: Das Päckchen wurde nicht aufgefunden und von DHL wird keine Haftung übernommen, da Päckchen unversichert sind.

Nun 2 Fragen:
1. Hätte der Verkäufer nicht einen Retoureaufkleber für kostenlosen Versand bereitstellen müssen?
2. Habe ich Anspruch auf einen Ersatzartikel bzw. die Auszahlung des Kaufpreises?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.


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-- Editiert RStramby am 28.08.2012 06:38

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von RStramby am 28.08.2012 06:35

Nun 2 Fragen:
1. Hätte der Verkäufer nicht einen Retoureaufkleber für kostenlosen Versand bereitstellen müssen?
2. Habe ich Anspruch auf einen Ersatzartikel bzw. die Auszahlung des Kaufpreises? <hr size=1 noshade>

Unabhängig davon ob die Ware defekt, gelb statt grün, zu groß zu klein oder einfach nur nicht gefällt. Das Versandrisiko trägt IMMER der gewerbliche Verkäufer. § 357 BGB

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort








#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Habe ich Anspruch auf einen Ersatzartikel bzw. die Auszahlung des Kaufpreises?

Ja. Insbesondere, wenn die Absendung an den Verkäufer nachgewiesen werden könnte... [...]

In so fern ist es nicht ratsam den (geringen) Aufpreis für ein Paket zu sparen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also im Normalfall trägt schon der VK das Versandrisiko, jedoch sollte man auch die hier vorliegenden Umstände mit beachten!

Hier wurde der Artikel in einem Päckchen zurückgesendet, nicht in einem Paket. Man sollte hier auch noch wissen um was für einen Artikel es sich handelt, bzw dessen Warenwert. Prinzipiell sollte man aber auf die gleiche ARt versenden wie der VK, sprich wenn dieser versichert versendet hatte, auch versichert senden.

Hier den Versandnachweis erbringen dürfte auch sehr sehr schwer fallen, somit wird der Versandverlusst wohl in dem Fall am K hängen bleiben.Ehrlich gesagt irgendwie selber schuld, wenn man der Meinung ist nicht als versichertes Paket zu senden...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RStramby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erst mal danke für die schnellen und zahlreichen Antworten.

Leider bin ich jetzt nicht viel schlauer wie zuvor, da ich nach den Antworten alle Möglichkeiten gezeigt bekommen habe.

Noch ein paar Anmerkungen zu den Antworten:
- Wie richtig festgestellt wurde handelt es sich hier nicht um Widerruf, da die Frist von 2 Wochen längst überschritten sind. (Ca. 4 Wochen für Nachforschungsantrag) und ich habe um keinen Widerruf gebeten, sondern um Umtausch.
- es handelt sich dabei um eine Armbanduhr im Wert von ca. 100 Euro
- Da ich die Sendung per Packstation versendet habe sieht man sehr gut - nachweisbar, daß ich die Sendung aufgegeben habe und der Verlust von DHL verschuldet ist.

Ich werde den Verkäufer kontaktieren und um eine Ersatz Lieferung bitten, mal sehen was passiert...

Danke nochmal!


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Da ich die Sendung per Packstation versendet habe sieht man sehr gut - nachweisbar, daß ich die Sendung aufgegeben habe und der Verlust von DHL verschuldet ist.
Nein, dass sagt nur aus, dass du irgendwas an Irgendjemanden abgesendet hast, aber noch lange nicht, dass es sich hier um genau diese Senudng handelt sagt ds nicht aus. Sicher es mag an DHL liegen, aber die Sendung ist unversichert gewesen, somit bekommst du rein gar nichts.

Anhand des Preises der Uhr von 100Euro hätte man sicher eine versicherte Sendung einerseits vorraussetzen können...

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Wie äußert sich eigentlich der Empfänger der Päckchen-Sendung - bestreitet er denn überhaupt die Käuferbehauptung, daß er die ( zweifellos aus der Packstation entnommene ) Uhren-Rücksendung erhalten hat??
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der Kunde die Sendung in einer Packstation abgegeben und DHL hat diese dort entnommen, mehr ist dann aber auch nicht mehr passiert, sprich K selber sagt ja das nichts beim VK angekommen ist.

quote:
Dasselbe gilt für eine per Paketschein nachweisbare Einlieferung eines Pakets - ein Nachweis über den INHALT des Pakets stellt es nicht dar.
Das ist richtig, aber eine Versicherte Sendung ist auch für einen Richter im Streitfall glaubhafter als eine unversicherte Sendung.

quote:
Da das ( zu versichernde ) Transportrisiko beim Verkäufer liegt/lag, hätte ER eine Anweisung zum versicherten Versand geben müssen, wenn er sich für den Verlustfall hätte absichern wollen.
Im umkehrschluss kann man aber auch deutlich sagen, der VK hat keine Anweisung zum Versand als unversicherte Sendung gegeben, eher wird hier stillschweigend bei einem Warenwert von 100Euro vorrausgesetzt, dass hier ein versicherter Versand die einzig korrekte Art ist, bzw ein unversicherter Versand ausdrücklich gewünscht werden müsste...



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#15
 Von 
RStramby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, genau das Päckchen wurde von DHL an der Packstation entnommen wo ich es eingelegt hatte. In der Sendungsverfolgung ist dann kein neuer Status sichtbar. Daher gehe ich davon aus, daß das Päckchen vermutlich von einer vorbeilaufenden 3ten Person entwendet wurde oder der Postangestellte es verschlampt hat - was allerdings bei der Nachforschung hätte aufgeklärt werden können, denke ich.

Auf Nachfrage beim Verkäufer habe ich die Antwort bekommen, daß die Sendung nicht eingetroffen ist.

Ich habe nun beim Verkäufer wg. einer Ersatzlieferung angefragt und auf die Haftungslage hingewiesen, seine Antwort war bisher nur die Nachfrage meiner vollständigen Adresse inkl. Telefon - bisher kein Hinweis darauf daß er sich weigern würde einen Ersatz zu senden.

:-)


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-- Editiert RStramby am 30.08.2012 10:09

-- Editiert RStramby am 30.08.2012 10:09

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