Haftung bei privat verkauftem Gameboy

4. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei privat verkauftem Gameboy

Guten Tag an alle da draußen.
Ich habe ein Anliegen was einer Klärung bedarf und wollte hier schon mal das Forum um seine Meinung und Hilfestellung bitten.

Folgendes Szenario:

Ich habe vor einiger Zeit schon ein Interesse an Elektronik gefunden und mit dem Arduino den Einstieg gefunden. Nun habe ich mir einen defekten Gameboy im Internet gekauft und diesen wieder zum Laufen gebracht.

Nun habe ich daran richtig Spaß und ich würde gerne mehr kaufen und wieder instandsetzen.
Problem nur irgendwann muss ich ja auch mal wieder was von den Gameboys wieder los werden. Aber wie das am besten machen? Geld verdienen will ich nicht damit!

Angenommen ich biete so einen Instandgesetzten Gameboy im Internet zum Kauf an mit folgenden Informationen.

Habe den Gameboy selbst gekauft für Betrag x, habe folgende Defekte als Laie instandgesetzt und dafür folgende Teile benötigt (Bauteile und Preise der Bauteile aufgelistet).
Daraus ergaben sich Gesamtkosten von Summe x die ich mit dem Verkauf wieder ausgleichen will.
In der Anzeige finden sich neben dem Gameboy auch Bilder gemacht während der Reparatur.
Auch die Zahl der Reparaturen und Verkäufe beschränke ich auf 1 Gameboy im Monat wenn überhaupt.
Zusätzlich weise ich wie folgt in der Anzeige hin:
Verkauf erfolgt von Privat, ich bin keine ausgebildete Elektrofachkraft und habe den Gameboy als Laie instandgesetzt.
Der Kauf erfolgt auf eigenes Risiko und ich schließe jedwede Gewährleistung, Garantie und/oder Haftung aus!

Gilt sowas als Liebhaberei?
In wie weit bin ich hier vielleicht dennoch haftbar?
Also wenn man jetzt z.B. vom schlimmsten Fall ausgeht, Gameboy wird von Privat bei mir gekauft und verursacht warum auch immer einen Brand mit Personenschaden.
Was dann?

Vielen Dank schon mal an alle
LG

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Das ist ein Gewerbe.
Man kann jetzt noch streiten ob Meisterpflichtig oder nicht. Auf jeden Fall muss du irgendwie die elektrische Sicherheit der von dir vertriebenen Geräte sicher stellen und dokumentieren.

Zitat (von Gameboy 2000):
In wie weit bin ich hier vielleicht dennoch haftbar?
Also wenn man jetzt z.B. vom schlimmsten Fall ausgeht, Gameboy wird von Privat bei mir gekauft und verursacht warum auch immer einen Brand mit Personenschaden.
Was dann?


In dem von dir geschilderten Szenario (Reparatur ohne Qualifikation) wird man dich dafür voll haftbar machen. Dir bleibt dann die Möglichkeit, zu beweisen, dass du NICHT schuld daran bist (was meist schwierig ist, wenn das wichtigste Beweisstück verbrannt ist).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von hiphappy):
Das ist ein Gewerbe.


Ok, auch wenn ich damit zeige,dass da keine Gewinnabsicht dahinter steckt?

-- Editiert von User am 4. Mai 2025 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
In dem von dir geschilderten Szenario (Reparatur ohne Qualifikation) wird man dich dafür voll haftbar machen.


Damit stirbt dann wohl meine Idee um mein Hobby auszuleben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage/Hoffnungsschimmer bliebe da noch, was wenn ich die Gameboys an Portale verkaufe, die professionell solche Geräte aufkaufen, restaurieren und dannn geprüft etc. selbst zum Kauf anbieten.
Auch hier würde ich natürlich alle von mir durchgeführten Arbeiten offen legen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Zitat (von Gameboy 2000):
Ok, auch wenn ich damit zeige, dass da keine Gewinnabsicht dahinter steckt?


Ja. Das Finanzamt wird es dann irgendwann zur Liebhaberei erklären. Das hat aber dann nur zur Folge, dass du deine Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen kannst.
Die Haftung bleibt trotzdem voll und ganz bei dir.
Dazu kommen dann noch alle anderen Pflichten, wie z.B. die Sachmängelhaftung oder das Widerrufsrecht, wenn du online die Geräte verkaufst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ja. Das Finanzamt wird es dann irgendwann zur Liebhaberei erklären. Das hat aber dann nur zur Folge, dass du deine Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen kannst.
Die Haftung bleibt trotzdem voll und ganz bei dir.
Dazu kommen dann noch alle anderen Pflichten, wie z.B. die Sachmängelhaftung oder das Widerrufsrecht, wenn du online die Geräte verkaufst.


Na super

Was wäre mit der Idee die Geräte an ein Profiportal zu verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Kannst du tun.

Mir ist nur kein "Profi-Portal" bekannt, welches Geräte ankauft, an denen von Laien herumgewerkelt wurde.
Das wiederum zu verschweigen wäre arglistige Täuschung/Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Mir ist nur kein "Profi-Portal" bekannt, welches Geräte ankauft, an denen von Laien herumgewerkelt wurde.
Das wiederum zu verschweigen wäre arglistige Täuschung/Betrug.


Nein, nein. Verschweigen würde ich das nicht.

Portale dafür gibt es, z.B. gamingoo

Die kaufen auch Geräte an.

Müsste ich mal anfragen ob die auch solche Geräte ankaufen oder ob die damit ein Problem haben. Alles was ich gemacht habe würde ich dann natürlich auch angeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2414 Beiträge, 1115x hilfreich)

Ich seh das trotzdem kritisch. Und zwar rechtlich und technisch.

Wie viel Ahnung hast du denn von Multimeter, Oszilloskop, etc.?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wie viel Ahnung hast du denn von Multimeter, Oszilloskop, etc.?


Multimeter, Lötkolben, Oszilloskop, Labornetzteil alles vorhanden und kann damit umgehen, bin aber Laie und bringe mir alles selbst bei.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x


Alles gut, gerade aus ist mir am liebsten, habe mein Vorhaben aber inzwischen begraben.

Hatte noch überlegt ob ich die Gameboys nach der Instandsetzung mit einem entfernten Batteriepol verkaufe als defekt für Bastler mit Beschreibung was ich zuvor alles gemacht habe, aber gibt wohl kein Szenario bei dem ich gut weg komme. Und dabei meine ich nicht finanziell, Geld verdienen wollte ich dabei schließlich nicht, nur Spaß bei der Fehlersuche, beim Instandsetzen und dann zum Selbstkostenpreis abgeben.

Naja, jedenfalls vielen Dank für deine Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2414 Beiträge, 1115x hilfreich)

Zitat (von Gameboy 2000):
Zitat (von 3,141592653):
Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x

Alles gut, gerade aus ist mir am liebsten, habe mein Vorhaben aber inzwischen begraben.


Das hast du, glaube ich, falsch verstanden. Das ist meine Signatur. Die gilt nicht dir. Also nicht speziell. Die gilt eher allgemein. Aber du hast nichts falsch gemacht. Du scheinst auch nicht auf den Kopf gefallen zu sein, im Gegensatz zu anderen Fragestellern hier. Aber ja, die bekommen es dann schon mal geradeheraus aufs Brot geschmiert, weil sie quasi danach verlangen, mal eingenordet zu werden.
Dass du Fragen stellst, wenn du dich in einem Gebiet nicht auskennst, ist kein Problem. Dafür ist das Forum ja da. Manche sind aber lernresistent oder bewusst realitätsfern und werden dann pampig, wenn sie ihre Wunschantwort nicht bekommen. Und denen gilt meine Signatur. Leider wird das in letzter Zeit immer häufiger, deshalb wurde meine Signatur auch zu dem, was sie jetzt ist.


Ok, technisch scheinst du das offenbar hinzukriegen.
Aber rechtlich sehe ich da tatsächlich keine Chance. Hiphappy hat das sehr treffend ausgeführt. Selbst wenn du das an Wiederverkäufer weiterverkaufst, birgt das ein sehr großes Risiko. Haftung kann man nur äußerst begrenzt ausschließen, für Leib und Leben eigentlich gar nicht. Zudem müsste das rechtlich wasserdicht sein, um nicht ganz unwirksam zu sein. Das ist kompliziert und riskant.
Und in deinem Fall noch problematischer. Widerrufsrecht, Sachmangelhaftung, Haftung für Folgeschäden...
Und durch die Regelmäßigkeit ist das dann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht als gewerblich anzusehen, was noch mehr Haftung und Pflichten mit sich bringt.


Ich hätte aber eine andere Idee für dich. In jeder größeren Stadt gibt es Repair Cafés. Die sind oft unterbesetzt. Wenn du an so etwas Interesse hast, dann kannst du dich da austoben und hilfst den Leuten sogar noch. Das bringt Herausforderungen, gelegentlich Erfolgserlebnisse und man hilft dem Geldbeutel (zumindest dem der anderen...) und der Umwelt.

Außerdem bist da da rechtlich auf jeden Fall besser abgesichert. Das sollten Vereine sein und die Veranstaltungen sind bewusst so aufgezogen, dass eine Reparatur nicht garantiert ist. Zudem kann das dann auch als Gefälligkeitsverhältnis durchgehen, was eine Haftung (dann wohl sogar eher für den Verein) auf das Mindestmaß verringert. Du selbst hättest dann, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht viel zu befürchten. Und bei diesen beiden Gesinnungen, nunja, da haftet man eben...

-- Editiert von User am 4. Mai 2025 23:47

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Das hast du, glaube ich, falsch verstanden. Das ist meine Signatur. Die gilt nicht dir.


Ach ok, alles gut.
Zitat (von 3,141592653):
Du scheinst auch nicht auf den Kopf gefallen zu sein, im Gegensatz zu anderen Fragestellern hier.


Danke, hört man immer gerne ;-).

Zitat (von 3,141592653):
Ich hätte aber eine andere Idee für dich. In jeder größeren Stadt gibt es Repair Cafés.


Ja, da hatte ich auch schon drüber nachgedacht, da werde ich mal bei uns im Ort anfragen.

Und danke nochmal :-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wie viel Ahnung hast du denn von Multimeter, Oszilloskop, etc.?


Die Ahnung spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.
Ich kenne hochbegabte Techniker, die würde ich ein Raumschiff reparieren lassen, mit dem ich selbst um die Erde kreise, die haben aber keinen "Schein" und dürfen daher noch nicht einmal eine DGUV3 an einer Mehrfachsteckdose durchführen.

Im Umkehrschluss kenne ich gelernte Elektriker (3 Jahre Kabel ziehen am Bau), die würde ich nicht mal eine Mehrfachsteckdose bei mir Zuhause tauschen lassen. Die dürfen dann aber Zählerschränke anschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Ahnung spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.
Ich kenne hochbegabte Techniker, die würde ich ein Raumschiff reparieren lassen, mit dem ich selbst um die Erde kreise, die haben aber keinen "Schein" und dürfen daher noch nicht einmal eine DGUV3 an einer Mehrfachsteckdose durchführen.

Im Umkehrschluss kenne ich gelernte Elektriker (3 Jahre Kabel ziehen am Bau), die würde ich nicht mal eine Mehrfachsteckdose bei mir Zuhause tauschen lassen. Die dürfen dann aber Zählerschränke anschließen.


Ware Worte!

Da Können und Erfahrungen alleine nicht zählen ja auch meine Anfrage vorab. Ist aber auch gut so, dass nicht jeder einfach machen kann was er will!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Ahnung spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.
Ich kenne hochbegabte Techniker, die würde ich ein Raumschiff reparieren lassen, mit dem ich selbst um die Erde kreise, die haben aber keinen "Schein" und dürfen daher noch nicht einmal eine DGUV3 an einer Mehrfachsteckdose durchführen.

Im Umkehrschluss kenne ich gelernte Elektriker (3 Jahre Kabel ziehen am Bau), die würde ich nicht mal eine Mehrfachsteckdose bei mir Zuhause tauschen lassen. Die dürfen dann aber Zählerschränke anschließen.


Ware Worte!

Da Können und Erfahrungen alleine nicht zählen ja auch meine Anfrage vorab. Ist aber auch gut so, dass nicht jeder einfach machen kann was er will!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6025x hilfreich)

Zitat (von Gameboy 2000):
Was wäre mit der Idee die Geräte an ein Profiportal zu verkaufen?
An wem du verkaufst spielt überhaupt keine Rolle. Du verkaufst regelmäßig diese Ware und damit bist du gewerblich tätig und voll haftbar.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gameboy 2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich hätte aber eine andere Idee für dich. In jeder größeren Stadt gibt es Repair Cafés.


Ich bins noch mal, die Idee mit dem Repair Café find ich richtig gut. Werde da beim nächsten Mal vorbeischauen. Mir ist da aber noch eine Frage in dem Zusammenhang mit selbst reparierten Elektrogeräten in den Kopf gekommen und wollte dazu noch hier Informationen zu sammeln.

Wenn man nun z.B. eine Kaffeevollautomaten in einem Repair Café reparieren lässt, alles fein Maschinchen läuft wieder, darf man sowas später auch immer noch funktionsfähig verkaufen oder sollte man so etwas lieber dann entsorgen?

Gehen wir wieder mal vom Schlimmsten aus, Brand mit Personenschaden.

Ist man als Verkäufer dann eigentlich mit in der Verantwortung?

Danke schon mal an alle die antworten.

LG

Tim

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12057 Beiträge, 4447x hilfreich)

Zitat (von Gameboy 2000):
Wenn man nun z.B. eine Kaffeevollautomaten in einem Repair Café reparieren lässt, alles fein Maschinchen läuft wieder, darf man sowas später auch immer noch funktionsfähig verkaufen oder sollte man so etwas lieber dann entsorgen?

Die dürfte man durchaus verkaufen.

Es würde dem Sinn eines Repair Café's widersprechen, Dinge die repariert wurden zu entsorgen zu müssen, nur weil man es selbst nicht mehr braucht.

Und mal etwas allgemeines zu diesen Einrichtungen:
Repair Café sind ehrenamtlich tätig .

Die Frage der Haftung bei Reparaturen in solchen Einrichtungen wird hart und konträr diskutiert und kann auch nicht pauschal beantwortet werden.

Denn in solchen Café's sind alle möglichen Arten der Reparaturen denkbar.
1. Ehrenamtler repariert das Gerät eines "Kunden"
2. Ehrenamtler begleitet die Reparatur nur beratend, sie wird aber vom "Kunden" selbst durchgeführt
3. Cafè stellt nur die Gerätschaften und "Kunde" repariert selbst

Da mittlerweile aber sogar der Gesetzgeber den Nutzen solcher Einrichtungen erkannt hat, gibt es in mehreren Bundesländern kostenlose Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtler (mir bekannt aus NRW und BW).

In der Regel hat mittlerweile aber auch jedes Cafè mindestens 1 Ehrenamtler mit entsprechender Ausbildung in seinem "Bestand", welcher technische Geräte nach Reparatur auf seine Sicherheit und Funktion überprüfen kann und es auch darf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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