Hallo,
ich habe eine Frage, welche wohl nicht nur mich als Unternehmer betrifft:
Haftet der Versender, egal ob Privatmann oder Unternehmer bei Versand ins Ausland bei Nichtzahlung des Zolls des Empfängers?
Der Fall ist folgender:
Wir verschicken Ware in die Schweiz, klicken im Versandportal des Paketdienstes an, dass der Empfänger die Zoll- und Bearbeitungsgebühren in voller Höhe zu tragen hat.
Der Empfänger macht das aber nicht und laut Paketdienst wird nach dem dritten erfolglosen Versuch, hier in der Schweiz, der Betrag in voller Höher beim Versender berechnet und abgebucht.
Ich rede nicht von der Haftung von vielleicht bereits erstatteter MwSt., sondern von der Zollabfertigung.
Ist das so rechtens? Kann doch eigentlich nicht sein, dass die Schweiz es sich so einfach macht mit ihren Einwohnern und den Zoll nicht einfordert.
Berechnet wurde uns EUST und Zollabfertigung für das relevante Paket für nicht gezahlte Entgelte des Empfängers in der Schweiz.
In unserem Fall war ein Fehler des Paketdienstleisters voraus gegangen, der den Artikel doppelt erfasst hat und da hat der Kunde eigentlich zurecht nur 1x bezahlt, der Paketdienstleister hat unser Konto dennoch erstmal in voller Höhe belastet (und wir rennen seitdem dem Geld hinterher).
Mit freundlichen Grüßen
thoren.
Haftung des Unternehmers/Versenders bei Nichtzahlung des Zolls im Ausfuhrland durch Empfänger
16. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2019 | 09:51
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 37x hilfreich)
Haftung des Unternehmers/Versenders bei Nichtzahlung des Zolls im Ausfuhrland durch Empfänger
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. April 2019 | 11:33
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatIst das so rechtens? Kann doch eigentlich nicht sein, dass die Schweiz es sich so einfach macht mit ihren Einwohnern und den Zoll nicht einfordert. :
Naja, welche Gesetze "die Schweiz" macht, entscheidet "die Schweiz" immer noch selbst. (Außer sie hätte sich freiwillig internationalen Regelungen zur Zollabfertigung unterworfen.)
#2
Antwort vom 17. April 2019 | 14:58
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 37x hilfreich)
Zitat:
Naja, welche Gesetze "die Schweiz" macht, entscheidet "die Schweiz" immer noch selbst. (Außer sie hätte sich freiwillig internationalen Regelungen zur Zollabfertigung unterworfen.)
Das ist nicht die Frage und dass die Schweiz auf Milliarden an Zöllen freiwillig verzichtet, ist wohl keiner Diskussion würdig, da nicht der Fall.
Und jetzt?
Schon
266.739
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten