Hallo,
wir haben gestern beim Notar den Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben, wo die Zahlung des Kaufpreises zum 01.06. fällig wird. Der Verkäufer würde uns schon vorher den Schlüssel zum Ausräumen des Hauses und dem Zugang für Handwerker zum erstellen von Kostenvoranschlägen geben. Hierzu sollten wir einen Haftungsausschluss für diese Zeit erstellen und beiderseitig unterschreiben (Empfehlung Makler). Wie sollen wir hier am Besten vorgehen? Gibt es hierzu Vorlagen etc.? Wir wollen auch nur die alten Möbel entfernen und Handwerker zum Bewerten der Arbeiten in das Haus lassen. Alle anderen Arbeiten finden nach der offiziellen Übergabe statt.
Danke für kurze Hinweise.
Lars Marin
Haftungsausschluss bei Hauskauf
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatHierzu sollten wir einen Haftungsausschluss für diese Zeit erstellen :
Und was für eine Haftung soll da ausgeschlossen werden?
Der Verkäufer ist ja noch bis zum 01.06. (Zahltag) der rechtmäßige Besitzer, würde uns jetzt aber schon die Schlüssel zur Verfügung stellen, dass wir das Haus räumen können, sprich noch stehendes Mobiliar etc. entfernen. Für Schäden, welche hierbei am Haus entstehen (wovon ich natürlich nicht ausgehe), haftet dann nicht der Verkäufer, sondern wir.
Dies soll im Haftungsausschluss niedergeschrieben werden.
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Wenn ihr vor dem 1.6. das gekaufte Haus schon entrümpelt und Handwerker zum Messen und Anbieten reinschickt, haftet ihr doch eh.ZitatFür Schäden, welche hierbei am Haus entstehen (wovon ich natürlich nicht ausgehe), haftet dann nicht der Verkäufer, sondern wir. :
Was wäre, wenn euer Handwerker X beim ersten Termin am 5.5. im Haus feststellt, die Heizungsanlage ist defekt.?
Hierzu gibt es im Notarvertrag die Klausel der arglistigen Täuschung. Dies wäre ein Mangel, welcher durch den Verkäufer verschwiegen wurde.
In unserem Fall geht es nur darum, dass für Schäden, welche durch uns oder durch uns beauftragte Handwerker entstehen, nicht zu Lasten des Verkäufers gehen. Alles andere ist über den Notarvertrag bereits geregelt.
Ja, dafür kann man doch den Haftungsausschluss unterschreiben.ZitatIn unserem Fall geht es nur darum, dass für Schäden, welche durch uns oder durch uns beauftragte Handwerker entstehen, :
Für die von euch verursachten Schäden oder durch die von euch Beauftragte haftet ihr.
Was macht ihr im Falle der *arglistigen Täuschung*?
Arglistige Täuschung ist schon im Notarvertrag (Kaufvertrag) hinterlegt. Daher da alles safe.
Mich interessiert nur, was wir als Zusatzdokument aufsetzen können, um die Haftung wie oben beschrieben auszuschließen.
-- Editiert von Roadrunner1975 am 11.04.2019 17:04
Ja, das steht doch oben.
Willst du das vom Forum wörtlich formuliert haben?
Ich wollte einfach nur hilfreiche Tipps haben. Allerdings konnte ich mit den oben aufgeführten Kommentaren noch nicht so viel anfangen.
ZitatDies wäre ein Mangel, welcher durch den Verkäufer verschwiegen wurde. :
Nö, das wäre erst mal nur ein Mangel.
Das er durch den Verkäufer vorsätzlich verschwiegen wurde, würde man erst mal beweisen müssen.
ZitatMich interessiert nur, was wir als Zusatzdokument aufsetzen können, um die Haftung wie oben beschrieben auszuschließen. :
Da wird ein Haftungsausschluss nicht reichen. Da müsste man erst mal das ganze Haus begutachten und entsprechend dokumentieren - sonst geht hinterher eine nette Streiterei los, ob der Mangel schon da war oder nicht.
ZitatWas wäre, wenn euer Handwerker X beim ersten Termin am 5.5. im Haus feststellt, die Heizungsanlage ist defekt.? :
ZitatHierzu gibt es im Notarvertrag die Klausel der arglistigen Täuschung. Dies wäre ein Mangel, welcher durch den Verkäufer verschwiegen wurde. :
Falsch, eine defekte Heizung muss keine arglistige Täuschung sein! Eine defekte Heizung kann auch ganz normaler Verschleiß sein und das wäre dann natürlich euer Problem.
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