Handwerker erhält Vorschuß für Material - liefert nicht - Mahnbescheid

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker erhält Vorschuß für Material - liefert nicht - Mahnbescheid

Wir haben einem Handwerker (keine Firma) für die Materialbeschaffung Geld gegeben. Leider hat er trotz vieler Versprechen nicht geliefert bzw. zurückgezahlt. Ein Mahnbescheid wurde erlassen. Diesem widersprach er.
Wie geht es nun weiter.
Er sagte mal:"Das war schwarz. Ihr seid dann auch dran".
Wer hat dazu eine Meinung?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Das war schwarz.

Und, war dem so?



Zitat (von gabi-ash):
Ihr seid dann auch dran

Ja, dann wäre es in der Tat gut zu überlegen, ob man das vor Gericht ziehen will...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Beschaffung von Material zu den günstigen Konditionen eines Handwerkers würde ich noch nicht unter Schwarzarbeit fassen.

Man muss es halt nur richtig verkaufen.

Berry

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Leider hat er trotz vieler Versprechen nicht geliefert bzw. zurückgezahlt.
Warum eigentlich nicht? Hat er das begründet? Seit wann wartet ihr auf die Leistung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Er sagte mal:"Das war schwarz. Ihr seid dann auch dran".
Nun, die Aussage müsste er auch schon etwas untermauern. Wie war denn z.B. das Verhältnis EK-Preis der Ware zu dem, was man als Anzahlung geleistet hat?

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#5
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ja, dann wäre es in der Tat gut zu überlegen, ob man das vor Gericht ziehen will...
- Er hat z. B. einige Türschlösser eingebaut - schwarz
@ Man muss es halt nur richtig verkaufen
- das Material (Maßanfertigung) wollte er auch unter der Hand besorgen. Wie das geht ist ein Rätsel
@ Warum eigentlich nicht? Hat er das begründet? Seit wann wartet ihr auf die Leistung?
- das sei schwarz und letztlich sein Risiko. Das Geld wollte er schon mehrfach zurückgeben. Seit Juli 2018 ist das offen
@ Nun, die Aussage müsste er auch schon etwas untermauern. Wie war denn z.B. das Verhältnis EK-Preis der Ware zu dem, was man als Anzahlung geleistet hat
- es geht um 1500 Euro, die entsprechen in etwa der Beschaffung. Den Einbau des Materials wollte er auch organisieren.

Es ist ein Mahnbescheid ergangen, dem er widersprochen hat. Es geht vermutlich nun zum Gericht.
@ Berry - was heißt "richtig verkaufen" ?

Danke für die interessanten Kommentare.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
- das Material (Maßanfertigung) wollte er auch unter der Hand besorgen. Wie das geht ist ein Rätsel

Das geht ganz einfach, man stellt sich hinter den Lkw, wartet und hofft das "was runterfällt".
Oder der Händler meldet das Zeug als gestohlen, schreibt es ab und verkauft es für die Hälfte weiter..



Zitat (von gabi-ash):
was heißt "richtig verkaufen" ?

Es kommt auf die Güte der jeweiligen Argumente an. Oder auf gut deutsch: mit welchen Ausreden Argumenten man das "Schwarzarbeit" entkräften kann.


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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
@ Berry - was heißt "richtig verkaufen" ?

Zitat (von Harry van Sell):
Es kommt auf die Güte der jeweiligen Argumente an. Oder auf gut deutsch: mit welchen Ausreden Argumenten man das "Schwarzarbeit" entkräften kann.


wunderbar erklärt.
Mit einfachen Worten: die Klage so begründen, dass sich kein Spielraum für einen Gedanken an Schwarzarbeit ergibt.
Aber damit ist es jetzt auch genug, da es keine Anleitung zu solch illegalen Sachen gibt.

Den Rechtsstreit nach dem Mahnbescheid hättest Du im Übrigen vergeigt. Hier ist eine Leistungsklage keine Zahlungsklage angezeigt.

Berry

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Es geht vermutlich nun zum Gericht.
Nach diesen Argumenten hier trotzdem noch? Bitte sehr...
Nachfrage: Für das, was der Handwerker beschaffen und leisten sollte---- gab es dazu mind. einen Vertrag? Also eine Vereinbarung über das *Werk*, welches der Handwerker erbringen soll? Etwas, was sich das Gericht mal anschauen könnte?

Aus deiner Zusammenfassung entnehme ich noch: Er hat bereits Teilleistungen erbracht, er hat dir sogar erklärt, dass er das schwarz mache, er könnte noch weiter leisten, aber du willst die Leistung nun nicht mehr, sondern hast die 1500,- per Mahnbescheid zurückgefordert.
Hast du ihm denn jemals den Auftrag entzogen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat Türschlösser schwarz eingebaut. Er wollte Material für eine andere Sache besorgen (daher der Vorschuß), das hat er bis heute nicht gemacht. Er will auch den Vorschuß nicht - wie er mehrmals zusagte - zurückzahlen.
Für mich wäre dies dann ein nicht erfüllter Kaufvertrag.
Ich habe ihn mind. 2 x per Einschreiben/Rückschein aufgefordert, entweder das Material zu liefern oder zurückzuzahlen. Da war er sehr böse.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)


Zitat (von gabi-ash):
Für mich wäre dies dann ein nicht erfüllter Kaufvertrag.
Ihr habt einen Kaufvertrag gemacht? Könnte das Gericht diesen mal anschauen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nichts schriftlich. Er hat meinem Mann und mir gesagt wie das von ihm gehändelt werden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Er hat meinem Mann und mir gesagt wie das von ihm gehändelt werden wird.

Ja, und das will man dann tatsächlich einen Richter mitteilen?

Das ist das Problem, wenn Betrüger betrogen werden. Die können sich nicht wehren ohne selber in die Grube zu fallen...


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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Nein nichts schriftlich. Er hat meinem Mann und mir gesagt wie das von ihm gehändelt werden wird.


Und bezahlt wurde in bar und ohne Quittung vermutlich.... Die einzigen Zeugen seid Ihr beide ?

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#14
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Material ist eine Sonderanfertigung (Glas). Das könnte er nicht selbst herstellen. Er wollte einen Handwerker organsieren (Glaserei).
Zudem habe ich SMS Nachrichten gespeichert.
Bei der Geldübergabe waren mein Mama und mein Sohn dabei.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Es gibt keinen Kaufvertrag.
Es gibt keinen Werkvertrag zur Herstellung von iwas.
Es gibt also nichts.
SMS--- hab ich auch. Jede Menge, hilft nicht.
Die Zeugen sind nicht hilfreich.



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#16
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Fall wurde nun ein Versäumnisurteil gefällt. Er müßte den Vorschuß zurückzahlen und sämtliche Kosten übernehmen.
Offenbar hat sich dieser Handwerker komplett "totgestellt".
Zwei Wochen sind für den Handwerker (privat) zur Einspruchsbegründung vorgesehen.
Wie würde die Sache nun weiter gehen? Wenn er weiterhin nivht reagiert.
Der Anwalt ist leider in Urlaub.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Wie würde die Sache nun weiter gehen? Wenn er weiterhin nivht reagiert.

Dann wird das ganze rechtskräftig, man bekommt einen Titel und mit dem vollstreckt man dann beim säumigen Handwerker.


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