Handwerker liefert nicht bzw. unbrauchbare Ware

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wollschwein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Handwerker liefert nicht bzw. unbrauchbare Ware

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Oktober bei einem örtlichen Handwerker 5 maßgefertigte Luxus-Fliegengitter bestellt (Kosten 1000 EURO, Vorkasse, wegen Maßanfertigung) mit schriftlich zugesagtem Liefertermin innerhalb von 3 Wochen. Als bis Anfang November noch kein Liefertermin genannt wurde, habe ich per mail nachgefragt, die Antwort war, dass man sich um einen Liefertermin kümmere. Das gleiche passierte dann noch insgesamt 5 Mal in den Monaten November, Dezember und Januar, mit Bitte um etwas Geduld (Krankheit, Urlaub, blabla...)- und meine Geduld wurde arg strapaziert. Im Februar habe ich dann etwas mehr Druck gemacht und Fristen (und Nachfristen) für die Nennung eines Liefertermins und schließlich die Lieferung gesetzt. Die Teile wurden dann endlich am 24. Februar geliefert, allerdings entgegen unserer Abmachung während meiner Abwesenheit. 1 Teil wurde angeblich bei der Auslieferung beschädigt und soll noch einmal nachproduziert werden. Außerdem passt 1 der bereits gelieferten Fliegengitter nicht, es ist 2 cm zu groß. Der Handwerker hat selber Maß genommen!

Auf die Lieferung und auf eine Nachricht bzgl. des unpassenden Teils, warte ich aber bislang vergebens, trotz dreier Emails seit dem.

Wenn ich nun nach erneuter Fristsetzung (was wäre angemessen?) auf Nachlieferung des defekten Teils und Erneuerung des zu groß geratenen Fliegengitters nicht zufrieden gestellt werde, wonach es momentan aussieht, darf ich dann den Kaufvertrag stornieren und mein Geld zurückverlangen, obwohl es Maßanfertigungen sind? Welche Wartezeit und Umstände sind denn in einem solchen Fall für den Kunden zumutbar, bevor er vom Kauf zurücktreten kann?


Welche sanften Möglichkeiten habe ich? Die Handwerkskammer kümmert sich nur im Auftrag des Handwerkers um dessen Interessen, hat aber keine Handhabe im Interesse der Kunden. Muss ich gleich zum Anwalt und verklagen?

Gruß und Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Sie sollten dem Handwerker eine Frist mit Ablehnungsandrohung setzen.

" Sollten Sie bis zum xxxxxx die Gitter nicht in ordnungsgemäßen und wie bestellten Zustand liefern, werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein anderes Unternehmen mit
der Lieferung beauftragen, und Sie mit den Mehrkosten belasten.Außerdem fordere ich Sie auf, bis zum Termin
die bezahlten 1.000,00 Euro zurück zu überweisen."

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