Handy + Vertrag, Rücktritt ?

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nurprobleme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy + Vertrag, Rücktritt ?

Hallo,

wie wahrscheinlich alle die hier schreiben habe ich ein Problem.

Kleine Vorgeschichte:

Ich habe mir vor 11 Monaten ein Handy gekauft.
Das ging in den ersten 6 Monaten defekt. Also habe ich es dem Verkäufer zurückgeschickt mit dem Wunsch nach Ersatz, das allerdings hat er mir verwehrt und bestand auf Reparatur.
Ok dann halt Reparatur, also eingesendet, nach zwei Woche wieder zurück bekommen mit der Nachricht es sei repariert, war es leider nicht. Also zweiter Versuch, nochmal hin gesandt, diesmal war die Reparatur erfolgreich.

So, jetzt nach 11 Monaten ist das Handy wieder an der selben Stelle defekt.

Hat sich die Beweislast des Verkäufers durch vorherige Schäden verlängert oder hängt sie nun bei mir ?

Ist es mir möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten ?

Zusätzliches Problem; das Handy war ein Angebot eines Shops was es nur mit einem Handyvertrag von T-mobile gab. Dadurch hat das Handy an sich nur ~20% des eigentlichen wertes gekostet.

Wäre im falle einer Rücktrittserklärung der T-mobile Vertrag nichtig ? bzw. sofort kündbar ?

Hoffe jemand hat Erfahrung und kann etwas Hilfestellung geben.


mfg

Nurprobleme ;)




-----------------
""

-- Editiert am 17.05.2011 21:11

-- Editiert am 17.05.2011 21:12

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1123x hilfreich)

quote:
Hat sich die Beweislast des Verkäufers durch vorherige Schäden verlängert oder hängt sie nun bei mir ?


Auf die Reparatur (und nur auf die) besteht dann eine erneute Gewährleistung von 2 Jahren mit 6 Monaten Beweislastumkehr.

quote:
Ist es mir möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten ?


Nein, da die Mängelbeseitigung ja offenbar noch nicht mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Immerhin hat es ja 5 Monate funktioniert, da kann man wohl nicht von einer "fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung" sprechen.




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nurprobleme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Nein, da die Mängelbeseitigung ja offenbar noch nicht mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Immerhin hat es ja 5 Monate funktioniert, da kann man wohl nicht von einer "fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung" sprechen.


Ich habe es schon 2mal reparieren lassen, wenn dann das selbe Teil nach 5 Monaten wieder kaputt geht kann man doch nicht von einer erfolgreichen Reperatur sprechen ?

Wenn ich eine abgebrochene Stosstange in die Werkstatt bringe und die das mit einem Kleber wieder rankleben hält das vllt auch 5 Monate, aber das ist doch keine erfolgreiche Reperatur ?

Wie sieht es denn im falle eines erfolgreichen Rücktrittes des Handykaufes aus ? Wär denn der dazugehörige Tmobile Vertrag ebenfalls sofort kündbar ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Was hat denn der T-mobile Vertrag damit zu tun? Natürlich besteht der weiter.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

quote:
Wie sieht es denn im falle eines erfolgreichen Rücktrittes des Handykaufes aus ? Wär denn der dazugehörige Tmobile Vertrag ebenfalls sofort kündbar ?

Das kann keiner genau sagen, da wir die vertraglichen Details nicht kennen.

Sofern es sich z.B. um einen verbundenen Vertrag handelt, würde dieser Vertrag ebenfalls rückabgewickelt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nurprobleme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Das kann keiner genau sagen, da wir die vertraglichen Details nicht kennen.

Sofern es sich z.B. um einen verbundenen Vertrag handelt, würde dieser Vertrag ebenfalls rückabgewickelt.


Also der Tarif steht auf jedenfall mit auf der Rechnung des Handyshops. Die Abwickelung lief meine ich auch über den Händler.

Kann jemand bestätigen das ich nach den 11 Monaten jetzt nurnoch das Recht auf erneute Reparatur habe obwohl das selbe Teil schon 2mal innerhalb der letzten 5 Monate repariert wurde ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Du könntest auch zurücktreten, jedoch bist du für dafür das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, voll in der Beweislast.

Ist halt die Frage was dir lieber ist, Reparatur oder entsprechende Nachweise liefern ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nurprobleme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie würde die erbringen des Beweises ablaufen ?
Der Mangel ist offensichtlich und beweisen das er beim Kauf schon bestand müsste ich doch auch nicht da er schon 2 mal repariert wurde ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

quote:
Wie würde die erbringen des Beweises ablaufen ?

Da keiner den Mangel genau kennt, kann man das nur allgemein sagen.
1. Möglichst genau beschreiben wie der Mangel entstanden ist
2. Gutachter mit der Beweiserbringung beauftragen.



quote:
Der Mangel ist offensichtlich

Ein Mangel bedeutet ja noch lange nicht, das irgendeine Pflicht Gewährleistung besteht.

Wenn du mit dem Auto drüberfähst hat das Teil eine ganze Latte von Mängeln. Nur Gewährleistung wird du dafür nicht bekommen.



quote:
beweisen das er beim Kauf schon bestand müsste ich doch auch nicht da er schon 2 mal repariert wurde ?

Irrelevant, da nach 6 Monaten DU voll in der Beweislast bist.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.495 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen