Hallo,
wie wahrscheinlich alle die hier schreiben habe ich ein Problem.
Kleine Vorgeschichte:
Ich habe mir vor 11 Monaten ein Handy gekauft.
Das ging in den ersten 6 Monaten defekt. Also habe ich es dem Verkäufer zurückgeschickt mit dem Wunsch nach Ersatz, das allerdings hat er mir verwehrt und bestand auf Reparatur.
Ok dann halt Reparatur, also eingesendet, nach zwei Woche wieder zurück bekommen mit der Nachricht es sei repariert, war es leider nicht. Also zweiter Versuch, nochmal hin gesandt, diesmal war die Reparatur erfolgreich.
So, jetzt nach 11 Monaten ist das Handy wieder an der selben Stelle defekt.
Hat sich die Beweislast des Verkäufers durch vorherige Schäden verlängert oder hängt sie nun bei mir ?
Ist es mir möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten ?
Zusätzliches Problem; das Handy war ein Angebot eines Shops was es nur mit einem Handyvertrag von T-mobile gab. Dadurch hat das Handy an sich nur ~20% des eigentlichen wertes gekostet.
Wäre im falle einer Rücktrittserklärung der T-mobile Vertrag nichtig ? bzw. sofort kündbar ?
Hoffe jemand hat Erfahrung und kann etwas Hilfestellung geben.
mfg
Nurprobleme
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-- Editiert am 17.05.2011 21:11
-- Editiert am 17.05.2011 21:12
Handy + Vertrag, Rücktritt ?
17. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2011 | 21:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy + Vertrag, Rücktritt ?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2011 | 13:54
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1123x hilfreich)
quote:
Hat sich die Beweislast des Verkäufers durch vorherige Schäden verlängert oder hängt sie nun bei mir ?
Auf die Reparatur (und nur auf die) besteht dann eine erneute Gewährleistung von 2 Jahren mit 6 Monaten Beweislastumkehr.
quote:
Ist es mir möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten ?
Nein, da die Mängelbeseitigung ja offenbar noch nicht mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Immerhin hat es ja 5 Monate funktioniert, da kann man wohl nicht von einer "fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung" sprechen.
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#2
Antwort vom 18. Mai 2011 | 18:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:
Nein, da die Mängelbeseitigung ja offenbar noch nicht mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Immerhin hat es ja 5 Monate funktioniert, da kann man wohl nicht von einer "fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung" sprechen.
Ich habe es schon 2mal reparieren lassen, wenn dann das selbe Teil nach 5 Monaten wieder kaputt geht kann man doch nicht von einer erfolgreichen Reperatur sprechen ?
Wenn ich eine abgebrochene Stosstange in die Werkstatt bringe und die das mit einem Kleber wieder rankleben hält das vllt auch 5 Monate, aber das ist doch keine erfolgreiche Reperatur ?
Wie sieht es denn im falle eines erfolgreichen Rücktrittes des Handykaufes aus ? Wär denn der dazugehörige Tmobile Vertrag ebenfalls sofort kündbar ?
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#3
Antwort vom 18. Mai 2011 | 19:09
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 81x hilfreich)
Was hat denn der T-mobile Vertrag damit zu tun? Natürlich besteht der weiter.
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#4
Antwort vom 18. Mai 2011 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (126135 Beiträge, 40606x hilfreich)
quote:
Wie sieht es denn im falle eines erfolgreichen Rücktrittes des Handykaufes aus ? Wär denn der dazugehörige Tmobile Vertrag ebenfalls sofort kündbar ?
Das kann keiner genau sagen, da wir die vertraglichen Details nicht kennen.
Sofern es sich z.B. um einen verbundenen Vertrag handelt, würde dieser Vertrag ebenfalls rückabgewickelt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 18. Mai 2011 | 20:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:
Das kann keiner genau sagen, da wir die vertraglichen Details nicht kennen.
Sofern es sich z.B. um einen verbundenen Vertrag handelt, würde dieser Vertrag ebenfalls rückabgewickelt.
Also der Tarif steht auf jedenfall mit auf der Rechnung des Handyshops. Die Abwickelung lief meine ich auch über den Händler.
Kann jemand bestätigen das ich nach den 11 Monaten jetzt nurnoch das Recht auf erneute Reparatur habe obwohl das selbe Teil schon 2mal innerhalb der letzten 5 Monate repariert wurde ?
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#6
Antwort vom 18. Mai 2011 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (126135 Beiträge, 40606x hilfreich)
Du könntest auch zurücktreten, jedoch bist du für dafür das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, voll in der Beweislast.
Ist halt die Frage was dir lieber ist, Reparatur oder entsprechende Nachweise liefern ...
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"
#7
Antwort vom 19. Mai 2011 | 10:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie würde die erbringen des Beweises ablaufen ?
Der Mangel ist offensichtlich und beweisen das er beim Kauf schon bestand müsste ich doch auch nicht da er schon 2 mal repariert wurde ?
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#8
Antwort vom 19. Mai 2011 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (126135 Beiträge, 40606x hilfreich)
quote:
Wie würde die erbringen des Beweises ablaufen ?
Da keiner den Mangel genau kennt, kann man das nur allgemein sagen.
1. Möglichst genau beschreiben wie der Mangel entstanden ist
2. Gutachter mit der Beweiserbringung beauftragen.
quote:
Der Mangel ist offensichtlich
Ein Mangel bedeutet ja noch lange nicht, das irgendeine Pflicht Gewährleistung besteht.
Wenn du mit dem Auto drüberfähst hat das Teil eine ganze Latte von Mängeln. Nur Gewährleistung wird du dafür nicht bekommen.
quote:
beweisen das er beim Kauf schon bestand müsste ich doch auch nicht da er schon 2 mal repariert wurde ?
Irrelevant, da nach 6 Monaten DU voll in der Beweislast bist.
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