Hallo,
habe im letzten Jahr einen Handyvertrag abgeschlossen und mittlerweile das Handy auch schon in Reparatur gegeben.
Nachdem die ursprüngliche Störung (schaltet sich ab, schlechte Sprachqualität) behoben wurde, schient das Handy aber nicht ordentlich zusammengebaut worden zu sein, sodaß die Tasten klemmten.
Also habe ich das Handy wieder zurückgebracht und es wurde erneut eingeschickt - mittlerweile 3 Wochen her.
Muß ich mir das Teil eigentlich reparieren lassen oder kann ich auf Umtausch gegen ein neues Gerät bestehen.
LG
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"Mfg Sisyphus"
Handy - Garantie - Reparatur od. Umtausch
23. Januar 2006
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Frage vom 23. Januar 2006 | 14:27
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy - Garantie - Reparatur od. Umtausch
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#1
Antwort vom 23. Januar 2006 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Sie müssen es reparieren lassen.
#2
Antwort vom 23. Januar 2006 | 16:48
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
dem möchte ich widersprechen.
§ 439 I bgb gibt dem käufer ein wahlrecht. entweder reparatur oder neulieferung. wie er es denn will.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Januar 2006 | 18:11
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung und einer Nachlieferung. Je nach Umständen im Einzelfall kann der Verkäufer jedoch nach § 439 Abs. 3 BGB
die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern.
Dann beschränkt sich die Nacherfüllung auf die übrig gebliebene Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
#4
Antwort vom 24. Januar 2006 | 01:27
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
@narr: Der Händler entscheidet letztlich was er macht .
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