Handy Garantie

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marviin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Garantie

Schönen Guten Tag,

ich hatte vor ein paar Tagen mein Handy Nokia 5800 als Defekt ( Display gerissen ) mit Garantie zum Händler eingeschickt.

Jetzt eben gerade bekam ich per E-Mail ein Bescheid das dieser schaden ein Mechanischer Schaden ist, und nicht von der Garantie übernommen wird. Und ich für die Reparatur 79,00€ bezahlen muss.

Nun stellt der Händler folgende 3 alternativen zwischen den ich wählen darf.

1 . Angebot wird entsprechend dieses KVA´s akzeptiert
2 . Gerät unrepariert für Servicepauschale 22,50€ zzgl. 9,50€ Versand zurück
3 . Gerät kostenlos entsorgen


Also wenn ich mein kaputtes Handy alleine nur schon wieder haben möchte, muss ich über 30 Euro zahlen.

Nun ist meine frage

1. Darf er das ?
2. Zählt das nicht zur Garantie ?
3. Was ich kann ich sagen/machen womit bewiesen wird das es kein Mechanischer schaden ist ?

Lg und ein schönes Wochenende

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

zu 2.ein Displayriss, wird im allgemeinen nicht als Garantie erkannt, da Garantie für folgende Sachen steht:

Materailfehler
Konstroktionsfehler
und Produktionsfehler.

Da ein Displaybruch im allgemeinen auf äußere Gewalt hinweist, ist da nichts mit Garantie!

zu 1. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass diese Kosten bei Garantieabhlehnung gemäß Herstellerangaben irgendwo in dem Reparaturauftrag vermerkt waren!

zu 3. da hilft wohl nur ein Gutachten, ob sich das lohnt, bei dem geringen Wert des Handy bzw. die zu erwartende Reparaturkosten, sei dahin gestellt.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
1. Darf er das ?

Ja



quote:
2. Zählt das nicht zur Garantie ?

Keine Ahnung, da müsstest du einfach mal in den Garantiebediungungen des Händlers nachlesen.

Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen.



quote:
3. Was ich kann ich sagen/machen womit bewiesen wird das es kein Mechanischer schaden ist ?

Ein gerissenes Display ist immer ein mechanischer Schaden, da Materialbruch vorliegt.

Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer, auch innerhalb der Garantie.
Ausnahme: der Garantiegber übernimmt die Beweislast freiwillig

Hier wäre es notwendig den Schaden durch einen Gutachter entsprechend einstufenzu lassen.

Existiert ein Foto von dem Displayschaden?
Dann stell das mal hier in möglichst hoher Auflösung ein.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Hast du dich auf Garantie oder Gewährleistung bezogen?

Bei gesetzlicher Gewährleistung in den ersten 6 Monaten darf keine Prüfgebühr verlangt werden. Quelle habe ich leider nicht zur Hand.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Bei gesetzlicher Gewährleistung in den ersten 6 Monaten darf keine Prüfgebühr verlangt werden.

Das würde aber bedingen, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.

Und gerade das wird ja angezweifelt ...








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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

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