Hallo,
ich hatte mir bei Ebay von privat ein neues Handy gekauft, das aus einer E-Plus-Vertragsverlängerung stammte. Der Verkäufer hat alle Gewährleistungen ausgeschlossen, die Rechnung wurde mitgeliefert, es wurde aber in der Artikelbeschreibung angegeben, daß eine Garantie über den Hersteller gegeben sei.
Nun ist nach einem halben Jahr ein Defekt am Gerät aufgetreten, und ich wollte es über die Garantie (oder Gewährleistung? ich meine da gebe es einen juristischen Unterschied?) reparieren/austauschen lassen.
Nun sagt der Hersteller (Nokia) aber: wenden sie sich bitte an den Netzbetreiber (E-Plus). Der sagt: na klar, machen wir gerne, aber dann hätten wir gerne alle ihre Vertragsdaten, sonst machen wir das nicht.
Die Vertragsdaten habe ich natürlich nicht, da ich ja nicht der Vetragsnehmer des Handys bin. Und der Ebay-Verkäufer ist nicht mehr auffindbar.
Deshalb meine Frage: was tun? Kann ich E-Plus oder Nokia irgendwie für die Garantieleistung in Anspruch nehmen, oder ist die Garantie nur für den Erstbesitzer gültig?
Vielen Dank!
-- Editiert von joeleads am 04.04.2007 18:05:18
Handy: Garantie bei Gebrauchtkauf
4. April 2007
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Frage vom 4. April 2007 | 18:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy: Garantie bei Gebrauchtkauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. April 2007 | 22:18
Von
Status: Weiser (16972 Beiträge, 5889x hilfreich)
Hi,
Für wen und wofür eine Garantie gilt steht in den Garantiebedingungen, die mußt du dir halt mal durchlesen.
Viele Grüße, Michael
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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