Hallo zusammen!
Ich habe am Montag ein Handy (Sony Ericsson W880i) erhalten, welches Ich bei einem Internetversand (eine GbR) bestellt hatte.
Gestern habe Ich ein sogenanntes Firmware Update durchgeführt. Dieses wird offiziell von Sony Ericsson zur Verfügung und es wird ausdrücklich erwähnt, das dieses Update die Garantie nicht beeinflusst. Nach diesem Update standen nur noch die Englische Sprache sowie die einiger baltischen Staaten zur Verfügung.
Auf Nachfrage sagte mir Sony Ericsson, dass sie in diesem Fall nicht haften, da dies die Schuld des Händlers sei, welcher ein Handy verkauft habe, was gar nicht für den deutschen Markt bestimmt war.
Dieser Händler weiß jedoch von nichts und will das Handy bei Sony Ericsson einschicken (was ja aber keinen Sinn macht, wie mir Sony Ericsson erkärt hat).
Ich habe heute nun das Angebot gemacht, mir ein "deutsches" Handy im Austausch gegen das "Grauimport" Handy zu schicken. Bisher hat der Händler nicht darauf reagiert.
Hat hierzu jemand Erfahrungen oder Tipps zur Vorgehensweise?
Die Situation ist etwas kompliziert, immerhin könnte der Händler ja nun sagen:"Wir haben das Handy in "einwandfreiem" Zustand bzw. immerhin mit deutscher Sprache ausgeliefert". Dies würde ja auch der Wahrheit entsprechen. Andererseits habe ich nichts verbotenes mit dem handy gemacht.
Vielen Dank für etwaige Ratschläge!
MfG
Inhaber
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Edit: In den Produktinformationen war nichts vermerkt, was auf einen Grauimport hätte schließen lassen können.
-- Editiert am 18.09.2009 20:19
Handy Grauimport
18. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 18. September 2009 | 20:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Grauimport
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 20. September 2009 | 11:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zunächst mal Vielen Dank für deine Mühe!
quote:
Auf welcher Rechtsgrundlage fand dies statt?
Es handelte sich dabei um ein offizielles Update von Sony Ericsson. Diese stehen jedem Nutzer frei zur Verfügung.
quote:
[...]der Anbieter Dir (vertraglich) dafür haften könnte, wenn er beim Aufspielen seiner Software Dein Handy unbrauchbar macht.
Das liegt ja nicht an der Software an sich, sondern daran, dass das Handy nicht für den deutschen Markt vorgesehen ist. Die Update Software hat dies anhand von gespeicherten Kenndaten erkannt und das diesen Daten entsprechende Update heruntergeladen und installiert (in meinem Fall für Estland, Lettland...).
Der Händler muss das Handy irgendwie manipuliert haben, sodass das Aufspielen einer deutschen Firmware möglich war. Das kann doch nicht rechtens gewesen sein.
Noch eine Frage: Gelten e-Mails vor Gericht als Beweismittel? Und wenn nicht, auf welche Art von Briefverkehr muss ich zurückgreifen? (Zustellungsurkunde, Einschreiben mit Rückschein...) Und was passiert, wenn der Händler einfach die Annahme verweigert?
Vielen Dank
MfG
Inhaber
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