Handy Händler betuppt Kunden!?

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
sebastian67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Händler betuppt Kunden!?

Ein Handybesitzer bringt sein defektes Handy zwecks Reparatur zu einem "Handy Händler".
Dieser Händler hat alle Firmenlogos etc. an seiner Fassade, im Verkaufsraum.

Da das Handy erst 1,5 Jahre alt ist und der Verkäufer des Handys (nicht dieser Händler) ihn geraten hat, dies an einen Händler zu bringen oder es direkt an den Hersteller zu schicken, hat sich der Kunde für Variante A entschieden.

Der Händler sagte zu, das Handy an den Hersteller bzw. eine für ihn tätige Reparaturfirma zu senden.

Nach 6 Wochen hat der Kunde den Händler schriftlich nach dem Handy nachgefragt.

Der Händler sagte am nächsten Tag, das das Handy gerade gekommen sei und er es abholen könnte.

Bei der Abholung aber wollte der Händler 65 € Reparaturkosten haben, d die vom Hersteller beauftrage Werkstatt eine Reparatur auf Garantie abgelehnt hätte, da die IMEI NUmmer gefehlt hätte. Diese hatte aber der Kunde bei Abgage des Handys vorgelegt, zudem hätte doch dann der Händler dies dem Kunden direkt sagen müssen.

Der Kunde zahlte die 65 €, da der Händler zusagte, sich noch einmal an die Werkstatt zu wenden und die IMEI Nummer nun nachzureichen.

In der Zwischenzeit wandte sich der Kunde an den Hersteller. Dieser verwies auf die von ihm beauftrgaten Werkstätten. Der Kunde solle sich vom Händler die Werktstatt nennen lassen und sich dann an diese wenden.

Nach weiteren 6 Wochen Wochen fragte der Kunde erneut beim Händler nach, was denn mit der Nachfrage bei der Werkstatt war.

Der Händler sagte, dass die Werkstatt eine Erstattung ablehne, da anfangs die IMEI NUmmer nicht dabei gewesen sei und das Ersatzteil nun weggeworfen worden sei!?

Als der Kunde die Werkstatt genannt haben wollte, wie vom Hersteller empfohlen, wurde der Händler pampig. Das würde er aus Datenschutzgründen nicht nennen, der Kunde sollle ihm den Brief zeigen.

Dann beendet der Händler das Gespräch, laut schnaubend.

Der Verdacht des Kunden: Der Händler hat das Handy gar nicht zu der Werkstatt des Herstellers bzw. die von ihm beauftragte Werkstatt geschickt, sondern selbst wochenlang leigen lassen. Nach Mahnung des Kunden hat er es selbst repariert und ihm eine Story aufgetischt.

Es geht "nur" um 65 €, der Kunde will sich das aber so nicht bieten lassen, hat er doch auch einiges an Ports (2 x Einschreiben) gezahlt.

Was kann der Kunde machen? Er möchte die (angebliche) Werkstaatt genannt bekommen oder alternativ die 65 € erstattet bekommen?

Kann er einen RA beuaftragen? Müsste der Händler für die Kosten aufkommen?

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die Story mit der IMEI müßte du bitte erläutern. Schließlich kann die jeder per Coder aus dem Handy auslesen. Steht in der Anleitung

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
sebastian67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe dem Händler daas andy zur Reparatur bzw. Weiterleitung gebracht.

Dazu habe ich die Kaufunterlagen vorgelegt. Es war eine Kaufrechnung (Internet Kauf) und andere Unterlagen.

Der Händler nahm das Haandy an und wwollte es weiter schicken.

Später erst, als ich es abgeholt hatte, sprach er von der fehlenden IMEI Nummer. Daraufhin habe ich noch einmal alle Unterlagen heraus gesucht und ihm eine zweiten Kaufbeleg, mit IMEI Nummer, vorgelegt.

Daraufhin sagte er, er werde die Werkstatt noch einmal kontaktieren, damit die Reparatur auf Garantie durchgeführt wurde und ich die 65 € zurück erhalte.

Dann, nach weiteren 6 Wochen, kam die Story mit Weigerung der Werkstatt, da man das defekte Teil nicht mehr habe. Und da ich die IMEI Nummer bei Abgabe nicht vorgeleegt habe.

IMEI mmer im Handy? Ist ja noch besser. Ich wußte das ehrlcih gesagt nicht, bin aber auch nicht so ein Profi.

Die Werkstt, dürfte täglich mehrere hunderte von Handys reparieren, da sie vom Hersteller für solche Reparaturen beauftragt ist. Wenn sie das Handy überhaupt erhalten hat....

Die Werkstatt, die angebliche Werkstatt, wird mir vom Händler aber nicht genannt. Wie soll ich mich denn dahin wegen der Kosten wenden - wie vom Hersteller vorgeschlagen?

PS. Der Händler sagt nun, bzw. schreibt, ich hätte ihn am Vortag der Abholung teelfonisch beauftragt, das Handy auf eigene Kosten zu reparieren, was ich aber nie gemacht habe. Zudem steht in seinen AGB, dass alle Aufträge etc. schriftlich zu erfolgen haben.

Wieso soll ich auf einen kostenpflichtigen Auftrag erteilen, wenn noch Garantie auf dem Handy ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126177 Beiträge, 40608x hilfreich)

Entscheidend ist auch was die Garantiebedingungen des Herstellers aussagen. Ist dort für die durchsetzung der Garantieansprüche eine Vorlage eines Kaufnachweises mit IMEI fixiert?
Welche Garantiebedingungen sind über haupt vereinbart? Nur Kostenersatz für Ersatzteile ohne Lohnkosten, Kostenersatz für Lohnkosten ohne Ersatzteile oder Kostenersatz für Lohnkosten und Ersatzteile?
Ist die Rechung unterteilt in Lohnkosten und Ersatzteile? Wenn ja welche Beträge stehen dort ?


Das Problem dürfte hier sein, das die IMEI nicht auch der ersten eingereichten RECHNUNG/KAUFBELEG stand. So konnte nicht nachgewiesen werden, das diese Rechung sich auf das abgegebene Handy bezieht.


Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob überhaupt Ansprüche gegend den Händler geltend gemacht werden können? Schlieslich war er ja weder für die Gewährleistung noch für die Garantie verantwortlich, da er nicht Verkäufer war. Im Grunde genommen hat er nur eine Reparatur im Kundenauftrag durchgeführt?
Im Zweilfelsfalle behauptet er einfach, das er von einer normalen Reparatur im Kundenauftrag ausging und nicht von einer Garantiereparatur.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
sebastian67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein.

Der Händler sagt ja selbst bzw. schreibt es sogar, dass das Servicecenter eine Reparatur auf Garantei abgelehnt habe, da die IMEI NUmmer nicht vorgelegt habe.
ZUdem läge dem Serivecenter nicht mehr das Ersatzteil vor.

Die IMEI ummer wurde aber dem Händler bei Abgabe des Handys gezeigt. Er hätte doch dann auch dierkt sagen müssen, wo ist die IMEI Nummer, wäre sie nicht dabei gewesen.

Der Händler behauptet dann, der Kunde habe ihn mit der Reparatrur des Handys beauftragt, was nicht zutrifft. Zudem gibt es hierfür auch keinen Beleg.

Nun weigert sich der Händler, das ServiceCenter zu nennen, an das er angeblich das Handy geschickt habe. Das wird mittlerweile vom Kunden bewzeifelt.





er das Handy an eine Werkstatt geschickt hat und diese, nach 6 Wochen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126177 Beiträge, 40608x hilfreich)

quote:
Nein.

Äääähm NEIN worauf?
Auf alle meine Fragen oder nur eine spezielle?


quote:
Der Händler behauptet dann, der Kunde habe ihn mit der Reparatrur des Handys beauftragt, was nicht zutrifft. Zudem gibt es hierfür auch keinen Beleg.

Aber dann gibt es auch keinen Beleg, das es auf Garantie gehen sollte?




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