Handy-Kauf

2. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christoph29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy-Kauf

Hallo, habe ein Handy bei einem Internet-Anbieter gekauft inkl. 24-Mon.-Vertrag, nun war nach 2 Wochen das Display defekt und der Service-Händler erklärt mir nun, daß das 79 EUR plus MwSt kostet, da dies unsachgemäße Behandlung war und daher die Garantie nicht greife. Steht so in seinen Bedinungen "unsachgemäße Handlung ist ausgeschlossen"...Ist dem tatsächlich so???? Ist es nicht eher so, daß ich behaupte, mir meiner Schuld bewußt zu sein und daher Aussage gegen Aussage steht?? Kann ich den Händler oder Nokia zur Reparatur zwingen (Stichwort Gewährleistung??)??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Christoph,

sicherlich ist es so, dass bei unsachgemäßer Behandlung der Kaufsache die Garantie nicht greift. Das ist auch logisch, denn welcher Verkäufer möchte schon eine Garantie dafür aussprechen, wenn der Käufer die Kaufsache mutwillig selbst beschädigt, oder die Kaufsache nicht entsprechend der Gebrauchsanwweisung behandelt und sich der Schaden dann daraus ergibt. Sollte der Schaden also aus Ihrer Schuld heraus resultieren, so haben Sie keinen Anspruch auf Reperatur im Rahmen der Garantie.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#2
 Von 
Christoph29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, da ist in meinem Beitrag wie ich eben sah ein Tipp-Fehler:
...Ist dem tatsächlich so???? Ist es nicht eher so, daß ich behaupte, mir keiner Schuld bewußt zu sein und daher Aussage gegen Aussage steht??...
Und dann stellt sich die Angelegenheit wohl anders da....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

natürlich können Sie einfach behaupten, dass der Sachmangel nicht auf Ihrem Verschulden basiert. Dann kommt es auf eine genaue Untersuchung des Sachmangels an. Was ist denn genau der Sachmangel?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mtgruen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Christoph,

rechtlich kann ich Dir zwar nicht weiterhelfen, ich weiß aber, dass bei einem bestimmten Defekt des Displays (Schrift verschwindet) Nokia die Reparartur kostenlos übernimmt, da es sich hierbei um einen bekannten Displayfehler handelt. Deswegen mein Tipp: Gehe in den nächsten Nokia-Shop und frage dort nach. Mein Handy (damals 4 Jahre alt!) hat Nokia auf Kulanz repariert!!

Gruß
TG

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