Hallo,
ich wollte mein Prepaidhandy entsperren, und habe einen Code bei T-Mobile angefordert, worauf folgende Meldung kam.
Sie haben sich an uns gewandt, damit wir Ihnen einen Entsperrcode für Ihr Siemens A 50 zusenden.
Diesen Code können wir Ihnen leider nicht mehr liefern. Das liegt daran, dass uns einige Entsperrcodes für bestimmte Modelle der Siemensreihe - obwohl wir sie rechtzeitig angefordert haben - nicht mehr vorliegen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Codes für Mobiltelefone der insolventen Firma BenQ.
Ich sehe nicht ein, dass ich das Handy, welches ich gekauft habe nicht nutzen kann. Das wäre ja das gleiche als wenn ich einen Fernseher kaufe der nur ein Sender hat.
Ich werde doch in meinem Nutzungsrecht eigeschränkt, oder, was kann ich tun?
Danke
-----------------
" "
Handy Kauf
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Du hast m.E. keinen Anspruch auf einen solchen Freischaltungscode.
-----------------
"Iudex non calculat!"
quote:
Ich sehe nicht ein, dass ich das Handy, welches ich gekauft habe nicht nutzen kann.
Kannst du das mal etwas detaillierter ausführen worin der komplette Nutzungsausfall liegt und wie das mit dem Code zusammenhängt??
Hast du irgend eine vertragliche Vereinbarung dieses Handy betreffend, in der ein derartiger Code kostenfrei zugesichert wird?
Wenn ja, wie lautet diese genau?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke, in den Geschäftsbedingung die ich im Vertag unterschrieben habe steht folgendes:
Wenn Sie Ihr Handy mit der Mobilfunk-Karte eines anderen Anbieters nutzen wollen, müssen Sie zunächst den SIM-Lock entfernen. Den Entsperrcode können Sie 24 Monate nach dem Kauf kostenlos erhalten. Wenn Sie Ihr Handy vor Ablauf der 24 Monate entsperren möchten, können Sie den Entsperrcode online für 99,50 €2) bestellen.
-----------------
" "
Dann haben die Pinken ein Problem ...
Wie sie das lösen ist nicht dein Problem.
Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut Kaufvertrag bzw. alternativ zur Lieferung eines gleichwertigen unbeschränkt nutzbaren Gerätes auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz für einen Ersatzkauf behält man sich ausdrücklich vor.
Eine Vertragskopie beilegen in dem der entsprechende Text markiert ist.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten