Handy-Vertrag kuendigen?!

1. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
kat030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy-Vertrag kuendigen?!

Hallo,


Ich komme aus Berlin und habe am letzten Samstag (29.03.03) einen Handy-Vertrag ueber zwei Jahre abgeschlossen. Die Angestellte sagte mir, ich koenne heute (Sa.), noch nicht freigeschaltet werden, solle am Montag kommen. Daraufhin fragte ich sie, ob das Handy, fuer das ich mich entschieden habe, am Lager ist. Dies bestaetigte sie und wir einigten uns, dass ich am Mo. (31.03.03) meine Handys abholen koenne. Da ich beruflich sehr eingespannt bin, rief ich Mo.-Vormittag an, ob die Freischaltung erfolgt sei, damit ich nicht umsonst dort hinfahren muss. Da sagte man mir es sei alles klar und ich fuhr hin. Im Laden sagte ich ihr den Typ des Handys, welches ich haben wollte und da sagt die mir: 'Nein, das haben haben wir nicht am Lager'. Ein wenig geplaettet sagte ich ihr, dass ihre Kollegin (stand neben ihr, sagte keinen Ton!) mir am Sa. sagte, dass das Handy da sei. Jetzt kommt der Knaller: Darauf antwortet sie mir :'Die Lieferung mit den Handys waere da, aber die Ware waere noch nicht ausgepackt, und vor Mittwoch wuerde sie nicht dazu kommen (!!!!) die Ware auszuzpacken, ich sollte Mi.-abend nochmal vorbei kommen, VIELLEICHT (!!!!!!!) hat sie es dann geschafft, die Ware auszupacken, dann wuerde ich meine Handys bekommen'..........Ich war so geplaettet, ich bin da raus, ich dachte ich spinne!! Ist das der uebliche Umgang mit Neukunden, die einen ZWEI-Jahres-Vertrag abschliessen?
Nun meine Fragen: Am Liebsten wuerde ich sofort wieder kuendigen. Gibt es eine Moeglichkeit, aus einem solchen Vertrag ohne viel Aufhebens wieder rauszukommen? In meinem Vertrag steht, dass ich spaetestens 3 Monate vor Ende des Vertrages kuendigen kann. Gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Sonderregelungen?
Oder koennte mir jemand empfehlen, wie ich mich jetzt verhalten soll?
Habe keine Lust, das so auf sich beruhen zu lassen, das ist so dreist und unverschaemt. Dazu kommt ja noch, dass ich ja prinzipiell schon telefonieren KOENNTE, aber mangels Telefon nicht kann. Kann man da irgendwie Geld zurueckfordern, denn die Grundgebuehr muss ich ja bezahlen, auch wenn sich die beiden Damen in den naechsten zwei Wochen nicht bequemen, die Handys rauszuruecken.
Bei der Service-Nummer von besagtem Unternehmen hab ich aus zwei Gruenden noch nicht angerufen:
Der Erste ist trivial: Diese Vorwahlen sind bei den Apparaten auf meiner Arbeitsstelle nicht freigeschaltet (öffentl. Dienst),
und Zweitens wueste ich gerne, ob es eine Moeglichkeit fuer mich als kleinen, bloeden Kunden gibt, um Druck zu machen.
Puh, ich hoffe es opfert sich jemand, sich das alles durchzulesen. Ich waere wirklich sehr, sehr dankbar wenn mir jemand helfen koennte, denn ich habe von rechtlichen Dingen leider ueberhaupt keine Ahnung.
kat030

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann Ihre Verärgerung sehr gut verstehen. Nicht nur aus dem Grunde, dass ich "Kundenfreundlichkeit" von verschiedenen Unternehmen aus Berlin nur allzugut kenne.

Um aus dem Vertrag zurückzutreten, müsste Ihnen ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zustehen. Dieses ist hier für mich nicht ersichtlich. Dieses wäre z.B. möglich, wenn der Schuldner (Handyanbieter) schlecht geleistet hätte, oder ein anderer Mangel aufgetreten wäre.

Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich von den Angestellten die Kontaktdaten des direkten Vorgesetzten geben lassen. Damit meine ich aber nicht einen weiteren Angestellten, sondern den Verantwortlichen für die Filialen in der besagten Region in Berlin. Rufen Sie an und lassen Sie sich einen Termin geben für ein persönliches Gespräch. In so einem Gespräch lässt sich vieles klären und so können Ihnen auch gegebenfalls Wiedergutmachungen geleistet werden. Auch ist dieses um vieles persönlicher, als ein Brief oder Telefonat.

Meines Erachtens ist dieses mehr als nur eine Unverschämtheit. Doch leider stehen Ihnen meines Erachtens (noch) keine juristischen Möglichkeiten offen. Bei einer noch weiteren Verzögerung könnte sich das ändern. Dann können auch Ansprüche auf Vergünstigung wegen der verwehrten Möglichkeit auf Benutzung des Handys trotz Vertrages enstehen.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
kat030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

als erstes moechte ich Imich bei Ihnen vielmals fuer die schnelle und ausfuehrliche Antwort danken!!

Ja ich muss zugeben, dass der Dienstleistungssektor in Berlin wirkliches Brachland ist; und das muss ich als gebuertiger Berliner zugeben!!
Zum Vertragsabschluss muss ich sagen, dass ich mit den Konditionen gar nicht unzufrieden bin, mein Lebensgefaehrte hatte ein zwei-Jahres-Vertrag bei besagtem Unternehmen und war bisher zufrieden. Unter anderem war das ein Grund fuer mich dort einem Vertrag abzuschliessen. Im Moment hapert es in der Ausfuehrung der "beauftragten Kraefte", naemlich bei den Mitarbeitern des "service-shops" (wie auch immer man das Neudeutsch ausdrueckt).
Ich habe ueber ein anderes Forum erfahren, dass es bei besagtem Unternehmen durchaus sinnvoll ist, sich bei der Reklamation (via Telefon) zu beschweren, und siehe da, man hat mir zugehoert, war entsetzt, hat die Filiale aufgenomen und mir versichert, dass die Beschwerde zu Konsequenzen fuehren wuerde. Inwieweit die ihre Mitarbeiter in Beruhigung der Kunden ausbilden weiss ich nicht, jedenfalls hatte ich den Eindruck, ich wuerde ernst genommen. Der freundliche Mitarbeiter nahm meine Beschwerden mit Entsetzen auf (er tippte fleissig auf seiner Tatatur, hat auch die Filiale aufgenommen).
Ich werde morgen Abend mit einem Zeugen in der Filiale erscheinen und meine Telefone einfordern, sollte dies nicht gelingen, werde ich wiederholt die Reklamation benachrichtigen. Dabei werde ich Ihren, und den Rat der Mitglieder eines anderen Forums beruecksichtigen, Ansprueche auf Verguenstigung zu fordern. Vielleicht koennten sie mir in diesem Punkt noch einmal helfen und mir schreiben, ab welchem Zeitpunkt ich das Recht habe, eben diese Verguenstigungen einzufordern, und in welcher Hoehe.
Anbei noch eine Anekdote zu dem anderen Forum, in dem ich mein Problem gepostet habe:

Mich haben schon hilfreichende und ermutigende Antworten erreicht, aber unter anderem auch eine Antwort, die so tat, als waere ich, gelinde geagt, nicht bei Sinnen. Der Beitrag war derselbe, den ich auch in dieses Forum gestellt habe, nur habe ich hier den Namen des Unternehmens weggelasen. Unter anderem wurde mir mitgeteilt, man wuerde es auch 3-4 Tage ohne Handy aushalten, es ging ja vor vier Jahren auch ohne Handy (!!!) .
Im Namen des Absenders taucht der Name des Unternehmens auf; das Unternehmen selbst??
Ich Danke Ihnen nochmals fuer Ihre Muehe, wuensche eine friedliche Nacht,

mit freundlichen Gruessen,
kat030



Ich danke Ihnen vielmals im voraus,
viele Gruesse,

kat030

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Schönen guten Tag,

gern geschehen.

Wegen eventueller Vergünstigungen schlage ich Ihnen vor, dass Sie erstmal das Handy abholen und mir dann sagen, wieviel Zeit zwischen Vertragsschluss und der tatsächlichen Zurverfügungstellung des Handies vergangen ist. Dann kann ich Ihnen eine nähere Auskunft geben.

Daneben würde mich interessieren was für ein anderes Forum Sie meinen und unter welcher Internetadresse man es finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nachtrag:

Bezüglich Ihrer letzten Bemerkung zu einem Beitrag in dem anderen Forum:

Unseriöse Beiträge würde ich gar nicht beachten. Denn es gibt immer Leute, die was sagen wollen, nur des Willens wegen, um was zu sagen.

Das dann nichts intelligentes bei raus kommt, ist dann wohl letztendlich weniger verwunderlich :)

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kat030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!

Ich bin seit heute gluecklicher Besitzer zweier Handys! Und man sollte es kaum glauben, aber es gab heute keine Probleme, ich wurde sogar hoeflich behandelt! Ob das nun an meiner Beschwerde lag (was ich eher bezweifle, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die so schnell reagieren) oder nur Zufall war, kann ich leider nicht sagen. Bin nur froh, dass ich nicht gezwungen war weitere Schritte einzuleiten, sondern gluecklich, den Spuk hinter mir zu haben. Ehrlich gesagt: Wer hat schon Lust und Zeit, sich mit diesen Leuten weiterhin rumzuaergern.
Was meine Frage nach Verguenstigungen betrifft: Den Vertrag habe ich am Sa. den 29.03. gegen 13h abgeschlossen, die Telefone habe ich heute gegen 19.30h erhalten. Macht also fuenf Tage. Da muss ich noch hinzufuegen, dass ich bereits seit Sa. freigeschaltet war (sagte der Herr bei der Reklamation). Das bedeutet also, ich haette mein Telefon seit Sa.-mittag benutzen koennen. Und das zusaetzliche Unding dabei ist, dass die Mitarbeiterin sagte ich koenne an besagtem Sa. nicht mehr freigeschaltet werden, das ginge fruehestens Mo.!! Eigentlich haette somit die ganze Sache fuer mich am Sa. erledigt sein koennen, denn die Telefone waren ja nach Aussage der Mitarbeiterin vorhanden!
Zu dem anderen Forum: Nicht das wir uns falsch verstehen: Ich bin damit voellig zufrieden, habe nette Beitraege bekommen. Diese eine Antwort, ja, es ist wohl wie Sie geschrieben haben.... Hab gebuehrend darauf geantwortet, fuer mich ist der Fall erledigt. Das Forum finden Sie unter:

www.teletarif.de und dort unter "Meinungen".
Ich habe nat. in dem Forum geschrieben, welches sich speziell mit dem Unternehmen beschaeftigt, bei dem ich den Vertrag unterzeichnet habe: O2

Dann bleibt mir nur noch, mich wieder einmal fuehr Ihre Aufmerksamkeit zu bedanken,
viele Gruesse aus Berlin

kat030

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es freut mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte, und dass sich Ihre Angelegenheit gütlich geregelt hat.

Bezüglich der Vergünstigungen sehe ich keine genügend große Zeitspanne, um gegebenfalls Schadensersatz oder Verzögerungsansprüche geltend zu machen. Es sei denn Sie können belegen, dass Ihnen Kosten durch die Verzögerung aufgetreten sind. Und um den monatlichen Beitrag entsprechend der Verzögerung zu kürzen sehe ich den resultierenden Betrag als zu gering an.

Wenn Sie wieder Fragen haben sollten, wenden Sie sich einfach wieder mit einem Beitrag an das Forum.

Viele Grüße zurück nach Berlin,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Literat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter BOBO,

nach all dem was ich hier im Forum gelesen habe bin ich mir fast sicher, dass Sie auch mein Problem Lösen können.

Ich habe über eine Firma im Internet, die großen Werbeaufwand betreibt, vor etwa 5 Monaten einen Vodafone-Vertrag SUN abgeschlossen und dafür ein Handy zum Nulltarif erhalten.
Bis dahin alles schön und gut.

Doch dann habe ich gemerkt, dass die Einstellungen vom Handy auf einen anderen Netzbetreiber fest konfiguriert sind, nämlich auf O2.

Gerade diese Einstellungen blockieren die Vodafone-Einstellungen. So kann man etwa weder MMS, noch WAP und Internet nutzen. Es handelt sich aber eben um ein Handy, dass gerade Fotos schießen kann und weitersenden kann (eigentlich). Also ein Multimedia-Handy, das in diesem Zustand irgendwie seiner Existenzberechtigung entbehrt. Ich hatte mir zusammen mit dem Vertrag auch eine Extra Fotokamera gekauft, die gerade auf dieses Handy passt.

Ich war inzwischen in mehreren Vodafone-Filialen und habe mit etlichen Hotlines gesprochen, aber alle waren sprachlos und konnten mir nicht helfen: denn alle Vodafone-Einstellungen stimmten, und trotzdem konnte ich weder MMS, WAP und Internet nutzen.

Die Firma, über die ich das Handy bekommen habe weigert sich, auf meine Bitten einzugehen und reagiert auf meine Emails und Anrufe nicht.

Wie also kann ich von meinem Recht als Kunde Gebrauch machen?
Kann ich das Handy zurückgeben?
Würde es Sinn machen, das Handy per Einschreiben zurück zu schicken oder sehe ich dann womöglich das Handy nie wieder?
Muss die besagte Firma mir ein anderes Handy zur Verfügung stellen?


Vielen Dank

Literat

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