Handy Wandlung abzüglich eines Zeitwertes?

27. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
wutti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Wandlung abzüglich eines Zeitwertes?

Hallo,

Ich habe vor 5 Monate mein Handy Vertrag verlängert, und mir für 129 Euro durch Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft.

Das Handy hat aber eine viel zu geringe Standby Zeit (ca. 50% geringer als in der Beschreibung) so habe ich es zum zuständigen T-Punkt gebracht,

Diese haben mir das erst das Handy und dann das Akku ausgetauscht.

Wenn ich dann mein Handy Wandel, muss ich dann mit ein abzüg des Zeitwertes rechnen, da das Handy jetzt auch mittlerweile 100€ günstiger im T-Shop zu haben ist.

mfg Hans Wuttke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... was ist denn die Geschichte ohne Vertrag wert?

m. E. ist das die Berechnungsgrundlage für den Kaufrücktritt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen