Hallo,
Ich habe vor 5 Monate mein Handy Vertrag verlängert, und mir für 129 Euro durch Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft.
Das Handy hat aber eine viel zu geringe Standby Zeit (ca. 50% geringer als in der Beschreibung) so habe ich es zum zuständigen T-Punkt gebracht,
Diese haben mir das erst das Handy und dann das Akku ausgetauscht.
Wenn ich dann mein Handy Wandel, muss ich dann mit ein abzüg des Zeitwertes rechnen, da das Handy jetzt auch mittlerweile 100€ günstiger im T-Shop zu haben ist.
mfg Hans Wuttke
Handy Wandlung abzüglich eines Zeitwertes?
27. Dezember 2003
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Frage vom 27. Dezember 2003 | 22:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Wandlung abzüglich eines Zeitwertes?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2003 | 23:17
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 74x hilfreich)
... was ist denn die Geschichte ohne Vertrag wert?
m. E. ist das die Berechnungsgrundlage für den Kaufrücktritt.
Und jetzt?
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