Handy auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - Vermutung Dreiecksbetrug!

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471155-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - Vermutung Dreiecksbetrug!

Hallo,
Ich habe gestern ein Handy bei Ebay Kleinanzeigen inseriert und bin mit einem potentiellen Käufer einig geworden.

Dieser hat den Preis, 200€, dann überweisen wollen. Habe extra vorher gefragt, ob die Überweisung von seinem Konto kommt.

Heute war das Geld da, allerdings von einem Konto einer Person mit anderem Namen. Laut Angaben des Käufers ist es die Frau. Nachname ist jedoch anders (keine Deutschen!). Ein Foto der Quittung der Überweisung konnte mir gesendet werden.

Habe nun ein blödes Gefühl bzgl eines Dreiecksbetruges, von EBay kam auch die E-Mail mit dem Warnhinweis, dass ich den Verkauf nicht abschließen solle und das Konto des Benutzers eingeschränkt wurde.

Wie soll ich vorgehen?
Wäre eine Rücküberweisung des Geldes meinerseits rechtens?

Mit freundlichen Grüßen,
Danke!

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go471155-72):
Wie soll ich vorgehen?
Ware schicken

Zitat (von go471155-72):
Wäre eine Rücküberweisung des Geldes meinerseits rechtens?
Dadurch gerätst du in Annahmeverzug

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ware schicken


Wieso? Wenn wirklich vorher vereinbart wurde, dass vom eigenen Konto gezahlt werden soll, dann hat der Käufer seine Zahlungspflicht noch nicht erfüllt.

Also Käufer nachweislich dazu auffordern, der Vereinbarung nach zu kommen.

Zitat (von go471155-72):
Wäre eine Rücküberweisung des Geldes meinerseits rechtens?


Meiner Ansicht nach ja. Ich würde allerdings das Handy vorerst nicht anderweitig verkaufen, sondern den Käufer wie oben geschrieben auffordern, seinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go471155-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Käufer soll ich auch ruhig an seine Frau adressieren, selbe Anschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn wirklich vorher vereinbart wurde, dass vom eigenen Konto gezahlt werden soll, dann hat der Käufer seine Zahlungspflicht noch nicht erfüllt.
Wenn? Kann ich nicht aus der Fallbeschreibung entnehmen. Er hat lediglich "extra vorher gefragt, ob die Überweisung von seinem Konto kommt." Weder wissen wir etwas von einer Antwort, noch von einer Vereinbarung, dass der Käufer seiner Zahlungspflicht nur nachkommt, wenn er von seinem Konto überweist (was auch immer "sein" Konto ist).

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du kannst einen rechtsgültigen Kaufvertrag nicht für Dich folgenlos platzen lassen, nur weil sich bei Dir im Nachhinein ein ungutes Gefühl breit macht.

Einmal unterstellt, die Überweisung wäre völlig in Ordnung, könnten bei Leistungsverweigerung durch Dich erhebliche Kosten auf Dich zukommen. RA , Gericht usw.

Du hast den Käufer nach dem Versandkonto gefragt und eine Antwort erhalten. Damit ist das aber ohne weitere (am Besten beweisbare) Vereinbarung, nicht Vertragsbestandteil geworden.
Außerdem ist doch auch gar nichtklar, ob es sich bei dem Absenderkonto nicht um das Konto der Familie handelt.
Unser Familienkonto läuft auch seit Urzeiten nur auf meinen Namen.

Wenn Du Dich also besser absichern willst, versuche mit dem Käufer kreative Lösungen zu vereinbaren.
Denkbar wäre die Rückübereisung und das Vorbeibringen des Handys dann gegen Barzahlung (was ja bei Ebay-Kleinanzeigen noch vor einiger Zeit ausdrücklich empfohlen wurde) oder der Versand per Nachnahme, wobei Du dann natürlich die NN Gebühren tragen müsstest.
Nur wenn der Verkäufer nicht will, hast Du ein Problem. Er hat seinen Teil erfüllt.

@ Hiphappy

Zitat (von hiphappy):
Wenn wirklich vorher vereinbart wurde, dass vom eigenen Konto gezahlt werden soll, dann hat der Käufer seine Zahlungspflicht noch nicht erfüllt.
Dass es vorher vereinbart wurde, ergibt sich aus dem ersten Beitrag nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dem Text ist noch nicht mal der Abschluss eines Kaufvertrages zu entnehmen.

Daher ja auch meine Einschränkung. Die Kommunikation mit dem Käufer wird ja nun durchaus etwas mehr gewesen sein. Wenn man den gesamten Textlaut hat, kann man das natürlich etwas besser bewerten.

Der Abschluss eines Kaufvertrages erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die kann ich dem Text nicht entnehmen.

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