Handy das 3. mal defekt, Gutschrift vom Hersteller abgelehnt

27. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy das 3. mal defekt, Gutschrift vom Hersteller abgelehnt

Hallo zusammen,


angenommen einer hätte am 24.05.2014 ein Handy gekauft, am 02.03.2015 trat das erstemal der defekt vom Power Button Knopf auf, dieser wurde dann repariert, am 26.01.2016 wurde dies wieder reklamiert, wurde auch wieder repariert und jetzt hat man das Handy auch wieder wegen dem Power Button Knopf am 23.05.2016 reklamiert, dieses mal wurde eine Gutschrift verlangt, der Elektromarkt hat das Handy zum Hersteller geschickt, der Hersteller hat die Gutschrift abgelehnt.

Was könnte man tun damit die Gutschrift gezählt werden muss? es würde ja nichts bringen das Handy wieder reparieren zu lassen, weil es dann in ein paar Monaten wieder defekt sein wird.

Vielen dank im voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Michaac84):
Was könnte man tun damit die Gutschrift gezählt werden muss?
Gegenfrage: Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt der Wunsch nach einer Gutschrift?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Deswegen bin ich hier, ich bin der meinung das der Hersteller 2 x die möglichkeit hatte den fehler zu reparieren und beim 3. defekt könnte ich vom kaufvertrag zurücktreten oder?
Ich kenne mich nicht aus, deswegen informiere ich mich hier.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wo/bei wem fanden denn die einzelnen Reklamationen jeweils statt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Handy wurde im Saturn gekauft und dort von mir auch reklamiert und die haben es dann immer nach Sony geschickt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Waren das ausdrücklich Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung? Wenn bisher alles über die Herstellergarantie lief, dann schaut es mit der Rückgabe nämlich ganz schlecht aus.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie oben schon geschrieben, ich bin da absoluter laie, wie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der gewährleistung waren oder herstellergarantie ?

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

[quotewie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der Gewährleistung waren oder herstellergarantie ?]Das ist recht einfach, indem man bei Saturn ganz eindeutig und nachweislich eine Abwicklung über die Gewährleisstung verlangt.
Macht man das nicht, wirds das ein Fall für Garantie...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
wie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der Gewährleistung waren oder herstellergarantie ?

Steht eventuell auf dem Lieferschein

Wörter wie "Garantie" oder "Kulanz" wären ein Indiz das die Reparatur nicht zur Gewährleistung zählt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich blicke da leider nicht durch, ich habe immer nur Reparaturauftrag / Abholschein bekommen, sonst nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michaac84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

auf dem letzten reparaturauftrag steht noch

"Ob ein Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Hersteller Garantie vorliegt, bedarf der Prüfung.

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