Hallo zusammen,
angenommen einer hätte am 24.05.2014 ein Handy gekauft, am 02.03.2015 trat das erstemal der defekt vom Power Button Knopf auf, dieser wurde dann repariert, am 26.01.2016 wurde dies wieder reklamiert, wurde auch wieder repariert und jetzt hat man das Handy auch wieder wegen dem Power Button Knopf am 23.05.2016 reklamiert, dieses mal wurde eine Gutschrift verlangt, der Elektromarkt hat das Handy zum Hersteller geschickt, der Hersteller hat die Gutschrift abgelehnt.
Was könnte man tun damit die Gutschrift gezählt werden muss? es würde ja nichts bringen das Handy wieder reparieren zu lassen, weil es dann in ein paar Monaten wieder defekt sein wird.
Vielen dank im voraus
Handy das 3. mal defekt, Gutschrift vom Hersteller abgelehnt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Gegenfrage: Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt der Wunsch nach einer Gutschrift?ZitatWas könnte man tun damit die Gutschrift gezählt werden muss? :
Deswegen bin ich hier, ich bin der meinung das der Hersteller 2 x die möglichkeit hatte den fehler zu reparieren und beim 3. defekt könnte ich vom kaufvertrag zurücktreten oder?
Ich kenne mich nicht aus, deswegen informiere ich mich hier.
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Wo/bei wem fanden denn die einzelnen Reklamationen jeweils statt?
Das Handy wurde im Saturn gekauft und dort von mir auch reklamiert und die haben es dann immer nach Sony geschickt
Waren das ausdrücklich Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung? Wenn bisher alles über die Herstellergarantie lief, dann schaut es mit der Rückgabe nämlich ganz schlecht aus.
Wie oben schon geschrieben, ich bin da absoluter laie, wie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der gewährleistung waren oder herstellergarantie ?
Hallo
[quotewie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der Gewährleistung waren oder herstellergarantie ?]Das ist recht einfach, indem man bei Saturn ganz eindeutig und nachweislich eine Abwicklung über die Gewährleisstung verlangt.
Macht man das nicht, wirds das ein Fall für Garantie...
Zitat:wie kann ich das unterscheiden ob es reparaturen im rahmen der Gewährleistung waren oder herstellergarantie ?
Steht eventuell auf dem Lieferschein
Wörter wie "Garantie" oder "Kulanz" wären ein Indiz das die Reparatur nicht zur Gewährleistung zählt.
Ich blicke da leider nicht durch, ich habe immer nur Reparaturauftrag / Abholschein bekommen, sonst nichts.
auf dem letzten reparaturauftrag steht noch
"Ob ein Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Hersteller Garantie vorliegt, bedarf der Prüfung.
Und jetzt?
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