Hallo zusammen,
A kauft in einem Elektrofachmarkt B Online ein Handy und lässt es sich in einen Markt in Berlin liefern. Das Handy hat vor knapp über einem Jahr 600€ gekostet.
Das Handy des A war Defekt und musste es bei dem B im Markt einsenden.
Die Reparatur
des Handys des A ist zweimal fehlgeschlagen und A hat sein Geld beim B Markt zurückverlangt (die Reperatur hat jeweils mehrere Monate gedauert, daher ist A sehr genervt)
A hat das Handy abzüglich Reparaturzeit knapp unter einem Jahr besessen.
Jedoch will B dem A nur ca. 430€ zurückzahlen.
Hat A einen Anspruch auf die Auszahlung von 600€?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Handy zweimal Reparatur fehlgeschlagen Wertersatz?
8. Juli 2014
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Frage vom 8. Juli 2014 | 18:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy zweimal Reparatur fehlgeschlagen Wertersatz?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2014 | 12:04
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
quote:
Jedoch will B dem A nur ca. 430€ zurückzahlen.
Nennt sich Gebrauchsvorteil. Für die Tage, an denen die Ware mangelfrei nutzbar war, ist ein Gebrauchsvorteil anzusetzen, es gibt kein "Wenn das Gerät einen Tag vor Ende der Gewährleistungszeit kaputt geht, habe ich den Jackpot, dann kann ich es zurückgeben und kriege das ganze Geld wieder, dann konnte ich es 2 Jahre lang kostenlos nutzen, yay!".
Man müßte nun prüfen, ob die Höhe richtig angesetzt ist. Bei den meist angesetzten 3 Jahren Abschreibung wären das 0,1% vom Kaufpreis pro Tag der mangelfreien Nutzung, bei dir also 0,60 EUR pro Tag. Wenn du das Handy also (mindestens) 283 Tage mangelfrei nutzen konntest, sind 170 EUR Abzug in Ordnung.
Reparaturzeiten zählen natürlich nicht als mangelfreie Nutzung.
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