Handykauf- Garantie/ Gewährleistung

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Handykauf- Garantie/ Gewährleistung

Ich möchte ein iphone bei Ebay kaufen. Das Handy ist 3 Monate jung - es hätte also noch Garantie.
1. Wenn der Verkäufer noch eine Rechnung hat, kann diese Garantie problemlos auf mich mich übertragen werden oder nicht? Würde es auch genügen, wenn der Verkäufer mir die Rechnung nicht heraus geben möchte, dass er schreibt, ich X,Y haben bei NN in Bonn das Handy mit Seriennummer XY am 31.2.22 gekauft und übertrage die Garantierechte hiermit an YZ. Wäre das ein Dokument für eine Garantoieübertragung, mit dem ich zum Händler NN aus Bonn mich wenden könnte? Ich möchte den Verkäufer NICHT damit belasten.
2. Würde eine mitgeschickte und kopierte Rechnung mit geschwärzten Namen auch etwas nützen?
3. Was ist bei einem z.B. Vodafon- Handyvertrag? Diesen Vertrag möchte ja der Verkäufer in der Regel nicht herausgeben. Würde da z.B. ein Lieferschein genügen - oder die Schwärzung der Namen? Oder welche Möglichkeiten gäbe es da, Garantie- oder Gewährleistung (ich kenn den Unterschied) bei einem recht neuwertigen Gerät hinüber zu retten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie soll ich bei einer Handyersteigerung im Vorfeld Garantiebedingungen abfragen? In erster Linie geht es um ein "neuwertiges Handy", das ich ersteigern könnte und ich frage danach, ob eine Rechnung mitgeschickt werden kann. Ist das wohl sinnlos? WIe ist das "normale Recht" - erlischt die Garantie, wenn man ein neuwertiges Gerät verkauft?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
Ist das wohl sinnlos?

Nein, die Rechnung ist immer sinnvoll wenn man sie bekommen kann. Man weis nie, wann man sie mal wofür benötigt.



Zitat (von schutzmann2):
WIe ist das "normale Recht" - erlischt die Garantie, wenn man ein neuwertiges Gerät verkauft?

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, teilt der Garantiegeber in den vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen mit.
Zumindest sollte er das.



Zitat (von schutzmann2):
Wie soll ich bei einer Handyersteigerung im Vorfeld Garantiebedingungen abfragen?

Durch Kommunikation. Mit dem Verkäufer, mit dem Hersteller, ...
Oder durch schlichte Suche.


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