Handykauf per Ratenzahlung bei Congstar

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Handykauf per Ratenzahlung bei Congstar

Hallo alle zusammen,

ich habe Ende August ein Spartphone per Ratenzahlung bei Congstar bestellt.

Ein paar Tage später wurde auch die Anzahlung von meinem Konto abgebucht.
Am 08.09.2016 rief ich bei Congstar an und frage nach, wann denn das Smartphone verschickt wird. Der Kundenberater von Congstar sagte, dass dieses bereits am 02.09.2016 verschickt wurde und gab mir noch die Tracking ID.

Auf der Sendungsverfolgungs-Seite von DHL stand seit 03.09.2016, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte und es einen zweiten Zustellversuch geben wird.

Darauf rief ich am 10.09.2016 bei Congstar an und teilte ihnen mit, dass das Paket immer noch nicht zugestellt wurde.
Mir wurde mitgeteilt, dass ein neues Smartphone erst versendet wird, wenn die Nachforschung beendet ist - und das kann 4-6 Wochen dauern. Auch könnte ich den Kaufvertrag erst nach diesen 4-6 Wochen kündigen.

Man könnte aber folgenden Weg gehen: Ich bestelle auf gleichem Weg ein neues Smartphone mit neuem Kauf- bzw. Ratenvertrag.
Dies tat ich dann auch... mittlerweile habe ich das neue Smartphone und für neuen Ratenvertrag wurde auch schon die Anzahlung abgebucht.

Den alten Kaufvertrag/Ratenvertrag habe ich schriftlich (Einschreiben) & per Mail gekündigt, da ich das Smartphone bis heute nicht erhalten habe.

Jetzt schreibt Congstar mir in einer Mail "da wir das Handy verschickt haben, schicken Sie bitte erst das Handy zurück"
Ich antwortete, dass ich bitte unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang meiner Kündigung bekommen möchte, da Congstar doch genau weiß, dass ich das Snartphone nicht erhalten habe und ich dieses also auch nicht zurück schicken kann...

Jetzt meine Fragen:
1)
Kann ich den alten Kaufvertrag wirklich erst nach den 4-6 Wochen Nachforschung durch Congstar / DHL kündigen?
Ist es mein Problem als Empfänger, wenn Congstar ein Paket mit DHL verschickt und ich dieses nicht erhalte? Ich habe DHL doch nicht beauftragt.

2)
Was ist mit der abgebuchten Anzahlung? Ich habe ein Smartphone bestellt und dieses nicht erhalten... Muss ich warten, bis Congstar das Geld zurückbucht oder kann ich der Lastschrift widersprechen?

3)
Meine am 19.09.2016 versendete Kündigung ist doch rechtens, oder?


Vielen Dank für Tipps und Ratschläge

Grüße
Toschm

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich habe für das verschwundene Smartphone bzw. meine schriftliche Kündigung immer noch keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Auch soll nun nächsten Dienstag die erste Rate abgebucht werden...

Ist das alles so korrekt... Anzahlung noch nicht zurück überwiesen, erste Rate soll abgebucht werden, keine Kündigungsbestätigung erhalten, niemand meldet sich von Congstar...?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Man könnte aber folgenden Weg gehen: Ich bestelle auf gleichem Weg ein neues Smartphone mit neuem Kauf- bzw. Ratenvertrag.
Dies tat ich dann auch... mittlerweile habe ich das neue Smartphone und für neuen Ratenvertrag wurde auch schon die Anzahlung abgebucht.


Da haben die bei Congstar dich sauber falsch beraten. Und da es übers Telefon ging, hast du keinen Nachweis über die Falschberatung. Statt dessen hast du nun zwei Verträge an der Backe.

Hast du irgendwas schriftlich, dass du bei Congstar die ausbleibende Lieferung reklamiert hast? Wenn ja, war auch deine Kündigung rechtens wegen nicht erbrachter Leistung.

Falls nein, hast jetzt zwei Möglichkeiten, so wie ich das sehe:

1. Du ziehst deine Kündigung zurück und widerrufst statt dessen den ersten Vertrag. Die Widerrufsfrist hat noch nicht zu laufen begonnen, da dir das Smartphone noch nicht zugestellt wurde. Ab der Lieferung hast du dann noch zwei Wochen Zeit für den Widerruf.

2. Du mahnst die Lieferung des ersten Smartphones schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen an und kündigst anschließend wegen nicht erbrachter Leistung.

Da Möglichkeit 2 das Risiko beinhaltet, dass das Smartphone innerhalb der Frist doch noch auftaucht oder sie dir doch ein Ersatzgerät schicken, würde ich an deiner Stelle Möglichkeit 1 wählen. Allerdings hast du da mit erheblichem Widerstand seitens Congstar zu rechnen.

Gleichzeitig mit dem Widerruf würde ich unter Fristsetzung die Rückerstattung der Anzahlung fordern und falls diese nicht eintrifft, die Lastschrift widerrufen. Dabei die 8-Wochen-Frist für die berechtigte Abbuchung (damals war sie es ja) beachten.

Falls Congstar zudem immer noch auf der Rücksendung des ersten Smartphones beharrt, würde ich mit einem Screenshot der DHL Sendungsverfolgung antworten. Sollte es doch noch irgendwann bei dir eintreffen, bist du natürlich zur Rücksendung verpflichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Hast du irgendwas schriftlich, dass du bei Congstar die ausbleibende Lieferung reklamiert hast? Wenn ja, war auch deine Kündigung rechtens wegen nicht erbrachter Leistung.


Ich hatte bei Congstar angerufen und denen mitgeteilt, dass ich die Lieferung noch nicht erhalten habe und der Status meiner Lieferung immer noch "03. September - Konnte nicht zugestellt werden - Es erfolgt ein 2. Zustellversuch." ist.

Darauf hin wurde mir der Vorschlag gemacht, das zweite Smartphone zu bestellen und mir wurde mitgeteilt, dass Congstar einen Nachforschungsauftrag an DHL einreicht (oder wie man auch immer dazu sagt).

Zitat (von arnonym117):
Du ziehst deine Kündigung zurück und widerrufst statt dessen den ersten Vertrag. Die Widerrufsfrist hat noch nicht zu laufen begonnen, da dir das Smartphone noch nicht zugestellt wurde. Ab der Lieferung hast du dann noch zwei Wochen Zeit für den Widerruf.


In meinem Schreiben an Congstar habe ich blöderweise nicht "Widerruf" geschrieben sondern, dass ich den Ratenplan / Endgerätekauf HTC10 "kündige". Dieses Schreiben habe ich per Einschreiben und gleichzeitig per mail an Congstar geschickt.
Meiner Kündigung habe ich einen Screenshot der DHL Sendungsstatus Seite beigelegt.

War wohl blöd geschrieben...

Ist es eigentlich egal, ob in dem Schreiben "Kündigung" oder "Widerruf" steht?

Soll ich nun am Besten in einem neuen Schreiben...
1.) von der Kündigung zurücktreten und
2.) gleichzeitig im selben Schreiben den Endgerätekauf HTC10 / Vertrag widerrufen und
3.) eine Frist zur Rücküberweisung der Anzahlung setzen (welcher Zeitraum ist dann als Frist angebracht?)

Was mache ich mit der ersten Rate, welche mir am Dienstag abgebucht wird? Dafür auch eine Frist setzen und auch mit in das Schreiben aufnehmen?

Danke für die Ratschläge

Grüße
Tobias






-- Editiert von toschm am 02.10.2016 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Achso, das war die Mail, die ich als Antwort auf meine erste geschriebene Kündigung erhalten habe:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihr Anliegen erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass eine Rückabwicklung des Ratenplans mit der Vertragsnummer ********* erst möglich ist, sobald wir die Rückmeldung zu dem von uns am 13.09.2016 eingestellten Nachforschungsauftrag erhalten haben. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, kann die Bearbeitungsdauer bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend schriftlich hierüber in Kenntnis setzen.

Wir bitten Sie um etwas Geduld.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr congstar Team


Bearbeitungsdauer 8 Wochen??? Es ist doch nicht mein Problem, wenn ein von Congstar versendetes Smartphone von DHL verschlampt wurde.
Können die einfach so Fristen und Dauer festlegen wie sie wollen?? Ich kann doch auch nicht sagen, "ich zahle meine Handyrechnung erst nach eingehender Prüfung. Und die kann bis zu 8 Wochen dauern..."

Außerdem kann ich nach denen ihren anberaumten acht Wochen das Geld auch nicht mehr einfach so zurückbuchen.

Hier nochmal ein paar Daten:

26.08.2016 Handy bestellt
30.08.2016 Anzahlung abgebucht
03.09.2016 Handy konnte lt. Sendungsstatus DHL nicht zugestellt werden und ist seitdem verschwunden
08.09.2016 Anruf von mir bei Congstar mit der Mitteilung, dass ich das Smartphone noch nicht erhalten habe
13.09.2016 Congstar stellt einen Nachforschungsauftrag bei DHL
17.09.2016 Kündigung meines Endgerätekauf HTC10 schriftlich und per mail bei Congstar
21.09.2016 Congstar sendet mir o.g. mail
04.10.2016 Erste Rate für das nie erhaltene Handy soll abgebucht werden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von toschm):
In meinem Schreiben an Congstar habe ich blöderweise nicht "Widerruf" geschrieben sondern, dass ich den Ratenplan / Endgerätekauf HTC10 "kündige".

War wohl blöd geschrieben...


Ja, war es. Der Gesetzgeber nimmt es da eben sehr genau.

Zitat:
Ist es eigentlich egal, ob in dem Schreiben "Kündigung" oder "Widerruf" steht?


Nein, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Wenn das Smartphone wieder auftauchen sollte, könnte es passieren, dass Congstar die Kündigung nicht akzeptiert, weil kein Grund mehr vorliegt (du hast ja wegen dem fehlenden Smartphone gekündigt). Die Möglichkeit dazu hat Congstar und aus deren Antwortmail geht für mich nicht eindeutig hervor, dass sie die Kündigung in jedem Fall akzeptieren. Der Widerruf ist unabhängig davon und den kann Congstar in der vorliegenden Situation (Ratenkauf eines Smartphone ohne zusätzlichen Mobilfunkvertrag) im Gegensatz zur Kündigung nicht ablehnen.

Zitat:
Soll ich nun am Besten in einem neuen Schreiben...
1.) von der Kündigung zurücktreten und
2.) gleichzeitig im selben Schreiben den Endgerätekauf HTC10 / Vertrag widerrufen und
3.) eine Frist zur Rücküberweisung der Anzahlung setzen (welcher Zeitraum ist dann als Frist angebracht?)

Was mache ich mit der ersten Rate, welche mir am Dienstag abgebucht wird? Dafür auch eine Frist setzen und auch mit in das Schreiben aufnehmen?


Ich an deiner Stelle würde das genau so tun. Als Frist würde ich ein fixes Datum nehmen, das 17 Tage in der Zukunft liegt (14 Tage Frist und 3 zusätzliche Tage für die Postlaufzeit). Damit wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite, was die Gewährung einer ordentlichen Frist betrifft. Die erste Rate würde ich entweder pauschal mit einfordern oder noch die ein/zwei Tage warten, ob tatsächlich abgebucht wird. Zudem würde ich die Einzugsermächtigung entziehen und das Ganze dann per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Zitat:
Bearbeitungsdauer 8 Wochen??? Es ist doch nicht mein Problem, wenn ein von Congstar versendetes Smartphone von DHL verschlampt wurde.
Können die einfach so Fristen und Dauer festlegen wie sie wollen??


Ja, können die. Zumindest so lange, wie du von denen keine andere Frist einforderst. Daher die (angemessene) Frist zur Rücküberweisung im Widerrufsschreiben zu einem nach dem Kalender bestimmbaren Datum, welches um mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt.

Zitat:
Außerdem kann ich nach denen ihren anberaumten acht Wochen das Geld auch nicht mehr einfach so zurückbuchen.


Deswegen der Widerruf mit der Fristsetzung. Läuft die Frist ergebnislos ab, kannst du aus nachvollziehbarem Grund die Rückbuchung noch veranlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo arnonym117,

danke für Deine ausführliche Antwort...

Zitat (von arnonym117):
Ja, war es. Der Gesetzgeber nimmt es da eben sehr genau.


Ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich die Kündigung zurückziehe und den Kaufvertrag widerrufe. Dieses werde ich morgen an Congstar per Einschreiben verschicken.
Ich habe eine Frist von 17 Tagen / 21.10.2016 gesetzt zur Rücküberweisung der Anzahlung sowie der ersten Rate.
Außerdem habe ich Congstar die Einzugsermächtigung entzogen.


Zitat (von arnonym117):
Die erste Rate würde ich entweder pauschal mit einfordern oder noch die ein/zwei Tage warten, ob tatsächlich abgebucht wird

Die steht schon in meinem Online Konto als vorgemerkt für den 04.10.2016


Danke nochmal

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hi anonym117,

ich habe mittlerweile Antwort auf mein Einschreiben mit folgendem Inhalt:
- Rücktritt von der Kündigung
- Widerruf
- Aufforderung zur Erstattung des abgebuchten Betrages
- Bitte um Bestätigung des Widerrufs

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

wir haben Ihr Anliegen erneut geprüft und können Ihnen wider holt mitteilen, dass die Stornierung des Vertrages XXX erst nach Rückmeldung aus dem Nachforschungsauftrages durchgeführt wird. Der doppelte Vorgang XXXX wird automatisch geschlossen. Bitte haben Sie noch Geduld, die Bearbeitung des Nachforschungsauftrages kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr congstar Team


Was die mit "Der doppelte Vorgang XXXX wird automatisch geschlossen" meinen, kann ich mir nicht erklären...


Wie sollte ich denn nun weiter verfahren? Kann ich nun nach der gesetzten Frist die Beträge zurückbuchen lassen, wie ich angedroht habe?
Den Widerruf haben die ja bekommen... das bestätigen sie ja mit diesem Antwortschreiben...
Warum soll ich warten, bis denen ihr Dienstleister DHL den Nachforschungsauftrag abgeschlossen hat?


Grüße
Tobias





0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

So wie es ausschaut, haben die deinen Widerruf zwar erhalten, aber einfach ignoriert. Sie beharren weiterhin darauf, den Vertrag erst dann aufzulösen, wenn das verschwundene Smartphone wieder auftaucht bzw. bei Verlust DHL Wertersatz leistet.

Das kann dir aber egal sein, da bis zur erfolgreichen Zustellung an dich der Verkäufer, also congstar, das Versandrisiko trägt.

Ich würde denen an deiner Stelle nochmal eine Mail schreiben, dass ich widerrufen habe, das Versandrisiko bei denen liegt und mir daher das Ergebnis des Nachforschungsauftrages egal ist. Und: Dass ich auf den gesetzten Fristen beharre und bei Verstreichen die Beträge zurückbuchen lasse. Dass sie von mir aus den Vorgang bei ihnen bis zum Abschluss des Nachforschungsauftrages offen lassen können, denn das wäre aus meiner Sicht alleine deren Angelegenheit.

Mit doppeltem Vorgang können die alles mögliche meinen. Vermutlich haben die für deinen Widerruf einen neuen Vorgang aufgemacht mit einer neuen Nummer und den schließen sie jetzt wieder. Das kann dir aber egal sein, wie die das intern handhaben. Einen Nachweis über den Eingang des Widerrufes hast du ja schließlich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Danke Dir arnonym117 für die Antwort.

Ich werde jetzt nochmal ein Einchreiben mit Rückschein an die schicken, in dem ich Congstar mitteile, dass mein Widerruf fristgerecht eingegangen ist und ich durch ihre Reaktion per mail und den Rückschein des Einschreibens eine Bestätigung dafür habe.
Außerdem schreibe ich nochmal, dass die Sache mit dem Nachforschungsauftrag bei DHL alleine deren Angelegenheit und das Versandrisiko bei denen liegt und ich wie angekündigt die Beträge, die Congstar mir schuldet am 21.10. zurückbuchen werde.

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

So.... Congstar hat mir eine Statusmeldung wegen des Nachforschungsauftrages geschickt:

Zitat:
Sehr geehrter XXX,

wir bedauern die lange Wartezeit sehr, können Ihnen aber nun mitteilen, dass der Verlust durch den Versanddienstleister anerkannt und eine Stornierung inklusive Rückerstattung aller mit der monatlichen Rate XXX verbundenen Beträge in die Wege geleitet wurde. Mit einem Zahlungseingang auf Ihr Bankkonto können Sie binnen 14 Tagen rechnen.

Wir bitten Sie, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr congstar Team



Da ich letze Woche schon einen Widerruf geschickt habe mit einer Fristsetzung zur Rücküberweisung der offenen Beträge (bis 21.10.2016)... kann es mir dann nicht egal sein, wenn die jetzt was von 14 Tagen schreiben??
Oder ist es besser, das Geld am 21.10. nicht zurückzubuchen und warten, bis Congstar es überwiesen hat??

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Hallo Tobias,

unter diesen Umständen halte ich es für besser, wenn du die Beträge nicht zurückbuchen lässt. Wenn die Statusmeldung auf elektronischem Wege kam, besser mal sichern.

Sie haben dir die Stornierung und die Rückerstattung aller Beträge ja zugesichert. Bisher haben sie das immer vom Ausgang des Nachforschungsantrages abhängig gemacht. Ich denke nicht, dass sie sich jetzt noch einen Fehler erlauben und die Beträge nicht zurückerstatten.

Gruß Klaus

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo Klaus,

danke für die rasche Antwort.

Dann warte ich jetzt ab und werde den Betrag nicht zurückbuchen.

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen