Hallo zusammen,
ich habe zwei Handyverträge mit einigen kostenlosen Beigaben abgeschlossen.
Unter anderem wurde ein TV-Gerät geliefert welches in der Beilage mit einem bestimmten Euro Betrag angegeben war. Bei meiner Recherche stellte sich heraus, dass es sich um ein älteres Gerät handelt und der Preis weit unter der Angabe meines Vertragspartners liegt.
Muss ich dies akzeptieren da es ja eine kostenlose Zugabe ist oder habe ich Anspruch auf ein Gerät welches der Preisangabe, zumindest annähernd entspricht.
Vielen Dank an alle die mir hier eine brauchbare Antwort geben kann.
Gruß achimrecht123
Handyverträge mit kostenlosen Zugaben
10. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2018 | 09:37
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyverträge mit kostenlosen Zugaben
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. November 2018 | 10:58
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Das alte Restposten verramscht werden ist vorherzusehen. Die hohen Preisangaben sind bestimmt alte UVP und daher vermutlich sogar korrekt. Also wurde hier nicht getäuscht. Das muss man vorher prüfen. Mich würde eher stören, wenn man bzgl. Typ und Spezifikationen was anderes liefern würde.
#2
Antwort vom 10. November 2018 | 11:39
Von
Status: Richter (8508 Beiträge, 4058x hilfreich)
Hallo
Bei wem hast du das Gerät denn zu einem weitaus anderen Preis gesehen? Bei irgendeinem anderen Verekäufer, oder bei genau dem Verkäufer bei dem du auch die verträge geschlossen hast?Zitat:und der Preis weit unter der Angabe meines Vertragspartners liegt.
Wenn das irgendein anderer Verkäufer war, dann ist die Sache schon erledigt, da Preise von anderen Verkäufern nicht zählen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Juni 2019 | 18:47
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
also mit professioneller Hilfe, sprich Rechtsanwalt, ist mir die komplette Stornierung geglückt.
#4
Antwort vom 30. Juni 2019 | 18:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
GlückwunschZitatalso mit professioneller Hilfe, sprich Rechtsanwalt, ist mir die komplette Stornierung geglückt. :
Und jetzt?
Schon
266.564
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten