Handyvertrag - Prämie Playstation 3 nicht erhalten

16. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shadow1973
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - Prämie Playstation 3 nicht erhalten

Hallo,

bevor ich vielleicht voreilig handele, wäre ich für Eure Meinung und Rat dankbar!

Es geht um folgendes, seht hierzu Ebay-Artikel Nr.: 111175284448

http://www.ebay.de/itm/111175284448?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649

Der Händler hat nur das Spiel geliefert, die PS3 bis jetzt nicht.

Nach der Lieferfrist v. 14 Tagen, ist der Händler automatisch in Verzug geraten.


Ich habe dann den Händler angemahnt und ihm eine Frist von 10 Tagen gesetzt, die Ps3 zu liefern, die gestern abgelaufen war.


Nach Recherche im Netz, bin ich darauf gestoßen, dass es etliche gibt, denen es mit diesem Händler ähnlich ergangen ist!

Nun ist es so, dass ich bei meiner Tochter im Wort stehe, sie bekäme zum
Geburtstag eine Ps3, daraufhin kaufte sie sich von ihrem Taschengeld schon diverse Ps3 Spiele :-(


Also muss ich jetzt am kommenden Montag die PS3 im Ladengeschäft kaufen, ansonsten wäre ihr Geburtstag gelaufen!!!

Ich neige zu folgenden:

Mahnbescheid

oder Rücktritt v. Vertrag wegen Nichterfüllung oder hilfsweise lt Angebot, dazu:

Achtet dabei mal auf die oben rechts gemachte Ebay-Garantie im Angebot, für mich ist das Bestandteil des Vertrages und da ist die Rede v. einen 30tägigen Rücktrittsrecht.

Androhung einer Anzeige wegen Verdacht des Betruges.

Folgender Gedankengang ist auch interessant: Falls ich nicht zurücktreten sollte, dem die Grundgebühren so lange in Rechnung zu stellen, bis der Vertrag erfüllt ist.

Eine erneute Fristsetzung ist aus meiner Sicht sinnlos, sicher folgt wieder die Hinhaltetaktik, worauf ich mich ja, bis zu einen gewissen Zeitpunkt, sogar einlassen würde, aber, ich selbst stehe ja unter Zeitdruck und wenn ich das Teil kaufe, benötige
ich eine zweite PS3 nicht mehr!

Wie würdet ihr vorgehen?

LG
Andrea

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Betrug ist den Gangstern mit Gewerbeschein kaum nachweisbar. Eigentlich bleibt nur Widerruf um sich auch vom Vertrag zu trennen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Folgender Gedankengang ist auch interessant: Falls ich nicht zurücktreten sollte, dem die Grundgebühren so lange in Rechnung zu stellen, bis der Vertrag erfüllt ist.
Halte ich nicht für sinnig, da die Mobilfunkleistung erbracht wird. Willkürlich verschiedene Verpflichtungen durcheinander zu würfeln halte ich für kritisch. Rücktritt per Einschreiben erklären "wenn nicht bis ... PS3 eingetroffen ist" - das könnte den Händler bewegen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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