ich habe über faircom GmbH am 26.07.2002 einen O2-Genion-Duo-Vertrag mit kostenlosem Handy abgeschlossen. Bis jetzt habe ich noch kein Handy und keine SIM-Karten bekommen, aber schon die Genion-Rechnung. Ich habe zwischenzeitlich um per Fax und E-Mail um Stornierung des Vertrags gebeten. Dies wird mit der Begründung verweigert, weil man die Daten schon an O2 gesendet hat. Nun habe ich bei der Fa. per Einschreiben mit Rückschein um ein Händlerstorno gebeten. Heute teilt man mir mit, das das Handy schon versandt wurde und ignoriert einfach meine Bitte um Stornierung. Wie kann ich aus dem Vertrag aussteigen? Soll ich das Paket überhaupt annehmen? Wie komme ich aus dem Genion-Vertrag raus?
Mit freundlichen Grüssen
Derek Sengstock
Handyvertrag kündigen (FAIRCOM GmbH)
5. September 2002
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2002 | 22:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag kündigen (FAIRCOM GmbH)
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2002 | 10:23
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 20x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Sengstock,
grds. ist die Kündigung das richtige Mittel. Ob diese wirksam ist wegen der Vorfälle, bliebe zu uberprüfen.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
#2
Antwort vom 6. September 2002 | 11:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr geehrter Her Berndt, wie kann ich das prüfen?
MfG
Derek Sengstock
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Oktober 2003 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich mich von diesme Vertrag befreien, den ich seit 6 Monaten automatisch bezahle, ohne überhaupt Das Gerät oder andere mit dem Vetrag verbundene Optionen bekommen zu haben
#4
Antwort vom 8. Oktober 2003 | 15:10
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
wie wärs mal mit anrufen?
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten