Handy"vertrag" ohne Unterschrift

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)
Handy"vertrag" ohne Unterschrift

Hallo,

ich habe am 31.05.11 per Email einen neuen Handyvertrag geordert. Ich habe der Handyfirma geschrieben, dass ich gerne den Tarif "O2 Blue 100" zusammen mit dem Nokia C6 hätte. Ich bekam eine schriftliche Zusage per Email, dass der Vertrag ab 02.08.11 zustande käme, das Handy aber ab sofort (kam am 03.06.11 zusammen mit der SIM-Karte per Post) nutzen könne.
Der Tarif kostete damals noch 20,00 Euro, nach dem monatlichen Handyzuschuss habe ich dummerweise nicht nachgefragt, da ich von 5-10 Euro ausgegangen bin, da das Handy ca. 200,00 Euro im Laden kostet.

Anfang August bekam ich dann vom Mobilfunkprovider ein Willkommensschreiben in dem stand, dass der Tarif mich 20,00 Euro koste, der Anschlusspreis 25,95 Euro und der monatliche Handyzuschuss 25,00 Euro!!! Wie gesagt, es handelt sich um das Nokia C6 und nicht um ein IPhone!! Mit 25,00 Euro/Monat müsste ich somit über die zwei Jahre Vertragslaufzeit insgesamt 600,00 Euro bezahlen welches dadurch 300% teurer als der empfohlene Ladenpreis wäre!! Das kann ja nicht sein, oder?
Nun habe ich das Handy mit der Bitte um Stornierung zurückgeschickt, da ich ja auch nie einen Vertrag zum Unterschreiben bekommen habe. Die lassen das jedoch nicht zählen und meinten heute per Email, dass sie mir einen zusammen mit dem Handy zugeschickt hatten und ich ihn doch bitte noch unterschrieben zurückschicken solle.
Wie sieht das nun aus... da ich nie einen Vertrag unterschrieben habe, kam ja eigentlich auch nie einer zustande und ich kann doch stornieren, oder sehe ich das falsch?
Für die drei Monate Benutzung des Handys würde ich selbstverständlich gerne aufkommen.

Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn sich hiermit jemand auskennt und mir evtl. weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend.
LG

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42 Antworten
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#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
mit der Bitte um Stornierung zurückgeschickt


Stornieren kann man ja nur, wenn man schon mindestens ein verbindliches Angebot abgegeben hat.
Das ja in deinem Fall offenbar auch angenommen wurde.

quote:
da ich nie einen Vertrag unterschrieben habe, kam ja eigentlich auch nie einer zustande


Verträge können auch ohne schriftliche Fixierung zustande kommen. Wobei man sich dann immer trefflich streiten kann, was nun eigentlich genau vereinbart worden sei.

quote:
ich kann doch stornieren, oder sehe ich das falsch?


Warum solltest du das können? Aus dem Widerrufsrecht bist du schon heraus ("drei Monate Benutzung des Handys ") und eine Irrtumsanfechtung kommt IMO auch nicht in Frage.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Lenina,

vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Nur zum Verständniss... Eigentlich will ich diesen Handytarif ja auch. Weil er normalerweise nämlich sehr günstig ist. Aber irgendetwas ist da was mächtig schief gelaufen. Hätte ich einen Vertrag bekommen, hätte ich die Konditionen vorher gesehen und ihn dann niemals unterschrieben. Meine Freundin hat ein paar Wochen später bei diesem Händler einen Vertrag mit dem gleichen Tarif und einem teueren Handy dazu abgeschlossen. Der wollte ihr auch erst 45,00 Euro Monatspreis berechnen. Da hatte ich noch zu ihr gesagt, dass das nicht stimmen kann. Als sie ihn darauf nochmals schriftlich kontaktierte, meinte er, dass das ein Tipfehler war und der Monatspreis selbstverständlich nur 35,00 Euro kostet. Und bei mir hat er auch diesen Fehler gemacht, nur hatte ich leider nicht die Möglichkeit den zu korrigieren.
Wie gesagt, diesen Tarif und dieses Handy hätte ich generell schon gerne, aber ich sehe nicht ein, dass ich für ein Handy auf zwei Jahre gesehen, 300% mehr bezahlen soll!!

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Das man sich über den Vertragsinhalt nicht vorher informiert ist, auch wenn es unhöflich erscheinen mag, persönliches Pech.
Der Vertragspartner liefert genau das was der Kunde verlangt - Tarif X mit Handy Y.

Ps.: Dieser Anbieter mag vielleicht bei den monatlichen Gebühren für die Tarife sehr billig sein, das holt er aber anderweitig wieder rein! Ich zahle bei einem anderen Anbieter für nen Vertrag mit einer Flat für SMS, Inet u. Mobilfunknummern nur 35€... kostenlos dazu gibts ne Wochenendflat ins Festnetz, dazu 100 Freiminuten u. das neue Apfel-Produkt mit 16GB... Wobei das Telefon einmalig 170€ gekostet hat u. die "Handyversicherung gegen die eigene Dummheit" (Handy fällt ins Klo...) gabs auch billiger!

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" "

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Anfang August bekam ich dann vom Mobilfunkprovider ein Willkommensschreiben

Aha - also neuer Vertragsschluß! Dazu gehört auch eine Widerrufsbelehrung, wenn es eine Bestellung über Fernabsatz ging. Wurde diese mitgeschickt oder vorher zugesandt?

Lässt sich die Preisgestaltung nicht über Preislisten nachprüfen? Vielleicht wurde beim Händler gemauschelt? Hast du den Vorgang überprüft?

quote:
Ich habe der Handyfirma geschrieben, dass ich gerne den Tarif "O2 Blue 100" zusammen mit dem Nokia C6 hätte

Einfach so per Mail? Dann besteht die vage Möglichkeit hier den Vertrag wegen nicht übereinstimmender Willenserklärung oder Irrtum anzufechten. Du könntest z.B. die volle Bezahlung des Handy-Kaufpreises anbieten, denn die Handyabzahlung mit 25.-/Monat war von deiner Seite nicht zugestimmt worden.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

@Mr.Cool: In dem Willkommensschreiben steht drin welchen Tarif ich gewählt habe, die Verbindungsdatenspeicherung und eben die Vertragsdetails (Paketpreis, Anschlusspreis, monatl.Handyzuschuss).
Das Handy bekam ich vom Händler separat am 3.6.11 vorzeitig zugeschickt, dass ich auch schon benutzten durfte bevor der neue "Vertrag" am 2.8.11 beginnt. Dabei war damals lediglich die Rechnung vom Handy und die neue SIM-Karte, jedoch keine Widerrufsbelehrung oder gar ein ein Vertrag dabei.
Online konnte ich beim Provider bis vor einer Woche auch nichts nachschauen, da es da irgendwelche Schwierigkeiten gab. Ich habe dann mehrmals bei denen angerufen und Emails geschrieben mit Bitte um Vertragsdetails bzw. wenn ich mit einer Abbuchung rechnen kann. Aber die ersten drei Wochen passierte darauf nichts.
Da ich mit dem Händler ja leider nicht weiter komme, habe ich bereits mehrmals mit dem Provider tel. bzw. schriftl. kommuniziert, aber entweder haben die dann grade ein Systemfehler und können online auch nichts nachschauen oder die Fachabteilung ist nicht erreichbar. Also irgendwie läuft hier alles schief!!!
Den Tarif mit dem Handy habe ich per EMail bestellt. Einen Vertrag habe ich bis dato nicht gesehen. Obwohl der Händler auf meine letzte Email schrieb, dass er die zusammen mit dem Handy an mich geschickt hat, und ich den doch bitte unterschrieben zurückschicken soll. Das stimmt aber nicht, da war wirklich keiner dabei. Aber er hätte diesen Vertrag ohne meine Unterschrift doch auch gar nicht erst aktivieren dürfen, oder? Da gibt es doch jetzt seit kurzem ein neues Gesetz, dass die nur noch schriftlich abgeschlossen werden dürfen!?
Dem Händler anzubieten den Handy-Kaufpreis auf einen Schlag zu bezahlen hab ich mir auch schon überlegt. Weiß jedoch nicht, ob er dazu bereit ist.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Auch telefonisch oder per Brieftaube kann ein Vertrag rechtskräftig abgeschlossen werden. Entscheidend ist der erkennbare Wille zum Vertrag.

Hier ist der rechtliche Hebel viel einfacher:
Wenn der Vertragspartner keinen Zugang einer Widerrufsbelehrung nachweisen kann, dann kannst du auch jetzt noch widerrufen!
Also Einschreiben an O2(oder war es ein Provider???) mit Hinweis auf Widerrufsrecht und nicht zugegangene Belehrung und Bitte um Weisung wegen Handy- und SIM-Rückgabe. Natürlich genutzte Leistungen für SMS und Telefon zahlen(Tarifgebühr) und nur die Rückabwicklung fordern.
Kopie des Briefes an den Händler. Dann abwarten was als Vergleichsangebot kommt. :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 02.09.2011 14:10

-- Editiert Mr.Cool am 02.09.2011 14:13

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#7
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)


@ Mr. Cool: da hört sich ja prima an!! Super Tipp!!
Ich habe grade nochmal die (Null-)Rechnung vom Handy angeschaut, da steht auf der Rückseite eine Widerrufsbelehrung mit drauf. Die dürfte ja allerdings nur fürs Handy zählen, oder? Denn Vertragsdaten stehen da keine mit dabei.

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#9
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo florian3011,

es geht mir ja nur darum, dass der monatliche Handyzuschlag von 25,00 Euro viel zu hoch ist und ich mit diesen Konditionen ja niemals einen Vertrag abgeschlossen hätte. Leider war ich da zu blauäugig und bin von 5, maximal 10 Euro/Monat ausgegangen da dieses Handy im Laden eben nur 200,00 Euro kostet. 25 Euro mal 2 Jahre = 600 Euro. Das wären 300% mehr und somit Wucher und das widerum ist in Deutschland ja verboten.

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" "

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

C6, momentan Rate 15.- für 12 Monate +39.-cash

Da hat vielleicht der Händler gemauschelt und ein iphone gemeldet und dir ein C6 untergeschoben. Da hätte ich an deiner Stelle wirklich VORHER nachgesehen! Jetzt hilft nur intensive Nachfrage bei O2 wieso es zu so einer absurden Abzahlung kommen soll.

Schau dir mal die Beiträge von Mirk zum Widerrufsrecht und den Anforderungen an die Belehrung, insbesondere wg. Verständlichkeit und Wirkung an. Aus der Ferne ist ohne Einsicht in die Unterlagen so was schwer zu beurteilen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

@Mr.Coll:
Davon gehe ich eben auch aus, dass da ein anderes Handy angegeben wurde. Der Provider ist Mobilcom. Ich weiß nicht wieoft ich bei denen schon angerufen habe. Aber wie oben schon beschrieben, irgendetwas (er-)finden die immer warum die mir keine Auskunft geben können. Meine Fragen per Email werden zwar (teilweise) beantwortet, aber wenn die nicht mehr weiter wissen, dann verweisen die mich auf den Händler. Der widerum behauptet ja ich hätte einen Vertrag bekommen, den ich jedoch nicht unterschrieben zurückgeschickt hätte. Und dass der Tarif mit dem Handy eben 45 Euro kostet.
Am besten ich versuche mal deinen Tipp mit der Widerrufsbelehrung anfordern.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mogelcom ... Beileid :augenroll:

Das hättest du aber eher schreiben können. Dann ist es aber so - dort gibt es den Tarif nur mit Handy25 für 50.-€ -10% Rabatt. Alles nachlesbar bei Mogelcom.
Üblicherweise bekommt man dann aber noch einen Notebook und/oder einen LCD-TV dazu.

Probier es einfach:
1. ZUgang der Widerrufsbelehrung abstreiten und widerrufen
2. zusätzlich Vertrag in der Form abstreiten, da es keine übereinstimmende Willenserklärung gab (dir war der Handyaufschlag auch nicht bekannt)
3. ersatzweise den Vertrag wegen Irrtum anfechten.

Einzugsermächtigung zurückziehen und Rücksendung von Handy und SIM anbieten oder ankündigen. Aber bitte zivilisiert formulieren!


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#13
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Mogelcom... wie passend!!
Auf deren Homepage kann ich diesen Vertrag jedoch nicht finden. Momentan würde er bei denen jedoch 22,50 Euro + 10 Euro für das C6 kosten. Es gab wohl in den letzten Monaten eine Tarifänderung, konnte mir jedoch keiner von der Neuvertragsabteilung am Tel. sagen wann die war... wie auch immer, ich wusste das wirklich nicht, und bin naiverweise von den 20,00 Euro für den Tarif + minimalen monatl. Handyzuschlag ausgegangen.
LCD-TV hätte ich bei DEM Preis natürlich gerne dazu genommen :-)
Hab schon mal angefangen denen einen zivilisierten(!!!) Brief zu schreiben, bekomme aber vor lauter Aufregung irgendwie keine vernüngtigen Sätze zusammen... ich glaube ich muss das jetzt erstmal ruhen lassen und morgen an den Brief rangehen :sweat:
Vielen Dank für deine vielen hilfreichen Tipps!!!!!!!

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Man-o-man ;)
Du hast sicher den ersten Tarif "Handy 25"
Handy10 wäre vielleicht noch tragbar.

Mogelcom Piratenzoll



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 02.09.2011 18:12

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#15
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Handy 10 wäre auf jeden Fall tragbar. Das wären auf zwei Jahre 240 Euro... 40 mehr als es im Laden kostet, aber als Finazierung (einigermaßen) im Rahmen. Damit hätte ich auf jeden Fall ohne Gemeckere leben können

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#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zur Info- auch Blue 100 lässt sich mit Handy 10 bei C6 kombinieren.
Also wäre das deutlich besser. Lass dir mal erklären wie die auf den Betrag kommen.

Blue 100 mit Handy 10 Nur Online: Zusätzlich 10% Tarifrabatt 1,00 35,00 pro Monat

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Einen Vertrag habe ich bis dato nicht gesehen.

DAS
quote:
Ich habe der Handyfirma geschrieben, dass ich gerne den Tarif "O2 Blue 100" zusammen mit dem Nokia C6 hätte.

IST ein Vertrag wenn er angenommen wurde.



quote:
Da gibt es doch jetzt seit kurzem ein neues Gesetz, dass die nur noch schriftlich abgeschlossen werden dürfen!?


Nicht in Deutschland ...



quote:
nach dem monatlichen Handyzuschuss habe ich dummerweise nicht nachgefragt, da ich von 5-10 Euro ausgegangen bin,

Dann ist es schlicht dein Problem, wenn die Kosten nicht deiner Erwartung entsprechen. Einen Rücktrittsgrund löst das aber nicht aus.


quote:
Ich habe grade nochmal die (Null-)Rechnung vom Handy angeschaut, da steht auf der Rückseite eine Widerrufsbelehrung mit drauf. Die dürfte ja allerdings nur fürs Handy zählen, oder?

Nicht unbedingt. Es deutet eher darauf hin das diese Belehrung für den gesamten Vertrag gelten soll.



Probier es einfach aus, was Mr.Cool in seinem Beitrag am 02.09.2011 17:40 riet.
Das Schreiben sollte man als Einschreiben-Rückschein senden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#19
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

@Mirk: Vielen Dank für diese ausführliche Schilderung. Da haben Sie sich ja wirklich viel Mühe gegeben, herzlichen Dank!!!
Sehen Sie das demzufolge auch so, dass der Widerruf den ich dem Händler und dem Mobilfunkprovider geschickt habe rechtens ist?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du bist berechtigt einen Widerruf zu senden. >90% der Forumisten werden dir Recht geben. Das heisst aber nicht automatisch das die Gegenseite dies akzeptiert. Hier sind scheinbar 2 üble Zeitgenossen gegen dich verschworen. Daher meint mein Orakel, das Mogelcom und Händler die Sache anders sehen. Daher wird es einige Probleme geben. Achte auf dein Konto! Spätestens 5 Wochen nach der ersten Abbuchung solltest du zurückbuchen lassen, wenn es keine Einigung gibt - z.B. Umwandlung in Handy+10.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

nur leider wurde mein Widerruf ja abgelehnt. Zuerst hatte ich ihn an Mogelcom (der Name gefällt mir:-)) geschickt, die meinten ja, dass dafür der Händler zuständig wäre, und die wollen den aber auch nicht haben :-/
Ich habe nun für morgen einen Termin beim Verbraucherschutz gemacht... mal schauen was die meinen.

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#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

dann berichte uns mal ...

Und denke an zwei Dinge
1. die Gegenseite muss nicht deiner Meinung sein. War vorhersehbar. Kündigungen und Widerrufe sind einseitige Willenserklärungen!
2. Widerrufsrecht besteht immer noch, sofern der Zugang der Widerrufsbelehrung nicht nachgewiesen werden kann. Selbst wenn -dann zieht Mirks Erläuterung. Nur wird es dann noch schwieriger als bei einfachen Sachverhalten, bei denen auch RA+Richter nicht länger nachdenken müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

So, hier mal die News zu meinem "Vertrag":

Ich war ja letzte Woche Mittwoch bei der Verbraucherzentrale und die sehen das ganz genauso wie die meisten hier. D.h.: ohne Widerrufsbelehrung kann ich jederzeit widerrufen.
Ich habe nun letzte Woche per Einschreiben Einwurf erneut einen Widerruf an den Händler geschickt. Eine Kopie davon, sowie vom voherigen Schriftverkehr mit dem Händler habe ich per Email an Mobilcom geschickt. Die haben dann auch gleich folgendes darauf geantwortet:

"Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt haben wir zur Prüfung mit Ihrem zuständigen Vertragshändler in unser Fachteam weitergeleitet.
Sobald uns eine diesbezügliche Antwort zugeht, erhalten Sie dazu Bescheid."

Seither habe ich von Mobilcom und vom Händler nichts mehr gehört. Ich kann gar nicht verstehen was es da solange zu prüfen gibt; das geht ja jetzt schon seit 1,5 Monaten nicht voran!!! Ich kann nur hoffen, dass die sich beeilen, denn bei uns im Saturn gibt es grade ein super Angebot für den O2 Blue 100 mit Handy.

Wünsche allen einen schönen Abend!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
grade ein super Angebot für den O2 Blue 100 mit Handy.

OMG - wohl wieder Mogelcom-Debil-Tel :augenroll:
Geh doch lieber zu fairen Händlern mit Originalverträgen wie http://www.logitel.de/

Die Anbieter fragen üblicherweise beim Händler nach und diese "Prüfung" dauert 2-4 Wochen, insbesondere wenn der Händler wg. seiner Provision rumzickt.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Natürlich auf KEINEN Fall mehr zu Mogelcom!!! Das war mir eine Lehre!!!
Saturn bietet außer o.g. auch direkt O2 an.
Aber ich werde mir deinen Link auch mal noch näher betrachten. Vielen Dank schon mal.
Aber zuerst muss ja mein jetziger Tarif ja mal beendet werden. Dafür muss ich bestimmt noch einige Tassen Tee trinken beim Abwarten :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

So endlich (fast) geschafft!!!
Seit letzte Woche Donnerstag (6.10.) ist mein "Vertrag" nun endlich storniert :banana:

Nun gibt es nur noch ein Rechnungsproblem... dadurch, dass kein Vertrag zustande kam, muss ich doch auch keine Anschlussgebühr bezahlen, oder?
Und wie sieht es mit dem monatlichen Handyzuschlag aus? Mobilcom hat ja 25 Euro als monatlichen Handyzuschlag berechnet. Aber für die Zeit der tatsächlichen Handynutzung darf Mobilcom nun nach der Stornierung ja lediglich ein Nutzungsendgeld und nicht eine anteilige Vertragszahlung berechnen… Und sie dürfen auch nicht ihren Listenpreis, sondern ihren Einkaufspreis in Anrechnung bringen, oder?

Vielen Dank schonmal!!!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Glückwunsch!

Aus meiner Sicht kann, wenn überhaupt, ein Wertersatz gefordert werden. Ansonsten gilt vollständige Rückabwicklung einschl. Rückgewähr aller Leistungen und Kosten. Wie erwähnt - genutzte, aber nicht rückzugewährende Leistungen wie SMS und Telefonate zahlen(im Zweifelsfall Monatsgebühr, da ja genutzt). Ob bei Widerruf für die Handynutzung überhaupt Wertersatz(Abnutzung) fällig wird, ist von der Widerufsbelehrung+AGB abhängig. Notfalls gilt BGB pur. Ich würde erst mal von keinerlei Kosten für Handy ausgehen. Natürlich auch keine Anschlussgebühr.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke Mr. Cool,

können die Widerrufsbelehrung und die AGB's überhaupt zählen wenn ich diese gar nicht erhalten habe?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
ist von der Widerufsbelehrung+AGB abhängig. Notfalls gilt BGB pur.

und was du jetzt alles erhalten hast und auf welcher Basis deine Bestellung basiert, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Der Wertersatz müßte allerdings igendwo vereinbart sein und wenn die Gegenseite Zugang bzw. deine Zustimmung dazu nicht nachweisen kann ...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#30
 Von 
Nicnat
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie schon vermutet will Mogelcom, dass ich die 25 Euro für die monatliche Handynutzung bezahlen soll da es Tarifbestandteil war. Aber genau diesem Tarif habe ich ja widersprochen. Das Handy selbst habe ich am 29.08. zusammen mit dem Widerruf an den Händler zurückgeschickt. Ab diesem Zeitpunkt muss ich ja sowieso keine Nutzungsgebühren mehr bezahlen, oder? Kann ja nicht meine Schuld sein wenn die 5 Wochen zur Bearbeitung brauchen.
Mogelcom... Never ending Story

@Mr.Cool: vielen Dank für deine Ausdauer mit mir :-)

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