Hat ein Garantiefall, Einfluss auf die Garantiezeit ?

28. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fatima2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat ein Garantiefall, Einfluss auf die Garantiezeit ?

Guten Morgen,

ich habe ein Elektroartikel im Dez. 2016 gekauft. Das Gerät ist im Februar 2018 ausgetauscht worden, weil der Motor nicht mehr arbeiten. Jetzt liegt der selbe Fehler wieder vor.

Die Garantie vom Händler umfasst hier 2 Jahre.

Frage: Fängt die Garantie nach einem Austausch wieder neu an oder verlängert diese sich um die Zeit bis zum Austausch oder aber es bleibt beim ursprünglichen Garantiezeitraum vom Dez. 2016 bis Dez. 2018 ?

-- Editiert von Fatima2 am 28.06.2019 09:20

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
Frage: Fängt die Garantie nach einem Austausch wieder neu an oder verlängert diese sich um die Zeit bis zum Austausch oder aber es bleibt beim ursprünglichen Garantiezeitraum vom Dez. 2016 bis Dez. 2018 ?
Das steht in den Garantiebedingungen des Händlers, musst du halt nachlesen. Da eine Garantie eine freiwillige Leistung ist gibt es dazu halt nichts gesetzliches.

-- Editiert von -Laie- am 28.06.2019 11:32

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
Die Garantie vom Händler umfasst hier 2 Jahre.


Garantie und Händler?
Kann es sein, dass Du die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) meinst?

Berry

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
habe ein Elektroartikel im Dez. 2016 gekauft. Das Gerät ist im Februar 2018 ausgetauscht worden, weil der Motor nicht mehr arbeiten. Jetzt liegt der selbe Fehler wieder vor.

Die Garantie vom Händler umfasst hier 2 Jahre.


Der Händler/Verkäufer haftet gesetzlich bei Sachmängeln.

Eine Garantie ist grundsätzlich freiwillig. Die Garantieerklärung muß den Hinweis enthalten, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

Zitat:
Fängt die Garantie nach einem Austausch wieder neu an oder verlängert diese sich um die Zeit bis zum Austausch oder aber es bleibt beim ursprünglichen Garantiezeitraum vom Dez. 2016 bis Dez. 2018 ?


Bei einer Garantie besteht nach Ablauf der Garantiefrist kein Anspruch mehr auf Garantieleistungen - gleichgültig, wie oft vom Garantiegeber Leistungen erbracht wurden.

Bei den gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer/Händler verhält es sich anders: indem der Verkäufer eine verlangte Nacherfüllung wegen eines Mangels leistet, erkennt er damit den gesetzlichen Anspruch des Käufers an, wodurch die gesetzliche 2-jährige Verjährungsfrist für Nacherfülungsansprüche wg. eines Sachmangels NEU BEGINNT.

Jedenfalls bei einer Neulieferung eines Geräts im Februar 2018 durch den Verkäufer/Händler begann die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungspflicht neu.

Zitat:
Da eine Garantie eine freiwillige Leistung ist gibt es dazu halt nichts gesetzliches.


Die Freiwilligkeit einer Garantiegewährung führt nicht dazu, daß sie keinen gesetzlichen Vorschriften unterlegen würde. Im Gegenteil regeln etwa § 443 BGB eine kundengünstige Beweislastverteilung bei Garantien, bei Verbrauchergarantien macht § 479 BGB Vorschriften für den Inhalt der Garantieerklärung, außerdem gibt es Informationspflichten hinsichtlich bestehender Garantiebestimmungen usw.

Und noch weitergehend: obwohl eine Garantie völlig freiwillig ist, können ihre Bestimmungen trotzdem wegen gesetzwidriger Benachteiligung unzulässig sein, wie der BGH entschied: "Die in den Garantiebedingungen geregelten GarantieVoraussetzungen sind nicht einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen. Eine Kontrollfreiheit der Klausel ergibt sich nicht schon daraus, dass der Garantievertrag gesetzlich nicht geregelt ist. (...) Der in Ziffer 6 der Garantiebedingungen als Folge einer unterlassenen Durchführung der dort beschriebenen Wartungsarbeiten vorgesehene Verlust der Garantieansprüche benachteiligt den Kläger unangemessen und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam."

RK

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#4
 Von 
Fatima2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ All.

Mit der ,, 2 - Jahres - Garantie" ist hier die Angabe des Herstellers, nicht die des Händlers gemeint. Sorry für meine missverständliche Angabe oben.

Ansonsten lese ich aus Ihren Angaben heraus, dass der Austausch des defekten Gerätes nicht zu einer Garantieverlängerung geführt hat.

Ich bedanke mich für Ihre Antworten und wünsche uns allen - trotz Wegwerfkapitalismus - ein angenehmes Wochenende.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
Ansonsten lese ich aus Ihren Angaben heraus, dass der Austausch des defekten Gerätes nicht zu einer Garantieverlängerung geführt hat.
Nein, dazu gibt es lediglich keine gesetzliche Regelung. Wenn der Hersteller, bei einer Neulieferung wieder 2 Jahre Garantie auf die Neulieferung gibt, dann ist das so. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Noch einmal: Lies dazu deine Garantie Bedingungen.

Zitat (von Fatima2):
trotz Wegwerfkapitalismus
??? Es liegt an dir ob du das Gerät reparieren lässt oder nicht. Warum würdest du es denn jetzt wegwerfen wollen?

Signatur:

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum würdest du es denn jetzt wegwerfen wollen?


Vermutlich weil, wie bei sehr vielen Teilen, eine Reparatur teuer ist, als eine Neuanschaffung.
Teilweise bekommt man für 3-4 Jahre alte Geräte schon keine Ersatzteile mehr.

Ist leider so.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
Fängt die Garantie nach einem Austausch wieder neu an oder verlängert diese sich um die Zeit bis zum Austausch oder aber es bleibt beim ursprünglichen Garantiezeitraum

Da jeder seine Garantiebedingungen frei gestalten kann, wird man das erfahren wenn man die Garantiebedingungen des Garantiegebers liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Falls Sie das Gerät bei Amazon gekauft haben, lohnt eine Reklamation dennoch. Wir haben seit Jahren alle 2 Jahre einen neuen Wassersprudler, weil die Teile immer punktlichst etwa 1 bis 2 Monate vor dem Ablauf der 2 Jahre kaputt gehen. Dann wird ersetzt und das ganze geht von vorne los.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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