Haus-Kauf: neuer Mangel nach Preiseinigung (vor Notartermin)

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Edigoe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Kauf: neuer Mangel nach Preiseinigung (vor Notartermin)

Hallo zusammen,
Wir sind gerade als Käufer in der Diskussion mit dem Verkäufer. Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau (2021) bei dem einen Steingarten im Vorgarten angelegt wurde (ca 20qm). Lt Baubeschreibung ist dieser Steingarten nicht zulässig (und in Baden-Württemberg auch gesetzlich verboten), ebenso müssen laut Baubeschreibung Metallzäune mit heimischen Sträuchern bepflanzt werden (was auch noch nicht umgesetzt ist).
Bzgl des Steingartens haben wir inzwischen auch die Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass dieser auf jeden Fall entfernt werden muss. Zur Bepflanzung der Metallzäune haben wir noch keine Aussage erhalten.
Die Verkäufer haben nun gesagt, dass sie den Steingarten bis zur Übergabe entfernen werden. Das ist allerdings nach dem Notartermin und auch nach Kaufpreiszahlung (dieser soll 1 Monat vor Übergabe stattfinden). Die Verkäufer planen aber lediglich die Entfernung der Steine. Die Anpflanzung und damit verbundenen Kosten sollen wir als Käufer übernehmen.
Zu den angeforderten Bepflanzung an den Zäunen wird gesagt dass hier nichts nötig ist obwohl dies explizit in der Baubeschreibung so steht.
Wenn nun der Steingarten entfernt wird und im Vorgarten einfach nur Erde liegt, hat das für mich als Käufer ja durchaus Auswirkungen, da ich nun ungeplant doch noch in den Garten investieren muss. Das hätte man ursprünglich ja vom angebotenen Kaufpreis entsprechend abgezogen.
Ebenso gehe ich das Risiko ein, dass ich die Bepflanzung der Zäune laut Baubeschreibung umsetzen muss (bei gut 20m Zaun kommt da schnell was zusammen).
Im Kaufvertrag steht ja letztendlich "gekauft wie gesehen". Das stimmt dann so ja nicht.
Wie geht man hier besten vor? Was muss man beachten? Schlägt man hier eine Kaufpreisreduzierung vor um zusätzliche (bei der Kaufpreisverhandlung unbekannten und ungeplanten) Kosten auszugleichen? Bzw. Ist das ein Grund, dass das ursprüngliche Kaufpreisangebot ungültig ist, da der Verkäufer seinen Teil ja nicht mehr einhalten kann? Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Edigoe):
Im Kaufvertrag steht ja letztendlich "gekauft wie gesehen". Das stimmt dann so ja nicht.

Finde den Widerspruch ...

Es gibt derzeit noch keinen Kaufvertrag, jede Seite kann zurücktreten.

Der Rest ist Verhandlungssache, da ist es ein wenig wie beim pokern, es kommt entscheidend drauf an, welches Blatt man auf der Hand hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.744 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen