Hallo zusammen,
Wir sind gerade als Käufer in der Diskussion mit dem Verkäufer. Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau (2021) bei dem einen Steingarten im Vorgarten angelegt wurde (ca 20qm). Lt Baubeschreibung ist dieser Steingarten nicht zulässig (und in Baden-Württemberg auch gesetzlich verboten), ebenso müssen laut Baubeschreibung Metallzäune mit heimischen Sträuchern bepflanzt werden (was auch noch nicht umgesetzt ist).
Bzgl des Steingartens haben wir inzwischen auch die Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass dieser auf jeden Fall entfernt werden muss. Zur Bepflanzung der Metallzäune haben wir noch keine Aussage erhalten.
Die Verkäufer haben nun gesagt, dass sie den Steingarten bis zur Übergabe entfernen werden. Das ist allerdings nach dem Notartermin und auch nach Kaufpreiszahlung (dieser soll 1 Monat vor Übergabe stattfinden). Die Verkäufer planen aber lediglich die Entfernung der Steine. Die Anpflanzung und damit verbundenen Kosten sollen wir als Käufer übernehmen.
Zu den angeforderten Bepflanzung an den Zäunen wird gesagt dass hier nichts nötig ist obwohl dies explizit in der Baubeschreibung so steht.
Wenn nun der Steingarten entfernt wird und im Vorgarten einfach nur Erde liegt, hat das für mich als Käufer ja durchaus Auswirkungen, da ich nun ungeplant doch noch in den Garten investieren muss. Das hätte man ursprünglich ja vom angebotenen Kaufpreis entsprechend abgezogen.
Ebenso gehe ich das Risiko ein, dass ich die Bepflanzung der Zäune laut Baubeschreibung umsetzen muss (bei gut 20m Zaun kommt da schnell was zusammen).
Im Kaufvertrag steht ja letztendlich "gekauft wie gesehen". Das stimmt dann so ja nicht.
Wie geht man hier besten vor? Was muss man beachten? Schlägt man hier eine Kaufpreisreduzierung vor um zusätzliche (bei der Kaufpreisverhandlung unbekannten und ungeplanten) Kosten auszugleichen? Bzw. Ist das ein Grund, dass das ursprüngliche Kaufpreisangebot ungültig ist, da der Verkäufer seinen Teil ja nicht mehr einhalten kann? Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge!
Haus-Kauf: neuer Mangel nach Preiseinigung (vor Notartermin)
29. November 2022
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Frage vom 29. November 2022 | 19:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Kauf: neuer Mangel nach Preiseinigung (vor Notartermin)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. November 2022 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatIm Kaufvertrag steht ja letztendlich "gekauft wie gesehen". Das stimmt dann so ja nicht. :
Finde den Widerspruch ...
Es gibt derzeit noch keinen Kaufvertrag, jede Seite kann zurücktreten.
Der Rest ist Verhandlungssache, da ist es ein wenig wie beim pokern, es kommt entscheidend drauf an, welches Blatt man auf der Hand hat.
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