Haus-Kaufvertrag ungültig?

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Kaufvertrag ungültig?

Ein Freund von uns hat einen Immobilien-Kaufertrag selbst erstellt und er und die Verkäuferin haben unterschrieben, das er die Immobilie(Wert 143000€) für 61000€ kauft. Da dieser Vertrag nicht notariell beglaubigt wurde,ist er nicht rechtens oder? Die Finanzierung sollte über die Bausparkasse gehen, deren Zusage der Zuteilung noch nicht gegeben wurde. Nun haben wir den Verdacht, das er das Haus selber sich "unter den Nagel" reißen zu will, obwohl er die Immobilie für die Schwiegertochter der Eigentümerin kaufen sollte, in der sie lebenslanges Wohnrecht hätte und es später ihm in 2Jahren abkaufen wollte. Darum auch der niedrige Preis. Kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden oder kann sie trotzdem das Haus an ihren Sohn verkaufen, ob wohl sie den anderen Vertrag unterschrieben hat. Bitte um schnelle und viele Antworten. Danke

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Troll für deine Antwort.Heißt das jetzt das die Verkäuferin noch immer schriftlich festlegen kann, das der Sohn die Immobilie kaufen kann? Ich habe das bei "MDR.de" nicht so richtig rausbekommen. Haben jetzt Angst, das wir doch nicht kaufen können, wegen dem von dem anderen schon unterschriebenen Vertrag.

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

da die vorgeschriebene form nicht eigehalten wurde ist der kaufvertrag gem. § 125 BGB nichtig (als würde es ihn nicht geben).

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

korrekt. Beachten Sie aber:

Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für ihre Hilfe. heute habe ich erfahren, das der "Käufer" die Finanzierung über die Bausparkasse nicht bekommen wird. Kann er aber, wenn er das Geld von anderen erhält mit dem Schriftsück zum Grundbuchamt gehen und sich als Käufer eintagen lassen? "Verkäufer " möchte nicht mehr, das der "Käufer" die Immobilie erhält, sondern ihr Sohn. Da laufen aber noch die Verhandlungen mit der Bank, das er den offenen Schuldenberg "übernimmt" und so im Haus bleiben kann. Haben nun Bedenken, das der "Käufer" das Haus wegen dem "Vertrag" doch bekommt.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Nein. Der Kauf muss notariell gemacht werden.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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