Haus gekauft - Ansprüche an Vorbesitzer wie?

2. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus gekauft - Ansprüche an Vorbesitzer wie?

Hallo!
Zunächst zum Vorfall...

Ich habe mit meiner Freundin (sie besaß vorher ein Haus mit ihrem jetzigen Ex-Freund) das Haus gekauft, sprich er kam aus der Verpflichtung raus, ich rein.

Nun wurde alles notariell festgehalten...

Nur:

1. Er Zog nicht wie vereinbart am 30.09. sondern am 08.10.
2. Das Haus wurde desolat übergeben, und nicht wie vereinbart besenrein
3. Kosten für Stadtkasse, Darlehen (bis Auszug) und diverse andere Sachen wurden nicht durch ihn bezahlt sondern durch uns um rechtliche Konsequenzen für meine Freundin als Miteigentümerin bis dato zu vermeiden.
4. Er hat noch (durch uns umgeräumt) BIS HEUTE Hausstand im Keller stehen, und zwar 2 Räume voll !!!


Bevor er jetzt alles (angeblich dieses Wochenende) abholt nun meine

>>> -- FRAGE --->>>

a) kann ich Kosten geltend machen für die nicht fristgerechte Räumung, die nicht saubere Räumung, und den Hausrat den er immernoch seit 1 Monat nicht abgeholt hat (sozusagen Lagerkosten)

Kann ich evtl. sogar Sachen einbehalten weil wir massig Forderungen an ihn haben?

Denke zwar nicht weil Schadenersatz wohl nicht mit seinen Sachen pfänden übereinsteht... ;)


ICH DANKE VIELMALS FÜR DIE BERATUNG !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vorab: Rechtsanwalts-Beratung kriegst hier im Forum nicht. Das hier ist ein Laien-Forum. :)

Zunächst stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarungen beweisbar sind. Sowohl was den Auszug angeht als auch die Frist für das Räumen des Kellers. Wenn nicht, dann wird es sowieso schwer, etwas einzufordern, das nur vorweg.

Wenn es Forderungen gegen ihn gibt, könnt ihr den Hausstand, sofern da etwas dabei ist, als Pfand einbehalten. Sowas nennt sich dann "Zurückbehaltungsrecht". Die Frage, die man sich dabei stellt: Sind die Forderungen gegen ihn berechtigt oder nicht? Übersteigt der Wert, der sich im keller befindet, die Forderungen deutlich oder nicht?
Beispiel: Er schuldet euch 5000€. Im Keller befinden sich Antiquitäten von ihm im Wert von 50.000€. Dann dürft ihr natürlich nicht den Zugang komplett verweigern.

Lagerkosten müssten realistische Höhe haben, müssen angekündigt werden und hier muss man aufpassen, dass man nicht doppelt "entlohnt" wird. Sprich: Wenn ihr Forderungen gegen ihn habt, die Herausgabe des Keller-Zeugs verweigert, ist es evtl. nicht möglich, sowohl Zinsen auf die Forderungen als auch Lagerkosten zu verlangen.

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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Beispiel: Er schuldet euch 5000€. Im Keller befinden sich Antiquitäten von ihm im Wert von 50.000€. Dann dürft ihr natürlich nicht den Zugang komplett verweigern.


Richtig. Aber, angepaßtes Beispiel:

Er schuldet euch 5000 EUR. Im Keller befindet sich eine (!) Antiquität im Wert von 50.000 EUR. Dann steht euch daran ein Zurückbehaltungsrecht zu.

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