Haus gekauft mit Zusatz Vereinbarung

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480705-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus gekauft mit Zusatz Vereinbarung

Guten Tag

Wir haben ein EFH gekauft und waren dort 9 Jahre Mieter, als Kaufvertragsinhalt ist eingebunden, das die Gastherme und Warmwasserspeicher repariert werden muss und wenn dies nicht realisierbar ist muss eine neue Therme und Warmwasserspeicher vom Verkäufer eingebaut werden. Dieses war Terminiert zum 31.12.2017. Der Kaufvertrag mit dieser Klausel ist von allen Seiten inkl. Notar unterzeichnet worden jedoch ist bei der Heizung nichts weiter passiert. Ich möchte gerne wissen, wie ich nun weiter vorgehen soll.

Ein Heizungsbauer war bereits vor Ort und hat bestätigt das die Therme 4 Jahre älter ist als das Haus, diverse leckaschen vorhanden sind und das vorhanden bedienpanel von Vismann ist und die alte Therme von Junkers, dies kann nicht funktionieren. Er wollte das weitere Vorgehen mit dem Verkäufer klären aber bis heute gab es keine Antwort.
Er war der Meinung das ein Austausch unumgänglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
MJ

-- Editiert von fb480705-90 am 19.12.2017 12:23

-- Editiert von fb480705-90 am 19.12.2017 12:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb480705-90):
. Er wollte das weitere Vorgehen mit dem Verkäufer klären aber bis heute gab es keine Antwort.

Der 31.12 ist noch nicht.
Zitat (von fb480705-90):
Er war der Meinung das ein Austausch unumgänglich ist.

Meist muss das ein Monteur dann mit seinem Meister abklären, und da kann sich schon mal eine Meinung als nicht ganz richtig heraus stellen,

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb480705-90):
Ich möchte gerne wissen, wie ich nun weiter vorgehen soll.

Den 31.12. abwarten.

Man könnte schon mal den Verkäufer darauf hinweisen, das da eine vertragliche Verpflichtung besteht, er ab dem 01.01. in Verzug wäre und man das dann auf seine Kosten zum 02.01. an einen Anwalt übergibt und auf seine Kosten eine Selbstvornahme betreibt.



Zitat (von fb480705-90):
Der Kaufvertrag mit dieser Klausel ist von allen Seiten inkl. Notar unterzeichnet worden

War das alles? Oder gab es schon weitere Handlungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb480705-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben bisher weder den Verkäufer noch den Heizungsbauer kontaktiert wie Sie nun weiter vorgehen wollen, wir wussten eben nicht müssen wir diese beiden nochmals anschreiben da im Vertrag steht das diese Arbeiten bis 31.12.2017 abgeschlossen sein müssen.

Schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten

Lg
MJ

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Naja, einer von beiden sollte sich ja mal bewegen....

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte schon mal den Verkäufer darauf hinweisen, das da eine vertragliche Verpflichtung besteht, er ab dem 01.01. in Verzug wäre und man das dann auf seine Kosten zum 02.01. an einen Anwalt übergibt und auf seine Kosten eine Selbstvornahme betreibt.


Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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