Haus kauf ! Besitzer noch im Haus !

21. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)
Haus kauf ! Besitzer noch im Haus !

Sind dabei ein Haus zu kaufen , das momentan noch vom Vorbesitzer bewohnt wird .

Wenn wir nächste Woche den Kauf beim Notar klar machen wöllten , habe ich mal die eine oder andere Frage !

1. Sind wir ab Notar - Vertrag Eigentümer ?
2 . Wie regle ich das mit der Räumung ? ( Er sagt er wäre bis Oktober draussen )
3. Kann ich Probleme bekommen , wegen der Räumung ?
4 . Eventuell Vertrag später abschliesen ?
5. Auf was muß ich noch achten ?
6. Wann übernehme ich die Gebäudeversicherung ? ( Ab was für einem Zeitpunkt ? )

Danke im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.08.2009 07:06:26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
1. Sind wir ab Notar - Vertrag Eigentümer ?


Nein, ab Grundbuchumschreibung


quote:
2 . Wie regle ich das mit der Räumung ?


notariell

zu 3. 4. und 5.

Das sollte der Vertrag eben möglichst regeln.

quote:
6. Wann übernehme ich die Gebäudeversicherung ? ( Ab was für einem Zeitpunkt ? )

M.E. ab Eigentumserwerb.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1.: Wie geschrieben ab der Grudnbuchumschreibung. Allerdings wird im Notarvertrag typischwerweise ein Datum für den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten vereinbart. Das ist das Datum, ab dem man quasi alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers hat.

zu 2.: Das Auszugsdatum, sowie die Folgen eines verpäteteten Auszugs sollten im Vertrag geregelt werden. Speziell könnten Vertragsstrafen oder ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, aber auch das Datum der Kaufpreiszahlung kann man davon abhängig machen. Wenn der Kaufpreis bereits vor dem Auszug des Alteigentümers gezahlt werden soll, dann ist die Verwendung eines Notaranderkontos angebracht.

Der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten liegt typsicherweise nach dem Auszug ds Alteigentümers.

zu 3.: Probleme sind beim Hauskauf in vielerlei Hinsicht denkbar. Es ist Aufgabe des Notars, den vertrag so zu formulieren, dass Dir daraus kein oder nur ein möglichst geringer Schaden entsteht.

zu 4.: Dafür sehe ich keinen Anlass. Es sollte jedoch ggf. eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Ein frühzeitiger Abschluss des Kaufvertrages bietet für beide Seiten Planungssicherheit.

zu 5.: Viel eher als Probleme in der Abwicklung würde ich versteckte Mängel befürchten. Du solltest also ernsthaft darüber nachdenken, einen Gutachter zur Beurteilung der Gebäudesubstanz einzuschalten. Das muss vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgen, kostet aber dann Dein Geld.

zu 6.: Die Pflicht zur Zahlung der Prämie geht ab dem Datum des Überganges von Kosten, Nutzen und Lasten auf Dich über. Das Sonderkündigungsrecht im Verkaufsfall kann innerhalb von einem Monat nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wahrgenommen werden. Eine Erstattung der Prämie erfolgt jedoch nicht, so dass die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen sollte. Der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt werden.

Allgemeiner Ratschlag:
Du solltest den Notar alles fragen, was Du nicht verstanden hast und ihn auch bitten, Deine Wünsche im Vertragstext zu berücksichtigen. Nachdem Dir der erste Entwurf des Kaufvertrages vorliegt, solltest Du Dir mindestens 14 Tage Zeit bis zur Unterschrift lassen und in diesem Zeitraum auch keine Scheu haben, weitere Fragen zu stellen oder Änderungen und Ergänzungen am Vertragstext zu fordern. Alle Zusagen des Verkäufers sollten in den Vertrag aufgenommen werden.

Du solltest bedenken, dass es beim Hauskauf üblicherweise keine Gewährleistungsansprüche gibt.

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