Haus nicht an höchstbietende verkauft unter Angabe einer höheren Summe

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus nicht an höchstbietende verkauft unter Angabe einer höheren Summe

Hallo,

Mal angenommen eine ältere Dame muss ins Heim. Nun stellt sich dabei heraus, dass die Dame keine Rücklagen hat. Ist aber im Besitz einen Grundstückes mit Haus.
Dies sollte nun, im Auftrag des Sozialamtes, vom Betreuer der Dame an den höchstbietenden veräußert werden. Es waren ca. 5 Interessenten, die ein Gebot abgegeben haben. Dann dann hat sich der Betreuer gemeldet und hat dann aber nochmal die Chance gegeben, das aktuelle Höchstgebot nochmal zu überbieten.

Das aktuelle Höchstgebot (laut Betreuer) lag bei 57.000€.

Das abgegebene Gebot lag bei 48.000€.

Und verkauft wurde es für 42.000€.

Die Gebote gingen alle zum Betreuer und nicht zum Sozialamt.

Nun meine Frage,

Wäre da Rechtlich noch was zu machen?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Als Bieter nicht, Vertragsfreiheit gilt trotzdem.

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#2
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin doch aber eher der Meinung, dass es sich evtl. um Betrug gegenüber der Dame bzw. des Sozialamts handelt?

Und dazu kommt ja auch noch, die Summe von 57.000€, die ja anscheinend nicht geboten wurde, als Höchstgebot in den Verkauf des Hauses, um den Preis in die Höhe zu treiben.

Das ist für mich versuchter Betrug?

MfG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ob es das Höchstgebot gab, das wissen wir nicht. Es kann sein, dass sich der Betreuer trotzdem für ein geringeres Gebot entschieden hat, z.B. weil die Finanzierung solider war. Und - es steht jedem Käufer frei, eine Immobilie hinsichtlich ihres Wertes begutachten zu lassen. Dann weiss er exakt, wo er steht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Fritz2317
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Wertgutachten hat jeder einsehen können. Was ich auch gemacht habe. Das Gutachten lag unter der Verkaufssumme.

Und von Finanzierung war nie die Rede. Selbst wenn es ein Grund wäre, wir hätten das Haus inkl. Renovierung Bar bzw. Ohne Finanzierung bezahlt.

Die jetzigen Käufer haben hingegen finanziert...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):
Wäre da Rechtlich noch was zu machen?

Das Haus ist weg, Pech gehabt.

Wenn man glaubt die Allgemeinheit sei durch einen zu niedrigen Preis benachteiligt worden, dann teilt man das dem für den Betreuer zuständigen Gericht mit, das prüft das dann und nimmt den Betreuer nötigenfalls in Regress..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Fritz2317):

Mal angenommen eine ältere Dame muss ins Heim. Nun stellt sich dabei heraus, dass die Dame keine Rücklagen hat. Ist aber im Besitz einen Grundstückes mit Haus.

Dann wird dieses Grundstück verwertet, um die Heimkosten zu bezahlen.
Zitat:
Dies sollte nun, im Auftrag des Sozialamtes, vom Betreuer der Dame an den höchstbietenden veräußert werden.

Ganz sicher nicht.

Der Betreuer kann das Haus nicht verkaufen, das geht nur über das Gericht. Das hat da den Finger drauf.

Es waren ca. 5 Interessenten, die ein Gebot abgegeben haben. Dann dann hat sich der Betreuer gemeldet und hat dann aber nochmal die Chance gegeben, das aktuelle Höchstgebot nochmal zu überbieten.
Zitat:

Das aktuelle Höchstgebot (laut Betreuer) lag bei 57.000€.

Das abgegebene Gebot lag bei 48.000€.

Und verkauft wurde es für 42.000€.

"Gebot" heißt Gebot, und ist nicht zwingend das, was dann tatsächlich auch umgesetzt wird.
Ein Gebot kann unseriös sein, es kann an der nötigen Finanzierung fehlen, etc.pp.
Zitat:

Die Gebote gingen alle zum Betreuer und nicht zum Sozialamt.

Die haben beim Sozialamt auch nichts zu suchen. Den Verkauf einer Immobilie aus dem Eigentum eines Betreuten regelt der Vermögensbetreuer mit Zustimmung des Betreuungsgerichtes. Ohne Gericht läuft da gar nix.
Zitat:
Wäre da Rechtlich noch was zu machen?

Für wen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Betreuer kann das Haus nicht verkaufen, das geht nur über das Gericht. Das hat da den Finger drauf.

Das Gericht muss den Hausverkauf entsprechend separat genehmigen, danach kann der Betreuer das Haus verkaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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