Hauskauf, Eltern Hilfe

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf, Eltern Hilfe

Hallo. Etwas verzwickt zu erklären, aber vielleicht hat dennoch wer eine Antwort für mich.
Wir haben damals mit Hilfe meiner Eltern (aufgrund einer Notsituation)ein Haus gekauft.
Allerdings, lief der Kauf offiziell über Kreditaufnahme über meine Eltern.
Ich selbst konnte keinen Kredit aufnehmen wegen Schulden,.....Durch Handschlag mit meinen Eltern vereinbarten wir, da es ja sozusagen eigentlich mein Eigentum im Sinne ist, das ich mich für die Hilfe in ihrem älteren Dasein kümmere und sie gegebenfalls pflege. Für den Verkäufer, der die Situation kannte, war ich der Vertragspartner, ich bekam auch eine Kopie des Kaufvertrages, aber, es stehn meine Eltern drinn, somit auch im Grundbuch.
Der Kredit zur Abzahlung lief jetzt 10 Jahre, was ich jeden Monat mit 600 Euro getilgt habe.
Da ich mir den Hof leider finanziell nicht mehr Halten kann, möchte ich ihn verkaufen, was nach absprache mit meinen Eltern ok war. Als meine Eltern allerdings sahen, welchen Preis der Makler gesetzt hatte, zogen sie ihre Zustimmung zurück.
Ja, ich weis, rechtlich gesehn, wer im Grundbuchamt steht,.........
Aber das was meine Eltern abziehn ist eine Frechheit,......ich habe in den 10 Jahren 73000 Euro gezahlt ,
jetzt sagen sie, ich habe nichts gezahlt und es ist nicht mein Hof.......
Was kann ich dennoch unternehmen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
Was kann ich dennoch unternehmen?
Man müsste mindestens mal beweisen, dass die 600€ monatlich zum Erwerb von Eigentum und nicht etwa ein Mietzins waren.

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Verkaufen können nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer also die Eltern. Darlehensnehmer sind auch die Eltern. Es gibt keinen weiteren Vertrag über weitere Vereinbarungen. Es wird also schwer das Gegenteil zu beweisen, wenn sich jetzt einer quer stellt.
Auch wenn es jetzt doof klingt und dich nicht weiter bringt, aber lerne daraus, dass alles was mit Geld zu tun hat nie ohne schriftliche Vereinbarung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
Da ich mir den Hof leider finanziell nicht mehr Halten kann, möchte ich ihn verkaufen,
Das kannst du nicht. Deine Eltern aber schon. Da sie einverstanden sind, sollen sie es tun.
Zitat (von Bärchen123123):
Als meine Eltern allerdings sahen, welchen Preis der Makler gesetzt hatte, zogen sie ihre Zustimmung zurück.
Was steht denn da--- was ärgert deine Eltern? sie können doch andere Preise aufrufen.

Dein Anteil---und der Streit deswegen--- kommen danach.

Wer ist eigentlich *WIR*? Wer wohnt jetzt in dem Haus bzw. Hof?
Und unverständlich, warum man in einer Notsituation eine Immobilie erwirbt...wer war in Not?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

[

Zitat:
Da ich mir den Hof leider finanziell nicht mehr Halten kann, möchte ich ihn verkaufen

Du kannst den Hof gar nicht verkaufen, da du nicht Eigentümer bist.
Zitat:
Was kann ich dennoch unternehmen?

Nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
Der Kredit zur Abzahlung lief jetzt 10 Jahre,


Damit ist die Zinsbindung vermutlich nun futsch und es müsste neu verhandelt werden.
Kreditnehmer sind deine Eltern, wenn die einem Verkauf nicht zustimmen, müssen die schauen, wie das Ganze weiter finanziert werden soll.
Können Deine Eltern denn den Hof weiter finanzieren?

Zitat (von Bärchen123123):
Was kann ich dennoch unternehmen?


Mit Deinen Eltern sprechen, denn die Bank will Ihr Geld, egal wo es herkommt.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
Durch Handschlag mit meinen Eltern vereinbarten wir, da es ja sozusagen eigentlich mein Eigentum im Sinne ist, das ich mich für die Hilfe in ihrem älteren Dasein kümmere und sie gegebenfalls pflege.


Durch einen Handschlag kann keine Immobilie verkauft werden, da herrscht Notarpflicht. Eine solche Vereinbarung wäre also, auch wenn sie gerichtsfest nachweisbar wäre, unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
da es ja sozusagen eigentlich mein Eigentum
sozusagen.. eigentlich.. Also nein...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Bärchen123123):
Als meine Eltern allerdings sahen, welchen Preis der Makler gesetzt hatte, zogen sie ihre Zustimmung zurück.


Deckt evtl. der Verkaufspreis nicht die Verbindlichkeiten ???

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