Bei unserem Hauskauf sind dem Notar in der Abwicklung garvierende Fehler unterlaufen, die uns eine Menge Geld gekostet haben.
Kann mir jemand sagen, welche Verjährungsfrist hier vorliegt und wann diese beginnt (Mit Abschluss des Kaufvertrages oder nach Abwicklung des Vertrages - Dauer fast 1 Jahr; die Fehler sind zum ende aufgetreten)?
Vielen Dank
Hauskauf - Fehler vom Notar
4. Februar 2002
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Frage vom 4. Februar 2002 | 18:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf - Fehler vom Notar
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2002 | 18:21
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
die Verjährungsfrist dürfte nach altem Recht noch bei zwei Jahren liegen, es wird aber sicher nicht leicht den Notar in die Haftung zu nehmen. Dafür müßten die Fehler schon tatsächlich gravierend sein.
Viele grüße
Olaf Matlach
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