Hauskauf Flurstück nicht geteilt beim Verkauf

23. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Manijey244
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf Flurstück nicht geteilt beim Verkauf

Hallo, ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen mit großem Grundstück.

Habe mir das Exposé, Pläne und Berechnungen und Energieausweis zukommen lassen.

Im Exposé steht verkauft wird:
Einfamilienhaus, Flur und Flurstück und Grundstücksfläche von ca 800m2

Bei den Plänen ist die Flurkarte ersichtlich, die knapp 2500 m2 ausweisen.
Laut geoserve und liegenschaftskataster ist das Flurstück identisch mit dem Plan, der mir zugesendet wurde.

Bei genauerem Betrachten der Fotos sieht man im Hintergrund einen Neubau, welcher allerdings auf dem gleichen Flurstück steht, welches verkauft werden soll!

Meine Fragen wären:

Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücknummer)

Oder wenn ich das Flurstück kaufe, ob der Neubau dann zu meinem Eigentum gehört?
Wenn nichts genaues im Kaufvertrag geregelt ist?

Worauf sollte man in dem Fall achten, wenn der Kaufvertrag geschlossen werden sollte?

Über Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar!

LG Andrea




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Manijey244):
Meine Fragen wären:
1. Wer hat dir das Exposé zugeschickt?
2. Wer hat dir die Pläne und Fotos zugeschickt?
3. Stehen bei Flur und Flurstück im Exposé auch die Nr. dabei?

- Nein, das Grundstück muss nicht vorher geteilt werden. Das Exposé ist ein Angebot über ein Hausgrundstück mit 800m².
- Nein, wenn du nur das Hausgrundstück mit 800m² kaufen willst, solltest du dich vorher (vor einem notariellen Kaufvertrag) mit dem Verkäufer einigen, wer die Vermessung und Teilung und Eintragungen bezahlt.
- Oder eben den Makler fragen, falls der dir evtl. das Exposé geschickt hat.
- Im Kaufvertrag sollte man darauf achten, dass man nur das kauft, was man haben will. Das wäre hier das Hausgrundstück mit 800m².

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Manijey244
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Wer hat dir das Exposé zugeschickt?
2. Wer hat dir die Pläne und Fotos zugeschickt?

Der Markler hat es mir zugesendet mit der aktuellen Flurkarte, welche auch bauaufsichtlich geprüft und abgesegnet wurde!

3. Stehen bei Flur und Flurstück im Exposé auch die Nr. dabei?

Im Exposé sind beide Nummern aufgelistet!


Und das 2 Gebäude steht auf dem gleichem Flur und Flurstück, mit der im Exposé angegeben Nummer!

Dieses Gebäude existiert noch nicht mal bei Google maps, katasteramt oder auf anderen Internetseiten die von der Stadt kommen!


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Manijey244):
Dieses Gebäude existiert noch nicht mal bei Google maps, katasteramt oder auf anderen Internetseiten die von der Stadt kommen!

Irrelevant.



Zitat (von Manijey244):
Oder wenn ich das Flurstück kaufe, ob der Neubau dann zu meinem Eigentum gehört?
Wenn nichts genaues im Kaufvertrag geregelt ist?

Der so abgeschlossene Kaufvertrag wäre im übrigen wohl nichtig - sofern einem Notar der Fahler passieren wprde den Vertrag so zu beurkunden.



Zitat (von Manijey244):
Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücknummer)

Nö. kann man auch hinterher machen.
Wobei es auch Notare gibt, die solchen Verträge dann die Beurkundung verweigern.

Besser ist es, wenn alles vorher geregelt ist.



Zitat (von Manijey244):
Worauf sollte man in dem Fall achten, wenn der Kaufvertrag geschlossen werden sollte?

Das spätestens im Kaufvertrag kein Spielraum für Interpretationen herrscht, was genau man da kauft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Manijey244):
Der Markler hat es mir zugesendet
Du kannst den Makler fragen, was genau er da angeboten hat.
Zitat (von Manijey244):
mit der aktuellen Flurkarte, welche auch bauaufsichtlich geprüft und abgesegnet wurde!
Jaja. 1 großes Flurstück kann auch geteilt werden... mit allem pipapo, wenn der Verkäufer nur 1 EFH+800m² Grund verkaufen möchte und du nur genau das kaufen möchtest.
Der Verkäufer muss es nicht vorher teilen.

Hoffentlich fährst du mal hin und schaust vor Ort nach, was da gegenwärtig so anliegt... auch bei dem Neubauer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Manijey244):
Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücknummer)

Nein. Der Notar verfasst den Vertrag entsprechend. Das Grundstück kann auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vermessen werden.
Zitat:
Oder wenn ich das Flurstück kaufe, ob der Neubau dann zu meinem Eigentum gehört?

Nein.
Zitat:
Wenn nichts genaues im Kaufvertrag geregelt ist?

Im Kaufvertrag ist geregelt, dass man ca. XY qm von Flst. 1234 kauft und das Grundstück noch vermessen werden muss.
Zitat:
Worauf sollte man in dem Fall achten, wenn der Kaufvertrag geschlossen werden sollte?

Das ist eine durchaus übliche Vorgangsweise und Tagesgeschäft des Notars.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Manijey244):
Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücknummer)


Nein

Im Kaufvertrag steht dann ein Satz ähnlich folgendem:
Verkauft wird ein noch zu vermessender Anteil am Flurstück XYZ mit einer Größe von ca. 800m² laut angehängter Zeichnung.
Die Kosten der Vermessung und der Grundstücksteilung trägt der Käufer (alternativ der Verkäufer)

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