Hauskauf: Klausel für Rücktritt des Käufers.

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tobias2014123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf: Klausel für Rücktritt des Käufers.

Hallo zusammen,

Es steht ein Hauskauf an. Die Übergabe des Hauses wäre aber erst in einigen Monaten. Unterschrieben werden soll der Kaufvertrag beim Notar jedoch bereits in Kürze.

Nun fehlen noch ein paar Dokumente, diese zu bekommen dauert leider einige Monate, die Bank sagte, dass sie dennoch die Finanzierung zusichert.

Nun habe ich die Befürchtung, dass wenn die fehlenden Dokumente ankommen und es der Bank dann „doch nicht" passt, die Finanzierung doch abgelehnt wird.

Daher die Frage, wäre folgender Passus möglich:

„ Der Käufer behält sich ein Rücktrittsrecht vor, und ist von allen Leistungen frei, wenn die Finanzierung durch die Entscheidung der Bank und gegen den Willen des Käufers nicht zustande kommt."

Oder wäre das eher unüblich? Wir wollen natürlich absolut und zu 100% das Haus und hier nicht zurückgetreten. Nur weiß ich jedoch nicht, wie letztlich die Bank reagiert, wenn in einigen Monaten die fehlenden Dokumente ankommen. Es geht dabei um verschiedene Bewilligungen zur Grunddienstbarkeit und Anfragen bezüglich der geteilten Auffahrt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Tobias2014123):
Daher die Frage, wäre folgender Passus möglich:

Man teilt dem Notar mit, für welchen Fall man was konkret geregelt haben will, der formuliert dann das ganze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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