Hauskauf Mangel/ Täuschung?

30. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Azimute
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauskauf Mangel/ Täuschung?

Hallo zusammen,

Kurzfassungen liegen mir nicht so, aber ich gebe mein Bestes ;-)

Hauskauf in 2015, mehrere Situationen:
1. Unser Haus stand auf einem 2500 m² Grundstück, dieses wurde BEVOR wir es gekauft haben, zweigeteilt und ein Teil als Baugrundstück verkauft. Dort wurde inzwischen gebaut und dabei fiel auf, dass noch eine Stromleitung von uns über das jetzige Nachbargrundstück läuft. Der neue Nachbar möchte keine Dienstbarkeit eintragen lassen. Das Stromkabel muss nun "neu verlegt" werden. Es war auch ein Mitarbeiter von der Stadt hier, der sagt, dass die Leitung nicht einfach an beiden Enden gekappt werden soltle sondern direkt eine komplett Neue verlegt werden sollte, da das Kabel auf dem Baujahr d. Hauses (1956) sei und es nicht empfehlenswert ist, dort einfach ein neues Stück dazwischen zu setzen.
Der ehemalige Eigentümer möchte nun nur ein neues Stück dazwischen setzen lassen, alles andere sei nicht sein Problem. Stimmt das so?

2. Bei unseren Besichtigungen wurde uns durch den Eigentümer ein "gelbes Rohr" angepriesen, mit folgenden Worten, die ich zitiere: "Hier haben wir damals direkt eine Gasleitung legen lassen. Zur Zeit wird das Haus ja mit Öl beheizt, aber wenn Sie mal erneuern wollen, ist hier gleich der Anschluss für eine Gasheizung."
So, wir wollen nun auf Gas umsteigen, dabei fiel sowohl der Stadt (für den Gashausanschluss) als auch dem Heizungsbauer auf, dass es sich lediglich um ein Leerrohr handelt, welches allerdings auch nciht genutzt werden kann.
Der ehemalige Eigentümer gab beim ersten gemeinsamen Gespräch an, dass er alle Mängel beseitigen lassen würde, war sogar 2x mit einem Tiefbauer hier, um die Neuverlegeung eines Leerohres zu bespechen. Beim zweiten Gespräch, als er dann wusste, welche Kosten auf ihn zukommen, wollte er nichts mehr von all dem wissen. Er sagt, er habe nie von einer "Gasleitung" gesprochen. Andererseits sollten wir ein von ihm aufgesetztes Schriftstück unterschreiben, in dem er uns 5000,- € für die Stromleitung anbietet, wir im Gegenzug auf sämtliche Rechte in Zusammenhang mit der Gasleitung verzichten sollen.

Zitat: "Das gelbe Rohr vom Keller zum Schacht wurde 2001 für eine mögliche Gasversorgung verlegt, ohne die konkrete Prüfung einer Installation, da das Haus mit Öl versorgt wurde."

3. Ebenfalls bei der Besichtigung, sein Makler war auch anwesend, wurde folgende Aussage durch den ehemeligen Eigentümer getätigt: "Das Haus hat allerbeste Werte, es wurde durch einen Gutachter geprüft..."
Weiterhin der Makler: "Der Keller ist absolut trocken..."
Bei unseren Besichtigungen sind uns keinerlei Feuchtigkeitsschäden aufgefallen, diese hätten wir sofort angesprochen bzw. die Immobilie dann wahrscheinlich gar nicht erst gekauft, da wir beide eher vorsichtig sind, handwerklich nciht begabt und uns mit solchen Dingen nicht auskennen.
Irgendwann traten an einer Seite des Hauses extreme Aufblühungen aus, wenn wir nicht 24 h/Tag zwei Entfeuchtungsgeräte im Keller laufen lassen würden, die wir täglich leeren, wäre vor allem die eine Wand komplett verschimmelt und pitsch nass.
Unser Gutachter (der wegen einer anderen Angelegenheit heir war) sagte, dass dort erkennbar nachgearbeitet wurde und das Problem nicht erst seit Kurzem besteht.
Der ehemalige Eigentümer gibt an, davon keine Kenntnis zu haben und dass dort zu keiner Zeit nachgearbeitet wurde und es völlig normal sei, dass ein Keller aus dem Baujahr nicht komplett trocken sei.
Das wissen wir heute auch, wussten wir aber damals nicht und er wurde uns doch schliesslich als trocken verkauft?!


Es liegt hier also einiges im Argen. Wir haben uns sämtliche Angebote rein geholt für eine neue Stromleitung, Gasleitung, Tiefbauarbeiten hierfür und unser Tiefbauer würde auch an dieser einen feuchten Wand direkt ausschachten (da sowieso einmal der Bagger hier ist) um dort das Feuchtigkeitsproblem in den Griff zu bekommen.
Die Angebote liegen in der Summe bei gut 23.000,- €. Der ehem. Eigentümer möchte lediglich 5000,- € für die Stromleitung übernehmen und fühlt sich für alles andere nicht verantwortlich bzw. nicht in der Schuld.
Wir sind ihm bereits entgegengekommen, da wir uns eigentlich nicht streiten wollten und haben ihm 15.000,- € angeboten und würden den Rest selbst tragen, er beharrt auf die 5000,- €.

Wir sind der Meinung, dass eine angepriesene und mitverkaufte Gasleitung auch vorhanden sein sollte. Dass er diese nie auf Funktionalität geprüft hat, dürfte doch nicht unser Problem sein, oder?! Dann hätte er eben sagen müssen, dass er sich das so gedacht hat, aber nie hat prüfen lassen, oder sehe ich das falsch?

Wir sind sehr gespannt auf euer Feedback und bedanken und bereits vorab ganz herzlich!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich sehe derzeit gar keinen Rechtsgrundlage, das der Verkäufer überhaupt was machen müsste.
Bei einem Kauf in 2015 sind alle Ansprüche aus der 2jährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung verjährt.


Von daher sollte man sich über jeden EUR den er freiwillig rausrückt freuen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich sehe in der Beschreibung nicht, warum der der alte Eigentümer, außer wegen seiner Kulanz, überhaupt irgendwelche Kosten tragen sollte.

Zitat (von Azimute):
Der ehemalige Eigentümer gab beim ersten gemeinsamen Gespräch an, dass er alle Mängel beseitigen lassen würde,
Das ist eine sehr großzügige Geste des Verkäufers. Auch nachher die Konkretisierung auf 5000€ ist immer noch sehr großzügig. Warum sollte er, eurer Meinung nach, überhaupt irgendetwas übernehmen müssen???

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Azimute):
Das Stromkabel muss nun "neu verlegt" werden.
Dazu gibt es einen Bescheid? Der das *MUSS* belegt?
Zitat (von Azimute):
und es nicht empfehlenswert ist
Aber auch nicht verboten, oder?
Zitat (von Azimute):
alles andere sei nicht sein Problem. Stimmt das so?
Alles ist gar nicht mehr sein Problem. Es liegt weder ein Mangel noch eine Täuschung vor.

Zitat (von Azimute):
Es liegt hier also einiges im Argen.
Das mag sein. Das werdet ihr selbst ausbaden müssen. Ein Kaufinteressent ist immer gut beraten, ein *altes* Haus vor dem Kauf mit einem Gutachter zu besichtigen und zu bewerten. Der kann Geschichten von Verkäufern anders *verstehen*, schließlich will er das Haus nicht kaufen... Denn welcher Verkäufer redet sein Haus schlecht? Vielleicht hat man keine Kenntnis, aber wer weist einen sanierten Keller als Sanierung wegen Feuchteschäden nach?
Jetzt rächen sich eure Spargedanken von früher.

Zur Verjährungsfrage: Mit welchem Vertrag habt ihr das Haus gekauft?
Zitat (von Azimute):
Wir sind der Meinung, dass eine angepriesene und mitverkaufte Gasleitung auch vorhanden sein sollte.
Nö. Falsch. Oder steht das SO im Kaufvertrag? Den trockenen Keller hat er auch angepriesen.

Zitat (von Azimute):
eine Wand komplett verschimmelt und pitsch nass.
Kleiner Hinweis aus der Ferne:
Sollte diese Kellerwand verputzt sein, dann den Putz entfernen, die Mauerwerkswand frei halten, Entfeuchtungsgeräte entfernen. Kellerfenster im Sommer nicht öffnen.
Warum? Kann ich dir gern erklären, aber nicht hier.

Baujahr 1956? Keller haben in aller Regel keine zuverlässige Außenabdichtung. Nicht mehr oder noch nie gehabt.
Einzige aus der Ferne hilfreiche Maßnahme: Die Kelleraußenwände freilegen, fachgerecht abdichten lassen (je nach Lastfall).
Solltet ihr die Kellerräume anders als nur zum Lagern von Unbrauchbarem nutzen---- ganz anderer Ansatz.
Alles selbst zu bezahlende Leistungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Azimute
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Das entzieht sich jeglichem Verständnis meinerseits.
Ich kann doch nicht ein Leerrohr als „Gasleitung" anpreisen, welches dann weder eine Gasleitung ist, noch als Leerrohr für selbige genutzt werden kann.
Wo genau ist er da jetzt im Recht?

Ich kann doch nichts verkaufen, was nicht meiner Beschreibung entspricht?

Und natürlich muss beim Verkauf niemand seine Immobilie schlecht reden, aber Feuchtigkeit zu verheimlichen ist sicher nicht rechtens.

Den Kommentar zu dem Spargedanken spare ich mir an dieser Stelle ebenfalls, da es sich um eine Unterstellung handelt,
Ich habe zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass wir jemals an irgendeiner Stelle sparen wollten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Azimute):
Wo genau ist er da jetzt im Recht?

Die gesetzliche Sachmängelhaftung wird er wohl ausgeschlossen haben.
Man müsste ihm also erst mal nachweisen, das ein entsprechender arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.
Bis dahin kann er sich gemütlich zurücklehnen und abwarten.



Zitat (von Azimute):
aber Feuchtigkeit zu verheimlichen ist sicher nicht rechtens.

Wieso, ihr habt doch selber keine gesehen. Also hat das
Zitat (von Azimute):
"Der Keller ist absolut trocken..."
doch gestimmt. Wobei die Aussage des Maklers eh nicht relevant ist, es gilt der notariell beglaubigte Vertrag und dessen Inhalte.



Einzig das Schriftstück, da müsste man den Wortlaut kennen, eventuell könnte sich daraus noch was ergeben.
Zumindest an das Angebot der 5000 EUR scheint er erst mal gebunden zu sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Azimute):
ich zitiere: "Hier haben wir damals direkt eine Gasleitung legen lassen. Zur Zeit wird das Haus ja mit Öl beheizt, aber wenn Sie mal erneuern wollen, ist hier gleich der Anschluss für eine Gasheizung."

Du kannst dich nach 4 Jahren an den genauen Wortlaut erinnern???

Zitat (von Azimute):
Das entzieht sich jeglichem Verständnis meinerseits.
Ich kann doch nicht ein Leerrohr als „Gasleitung" anpreisen, welches dann weder eine Gasleitung ist, noch als Leerrohr für selbige genutzt werden kann.

Das hast du wohl falsch verstanden. Er hat sicherlich nur gesagt, dass dort alles für eine Gasverlegung vorbereitet sei und ihr dann dort direkt den Anschluss hättet........wenn irgendwann einmal eine Gasleitung eingezogen werden würde.


Zitat (von Azimute):
Wo genau ist er da jetzt im Recht?
Du bist derjenige, der nachweisen muss was er angeblich gesagt hat und dass diese Zusicherung Teil des Kaufvertrages ist. Kannst du das? Ansonsten, kannst du beweisen, dass du arglistig getäuscht wurdest und er wusste, dass es nur Leerrohre sind, er dies euch aber absichtlich verschwiegen hat?

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest an das Angebot der 5000 EUR scheint er erst mal gebunden zu sein.
Genau, aber Angebote kann man auch wieder zurückziehen. Diese freiwilligen 5000€ sollte man schnellstens schriftlich fixieren.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Azimute):
Das entzieht sich jeglichem Verständnis meinerseits.
Warum?
Zitat (von Azimute):
Ich kann doch nichts verkaufen, was nicht meiner Beschreibung entspricht?
Doch, das kannst auch du. Er hat es zwar angepriesen, aber es ist nicht im Kaufvertrag verankert. Er hat es demnach nicht verkauft an dich. Und wann war denn damals direkt, als er die ominöse Gasleitung verlegen ließ?
Er hat etwas angepriesen, wovon er ausging, dass es vorhanden sei. Das darf er.
Zitat (von Azimute):
aber Feuchtigkeit zu verheimlichen ist sicher nicht rechtens.
Wieso hat er die verheimlicht? Er hat vielleicht was Falsches gesagt. Aber evtl. war der Keller eine Zeitlang wirklich trocken? Konntest du den Keller nicht VOR dem Kauf besichtigen?

Gern nehme ich das mit dem Spargedanken zurück. Ich möchte dir schließlich nichts unterstellen.
Bitte unterstelle du dem Hausverkäufer auch nichts.
Zur Abrundung: Kannst du meine Fragen aus # 3 zu dem *MUSS* für die Stromleitung noch beantworten?

Auch hier möchte ich erklären:
Es tut mir leid, wenn einem Fragesteller meine Antworten nicht gefallen.
Man kann dem Verkäufer verschwiegene Mängel oder gar arglistige Täuschung derzeit nicht anlasten.
Evtl. findet sich im Kaufvertrag ein bisher nicht genannter Passus, der die Angelegenheit in anderem Licht beleuchtet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Azimute):
Ich kann doch nicht ein Leerrohr als „Gasleitung" anpreisen, welches dann weder eine Gasleitung ist, noch als Leerrohr für selbige genutzt werden kann.


Wieso kann man in das vorhandene Leerrohr keine Gasleitung einziehen?
Dafür sind die Leerrohre doch eigenlich vorgesehen.

Nasse Wände: hat euer Gutachter auch was dazu gesagt, wann mal repariert worden sein soll?
Mein Gedanke dazu: die Reparatur liegt lange zurück, war über Jahre erfolgreich und jetzt ist erneut eine Stelle undicht geworden?

Berry

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#9
 Von 
Azimute
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Leerrohr wurde nicht „regelkomform" verlegt und ins Haus rein läuft ein Kunststoffrohr, welches allerdings aus Metall sein sollte - zumindest der Teil, der ins Haus führt. Zudem fehlt eine Art Sicherung von innen am Rohr, dass es bei Belastung von außen nicht rausgezogen werden kann,
Die Beschreibung ist miserabel, aber wir sind handwerklich wirklich unterirdisch.

Der Gutachter sagte wortwörtlich: „Hier wurde auch schon mal versucht, etwas nachzubessern."

Und zu den restlichen Fragen:
Natürlich haben wir den Keller bei der Besichtigung gesehen, das erwähnte ich bereits. Dort war uns rein gar nichts aufgefallen, sonst hätten wir das Haus wahrscheinlich erst komplett checken lassen, weil wir nun wirklich keine Leute sind, die an jeder Ecke sparen oder hätten es gleich abgelehnt.

Anami, hat er uns die Ölheizung auch nicht verkauft? Davon steht nämlich nichts gesondert im Vertrag.
Entschuldige bitte, aber eine vorbereitete Gasleitung erwähnt man als Laie genauso wenig gesondert wie die eingebauten Fenster.
Ich finde einige Antworten hier leider sehr arrogant und überheblich. Als wären die Antworten auf meine Fragen alle selbstverständlich.
Schade!

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