Hauskauf, Verkäufer zieht nicht pünktlich aus

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alada
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf, Verkäufer zieht nicht pünktlich aus

Hallo,

ich habe zum 01.02.2012 ein Haus gekauft. Der Verkäufer wohnt noch im Haus und hatte den Hausverkauf erst zum November angesetzt, dann zum Dezember, Januar und dann schließlich zum 01.02.2012 notariell festgelegt. Ich stehe im Grundbuch und alles ist beglaubigt. Jetzt wird sein Haus wohl nicht pünktlich fertig und er will mir das heute Abend sagen (habe ich durch die Telekom durch Zufall erfahren, weil der Anschluss nicht gekündigt wurde). Nachdem das alles nun aberständig verlegt wurde habe ich echt keinen Bock mehr. Das Geld fließt zum 01.02. und da ist eigentlich Schlüsselübergabe. Welche rechtliche Handhabe habe ich nun? 1. kann ich sicherlich meine Miete von ihm verlangen (habe eigentlich zum 01.02. gekündigt, aber es ist noch kein Nachmieter da, 2. kann ich auch in ein Hotel ziehen - will hier nämlich nciht mehr wohnen, 3. Einlagerung der Möbel, 4. Schadensersatz, weil das hier alles echt nervt und meine ganze Planung bezüglich Umbau und so komplett ins wanken gerät....
Wie würdet Ihr vorgehen? Was ist schlau? Ich kann doch auch verlangen, dass die hier einziehen, oder?
Das nervt alles....

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Ah, PS: Kann ich wegen sowas vom Kaufvertrag zurücktreten?

-- Editiert Alada am 03.01.2012 14:22

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie würdet Ihr vorgehen?
Statt hoer lange Zeit ür schreiben zu verwwenden hätte ich denbetroffenen erstmal gefragt was er dazu sagen kann...

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

und dann schließlich zum 01.02.2012 notariell festgelegt.

Normalerweise steht die Nutzungsentschädigung bereits im Kaufvertrag, so etwa das doppelte der ortsüblichen Miete.
Schau mal nach.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alada
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich wollte gerne vorher wissen, was für eventualitäten und möglichkeiten auf mich zu kommen, damit ich auch weiß, wie ich argumentieren kann.

im kaufvertrag steht etwas von schadensersatz, aber keine höhe ist angegeben, gibts da n standard-satz?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Es soll der Schden ersetzt werden, nicht noch Profit draus geschlagen werden, allerdings wirst auch du zur Schadensminderung beitragen müssen, sprich wenn du die Wohnung die du jetzt noch hast weiter nutzen könntest, dann wäre ein Umzug in ein Hotel nicht angebracht...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
1. kann ich sicherlich meine Miete von ihm verlangen (habe eigentlich zum 01.02. gekündigt, aber es ist noch kein Nachmieter da,

Das wäre möglich.



quote:
2. kann ich auch in ein Hotel ziehen - will hier nämlich nciht mehr wohnen,

Sicher, nur zahlen musst du es selbst



quote:
3. Einlagerung der Möbel,

Wenn es denn tatsächlich notwendig ist.



quote:
4. Schadensersatz, weil das hier alles echt nervt und meine ganze Planung bezüglich Umbau und so komplett ins wanken gerät....

Nein, weil du genervt bist gibt es keinen Schadensersatz. Ersetzt wird nur der reale Schaden unter berücksichtigung deiner Schadensminderungpflicht.



quote:
Ich kann doch auch verlangen, dass die hier einziehen, oder?

Klar, verlangen kann man eigentlich alles. Auch das der Papst im Tiger-Tanga auftritt.

Das wäre eine Alternative wenn der Verkäufer sich darauf einlässt. Falls nicht, Pech gehabt. Dann musst Du da wohnen bleiben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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