Hallo,
wir wollen evtl. noch ein Haus kaufen. 4 WE, 1 WE ist noch bewohnt von einer Eigentümerin (sind insgesamt 3 Eigentümer).
Prinzipiell ist man sich einig, ich habe jedoch Bedenken, dass die WEin auch nach dem Verkauf nicht ausziehen wird. Das Objekt ist für uns nur interessant, wenn es leer ist (kernsanierung), wir haben kein Interesse an langen Prozessen um die WEin dann rauszuklagen.
Wie ist es beim Kauf, muss sie dann ausziehen, gibt es da Fristen? Kann man im Kaufvertrag das so regeln, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist ausziehen muss so irgendwie mit Vollstreckungsklausel (habe keine Ahnung ob das so geht)?
-----------------
""
Hauskauf - wie regelt man das mit der Frist zum Ausziehen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
sagt das dem Notar- Knete erst bei freier Übergabe und er baut den Vertrag entsprechend
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
quote:
Kann man im Kaufvertrag das so regeln, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist ausziehen muss so irgendwie mit Vollstreckungsklausel (habe keine Ahnung ob das so geht)?
Am wirkungsvollsten ist, eine Frist bis zum Auszug und das der volle Betrag erst ferigegeben wird wenndas haus leer ist.
Hier lohnt der Weg zum Anwalt/Notar um sich über die Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie schon erwähnt kann der Auszug im Kaufvertrag mit
aufgenommen werden. "Die Verkäuferin zieht bis zum ....
aus und unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung."
Bis zu Auszug zahlt sie eine Nutzungsentschädigung in Höhe von.....
-----------------
""
Hallo,
darauf würde ich mich nicht einlassen. Übergabe des Hauses freigezogen, ansonsten fließt kein Cent. Das, einschließlich einer entsprechenden Rücktrittsklausel für die Käufer dürfte die sicherste Variante sein. Die Vollstreckung des Vertrages durch die TE kostet Zeit und Geld, welches man sich mühselig wiederholen muss.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Mach den Vertrag, dann kommt das Geld auf ein Notarkonto bis zu Übergabe. Die Übergabe mach erst wenn die Wohnungen leer sind.
Alles andere kann nach hinten losgehen.
Oder noch einfacher: eine Konventionalstrafe und einen Einbehalt der Kaufsumme beim Notar - dann wird es billiger
-----------------
" "
Hallo,
ich denke, das Problem wird hier sein, dass mehrere Kaufverträge mit unterschiedlichen Verkäufern quasi gleichzeitig geschlossen werden sollen (das ist imho auch nicht so problemlos, nur so nebenbei).
Was ist nun, wenn die letzte Bewohnerin wider erwarten einfach nicht auszieht? Dann fließt natürlich auch kein Geld, klar, aber die anderen Wohnungen wurden ja schon bezahlt und können nicht wie gewünscht genutzt werden (nämlich zur Sanierung).
Daher erschein mir in deisem Fall eine Konventionalstrafe unbedingt angebracht. Das Eintreiben dieser Strafe ist übrigens auch kein Problem, die kann man dann ggf. gleich vom Kaufpreis einbehalten.
MfG Stefan
PS: Die Abkürzung WE steht nicht für "Wohneigentümer", sondern für "Wohneinheit" oder "Wohneigentum", die Erweiterung mit "in" macht daher keine Sinn (ich weiß aber natürlich, was gemeint war)
quote:
Das Eintreiben dieser Strafe ist übrigens auch kein Problem, die kann man dann ggf. gleich vom Kaufpreis einbehalten.
Es sei denn die Wohnung ist belastet. Wenn sich der VK weigert auszuziehen dann kaum wegen Reichtum .-)
-----------------
" "
richtiger Ansatz : xxsirodxx
-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus
Bönischplatz 11
01307 Dresden
Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901
service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"
Vielen Dank für die Tipps, ein Gespräch mit der WEin, welche noch im Hause wohnt hat gezeigt, dass es hier wohl nicht wirklich angedacht ist auszuziehen, auf jeden Fall nicht sofort ... O-Ton: "Na sie werden mich ja nicht gleich vor die Tür setzen, wenn ich in drei Monaten keine Wohnung gefunden habe, oder?"
Vorerst lassen wir die Finger davon, das Eisen ist zu heiß.
-----------------
""
Richtige Entscheidung, sonst drohen Ärger und Verlust.
-----------------
"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten