Hausverkauf - auf feuchte Stellen im Keller hingewiesen, wie absichern?

23. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Hausverkauf - auf feuchte Stellen im Keller hingewiesen, wie absichern?

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine Auskunft zu folgender Frage: Nehmen wir an, der Verkäufer eines Hauses weist den Makler und Interessenten bei der Hausbesichtigung auf feuchte Stellen im Keller eines Altbauhauses um 1957 hin, die an einigen Stellen auch sichtbar sind. Kein eindringendes Wasser, ohne Rinnsaale und auch ohne Schimmelbildung, aber doch im Bereich der Sockelleiste an einigen Stellen dunkler gefärbt. Feucht eben, verursacht evlt. durch ein lange defektes Guss-Kanalrohr, das erst vor kurzem erneuert wurde oder auch durch in der Waschküche entstandene Feuchtigkeit durch Trockner (Kondensatbildung an der kalten Wand) oder durch das Wäschetrocknen an sich. Die Ursache ist nicht bekannt. Die allgemein übliche Bauweise für diese Nutzkeller damals schien möglicherweise eine gewisse Feuchtigkeit sogar zuzulassen, damit Lebensmittel usw. darin gelagert werden konnten.
Da der Keller dein Wohn-, sondern nur ein Abstellraum war, wurden die Flecken einfach mit geeigneter Farbe übermalt bis sie wieder durchkamen. Auch darin gelagerte Kartons und Kleidungsstücke waren nicht von Schimmel befallen.
Wie kann man sich als VK dem K gegenüber absichern, dass diese Informationen geflossen sind und wie kann das in den Kaufvertrag mit eingebracht werden? Ausgeschlossen werden soll, dass später die "arglistige Täuschung" Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird, der K wird bei Besichtigung davon in Kenntnis gesetzt, soll aber später nicht behaupten dürfen, er habe davon nichts gewusst weil der den Keller auf einmal als Wohnzimmer ausbauen will. Es ist nur ein Nutzkeller, ein guter, aber kein Wohnraum.
Vielen Dank für evtl. Antworten!

Gruß,
Longhorn

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Vielleicht im notariellen Kaufvertrag noch einmal darauf hinweisen?!

Der Notar kann einen dahingehend beraten u. den Vertrag dementsprechend formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bekannte Mängel nennt man so detailiert wie möglich dme Notar, damit er das dann entsprechend im Vertrag vermerkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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