Hallo,
wir sind kurz davor unser Reihenmittelhaus privat zu verkaufen. Vor 2 jahren hatten wir einen Wasserschaden, weil bei einer Rohrreinigung ein Rohr beschädigt wurde. Die Rohre wurden ausgetauscht und das Haus von einer Fachfirma getrocknet , danach wurde neues Laminat verlegt, Schimmel entfernt neu tapeziert, zerstörte Fliesen ausgetauscht... Es ist also alles wieder in Ordnung.
MUSS ich der Käuferin diesen ehemaligen Schaden trotzdem mitteilen? Evtl. hört sie später davon von Nachbarn - aber vorm Kauf könnte es auch abstoßend wirken !? ABER es ist ja eigentlich alles in Ordnung, alles wieder heile trocken und voll renoviert.
MUSS ich es also sagen ? Könnte sie mir später damit mit Forderungen kommen?
Wir haben ja selbst noch 2 Jahre darin gewohnt und es ist wirklich alles in Ordnung.
Danke für eure ASntworten
Astrid
Hausverkauf : behobener Wasserschaden mitteilen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
Hallo,
wir sind kurz davor unser Reihenmittelhaus privat zu verkaufen. Vor 2 jahren hatten wir einen Wasserschaden, weil bei einer Rohrreinigung ein Rohr beschädigt wurde. Die Rohre wurden ausgetauscht und das Haus von einer Fachfirma getrocknet , danach wurde neues Laminat verlegt, Schimmel entfernt neu tapeziert, zerstörte Fliesen ausgetauscht... Es ist also alles wieder in Ordnung.
MUSS ich der Käuferin diesen ehemaligen Schaden trotzdem mitteilen? Evtl. hört sie später davon von Nachbarn - aber vorm Kauf könnte es auch abstoßend wirken !? ABER es ist ja eigentlich alles in Ordnung, alles wieder heile trocken und voll renoviert.
MUSS ich es also sagen ? Könnte sie mir später damit mit Forderungen kommen?
Wir haben ja selbst noch 2 Jahre darin gewohnt und es ist wirklich alles in Ordnung.
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"Euwid
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der hausinspektor / Immobilienberatung
Bundesgerichtshof: Mangel verschwiegen, Kauf geplatzt
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mangelhafte Immobilien wieder loswerden wollen. Nach einem neuen Urteil (Az. V ZR 173/05
) berechtigt auch ein vergleichsweise geringer Mangel den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn der Verkäufer den Schaden bewusst verschwiegen hat. Das war bisher juristisch umstritten, weil nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dies bei einer "unerheblichen Pflichtverletzung" eigentlich ausgeschlossen sein sollte.
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung hatte laut Bundesgerichtshofsurteil dem Kaufinteressenten einen Feuchtigkeitsschaden verschwiegen. Trotz Aufforderung des Käufers wollte er den Schaden - nur 2500 Euro - nicht beseitigen. Prompt erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Zu Recht, sagte der BGH und ließ offen, ob so ein kleiner Mangel "unerheblich" sei. Jedenfalls stehe dem Käufer auch dann ein Rücktrittsrecht zu - weil der Verkäufer den Schaden "arglistig" verschwiegen habe.
Ein Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der einen Rücktritt bei unerheblichen Nachteilen ausschließt und die Vertragsparteien auf eine Preisminderung verweist, gelte nicht. Denn ein Verkäufer, der den Abschluss des Kaufvertrages durch "arglistiges Verhalten" herbeigeführt habe, verdiene keinen Schutz, urteilte der Bundesgerichtshof. (Quelle: dpa)
Immobiliengutachter finden sie unter: www.der-Hausinspektor.de
http://www.der-hausinspektor.de/hauskauf-maengel-verschwiegen.htm
Das Risiko später Ärger zu bekommen ist groß. Also besser die Karten auf den Tisch..
Kommentar überflüssig....
-- Editiert von Angelika_P am 06.07.2008 11:22:06
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