Hausverkauf im Internet ohne Einverständnis des Partners

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf im Internet ohne Einverständnis des Partners

Hallo,

darf ein Ehemann das gemeinsame Haus bei der Trennung im Internet zum Verkauf anbieten, ohne Kenntnis der Partnerin die gleichzeitig Mitbesitzerin ist. Das Haus steht auch definitiv nicht zum Verkauf, sondern er will damit nur den Marktwert ermitteln um mehr Geld zu bekommen. Der Schätzwert ist ihm zu niedrig. Die Partnerin möchte auch das Haus behalten und hat ihm per Anwältin verboten Dritte in ihrer Abwesenheit ins Haus zu lassen. Darf er dann Leute ins Haus zur Besichtigung lassen? Er weigert sich die Anzeige aus dem Netz zu nehmen, obwohl er es nicht verkaufen kann und das Angebot daher nur ein Fake ist.
Welche rechtlichen Schritte kann man in diesem Fall einleiten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Welche rechtlichen Schritte kann man in diesem Fall einleiten?

Warscheinlich gar keine. Denn Immobilien kann man nicht online verkaufen. Die Anzeige ist also "nur" eine Einladung in potenzielle Interessenten, ein Angebot abzugeben, analog einer Kleinanzeige in der örtlichen Zeitung. Dass der Anbieter gar nicht verkaufen will, ist in erster Linie ein Problem zwischen Interessenten und Anbieter.

Zitat:
Darf er dann Leute ins Haus zur Besichtigung lassen?

Wenn er selbst dabei ist, wahrscheinlich ja. Es sind halt seine Gäste.

Unterm Strich wird es wahrscheinlich das beste sein, wenn man den Kundenservice den Online-Portals kontaktiert, wo die Immobilie angeboten wird. Die möchten ja auch nicht in einen Rosenkrieg reingezogen werden und Ärger mit Interessenten, die sich auf eine Anzeige melden, wo die Immobilie gar nicht zum verkauf steht, wollen die auch nicht. Gut möglich dass die die Anzeige löschen.


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