Heizung muss außer Betrieb gesetzt werden

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cebrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung muss außer Betrieb gesetzt werden

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 1 Jahr ein Haus gekauft. Den Kaufvertrag wurde bereits vor 1,5 Jahren unterschrieben. Nun informierte mich der Schornsteinfeger durch Zufall, dass ich in dem besagten Haus, den Holzheizkessel nur noch bis zum 01.01.2019 sowie einen Kachelofen noch bis zum 31.12.2020 benutzen darf, da diese dann die Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Ich habe aber noch einen Ölheizkessel, welcher die Werte weiterhin erfüllt. Dies wurde bei den Besichtigungsterminen nie erwähnt. Meiner Meinung nach, hätte das gesagt werden müssen, da es ja feste Bestandteile des Hauses sind, in welche dann zeitnah wieder investiert werden muss und somit auch zum Kaufpreis beitrug. Habe ich da eine Möglichkeit den Verkäufer in Regress zu nehmen? In dem Kaufvertrag steht ein Gewährleistungsauschluss drin, allerdings sehe ich das schon als verschwiegener Mangel, da die Verkäufer aufjedenfall davon wussten, da der Schornsteinfeger bestätigte, das sie damals auch die Hausbesitzer informiert hatte.

Viele Grüße
Cebrox

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 609x hilfreich)

Die Heizung ist ja nicht kaputt, sondern erfüllt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr die Vorschriften (EnEV), ggf. sogar gerade erst weil das Haus verkauft wurde und der alte Eigentümer Bestandschutz hatte. Ähnlich die Frage nach Dämmung etc. Das dürfte meiner Meinung nach nicht unter Sachmangel fallen, sondern der Käufer muss sich genau erkundigen. Genaueres kann aber nur der Anwalt beantworten.

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#2
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 31x hilfreich)

Ist es denn ein Mangel, wenn Sie ein Auto kaufen, welches nur noch zwei Monate TÜV hat und der Verkäufer Sie nicht ausdrücklich darauf hinweist?

Eine auslaufende Betriebserlaubnis ist IMHO kein Mangel.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16157 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von Cebrox):
Meiner Meinung nach, hätte das gesagt werden müssen,....
Meiner Meinung nach nicht.
Woher möchtest du denn wissen, dass der alte Eigentümer das überhaupt wusste???

Zitat (von Cebrox):
Habe ich da eine Möglichkeit den Verkäufer in Regress zu nehmen?
Meiner Meinung nach: Nein

Zitat (von Veannon):
Eine auslaufende Betriebserlaubnis ist IMHO kein Mangel.
So sehe ich das auch.

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#4
 Von 
Cebrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Cebrox):
Meiner Meinung nach, hätte das gesagt werden müssen,....
Meiner Meinung nach nicht.
Woher möchtest du denn wissen, dass der alte Eigentümer das überhaupt wusste???


Wie schon geschrieben, der Schornsteinfeger hat das Haus schon "betreut" bevor ich es gekauft habe und kennt die Vorbesitzer. Er bestätigte mir, dass er sie nach der Gesetzesänderung unterrichten musste und dies auch getan hat.

Im Prinzip ist es schon ein Mangel, da die Öfen die Grenzwerte nicht mehr erfüllen, und sie sich nur noch in einer Übergangszeit finden, die zu den oben genannten Daten dann abgebaut oder nachgerüstet werden müssen. In dieser Übergangszeit befanden Sie sich schon als, ich das Haus besichtigt/gekauft hat.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6077 Beiträge, 1321x hilfreich)

Zum Zeitpunkt des Kaufes, vor 1,5 Jahren war die Heizung noch OK - entsprach den Vorschriften

Bei Deinem Einzug vor einem Jahr war die Heizung noch OK - entsprach den Vorschriften

Und jetzt, bis zum 01.01.2019 ist auch noch alles ok.

Ich sehe da keinen Mangel.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2373x hilfreich)

Vor allem sollte man einfach mal die Bestandteile des Notarvertrag lesen, Sachmängelhaftung wird dort meist mit dem Passus ausgeschlossen, wenn erwähnt wird, der Käufer hat sich vor dem Kauf das Objekt besichtigt und ist sich über den Zustand bewusst.
Also erst mal Lesen, was geschrieben wurde. Genau gesagt muss sich bei Immobilien Käufen immer der Käufer vor dem Kauf selbst informieren, was nicht zugesichert wurde, ist nicht dabei.

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#7
 Von 
Cebrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Vor allem sollte man einfach mal die Bestandteile des Notarvertrag lesen, Sachmängelhaftung wird dort meist mit dem Passus ausgeschlossen, wenn erwähnt wird, der Käufer hat sich vor dem Kauf das Objekt besichtigt und ist sich über den Zustand bewusst.


Ja, das steht so im Kaufvertrag, das weiß ich. Der Anwalt bei der Erstberatungshotline meiner Rechtschutz meinte, dass man eventuell über die "Beschaffenheit" oder so ähnlich was machen könnte. Das würde dann aber wohl dann stark auf den Richter ankommen, wie die Entscheidung ausfällt.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16157 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von Cebrox):
Im Prinzip ist es schon ein Mangel,
Ich sehe hier immer noch keinen Mangel.

Signatur:

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2373x hilfreich)

Zitat (von Cebrox):
dass man eventuell über die "Beschaffenheit" oder so ähnlich was machen könnte. Das würde dann aber wohl dann stark auf den Richter ankommen, wie die Entscheidung ausfällt.

Weit hergeholt, aus dem Grund wird im notariellen Kaufvertrag vom Käufer versichert er kenne den Zustand. Dazu kommt bei Kauf war alles sogar in Ordnung.
Vergleichbar wer sich heute einen Euro 4 Diesel kauft, weis das er in Zukunft nicht in die Stadt darf, wird auch von keinem Richter ein Gehör erhalten. Wer sich ein Haus kauft, sollte zumindest die EnEV und die BImSchV kennen, Unwissenheit ist hier keine Ausrede. Wer sich beim Hauskauf nicht auskennt, sollte eben einen Fachmann mit zur Besichtigung nehmen, denn hier reicht ein Blick aufs Typenschild des Ofen, wenn keines vorhanden ist, weis man doch, der ist nicht mehr auf Dauer zulässig, genau wie man beim Blick auf den Brenner selbst für den Laien im Netz die Liste findet, welche in Zukunft nicht mehr zulässig sein werden.
Das ist kein Geheimwissen.

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