Hemmung Mahnbescheid

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hemmung Mahnbescheid

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Frage zu einem Forderung der am 31.12.2016 verjährt wäre und mit einem Mahnbescheid davor gehemmt wurde(auch wurde die gerichtsgebühr eingezahlt) Folgender Sachverhalt:
Es wurden Käufe von mir und von meiner Frau getätigt (über 10000. €). Diese wurden nur auf ein Dokument Auftragsbestätigung/Lieferschein quittiert.Die Klausel Preis wurde nicht eingetragen.Auf mehrere Angebote habe ich immer wieder hingewiesen das der Verkäufer bitte die Preise darauf eintragen soll.Als Antwort kam nur (das machen wir schon).Als die Käufe beendet wurden kam nach 10 Wochen auch die Rechnung.Ich bin fast von den Socken geflogen als ich die Preise gesehen habe.Meine Preisvergleiche waren alle für die Katz.Total überhöht.Ich habe diese mit Einschreiben den Verkäufer geschildert das diese nicht die vereinbarten Angebote sind.Nach meinen schreiben war bis 25.12.16 nichts (3,5 Jahre) dann der Mahnbescheid.
Auch ist dieser nicht als Gesamtschuldner ausgestellt sondern nur über mich.Mein Ziel war oder ist nicht jemanden zu verarschen
aber die Art vom Verkäufer ist nicht in Ordnung.
Wie sieht ihr die Sachlage.
Ist der Teil die meine Frau gekauft hat verjährt,und die Berechnung wird neu gemacht oder fehlt es gesamt an der Form
Danke und Gruß
Michael Borchert

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Heute ist der 10.07.2017.
Die Hemmung der Verjährung gilt nicht ewig.
Wann wurde Ihnen denn der Mahnbescheid zugestellt?

Der Verkäufer muss übrigens nachweisen, auf welchen Preis man sich geeinigt hat.
Eine Behauptung, die Rechnung sei EUR 30000 reicht nicht aus.

-- Editiert von vundaal76 am 10.07.2017 21:23

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Meine Preisvergleiche waren alle für die Katz.

Interessant, wie macht man denn Preivergleiche ohne Preise?



Zitat (von Kibano):
Ich habe diese mit Einschreiben den Verkäufer geschildert das diese nicht die vereinbarten Angebote sind.

Eigentlich schon.



Zitat (von Kibano):
Es wurden Käufe von mir und von meiner Frau getätigt (über 10000. €). Diese wurden nur auf ein Dokument Auftragsbestätigung/Lieferschein quittiert.Die Klausel Preis wurde nicht eingetragen.

Offensichtlich hat man gekauft zum "beliebigen Tagepreis". Da wäre wohl nur "Wucher" zu prüfen.



Zitat (von Kibano):
Auch ist dieser nicht als Gesamtschuldner ausgestellt sondern nur über mich.

Wer hat denn die Aufträge unterschrieben?


Ehepartner können auch für die Käufe des anderen haften.



Ich würde hier einen Anwalt empfehlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mahnbescheid wurde am 29.12.2016 zugestellt.Am 04.07.2016 die Klagegebühren eingezahlt.
Preisvergleiche waren in 3 verschiedenen Unternehmen.Es war ein Angebot...aber kein Eintrag in Auftragsbestätigun.Letzendlich war meine Nettopreis teurer als die Brutto Preise auf meiner Rechnung.
Unterschrieben wurden Sie teilweise von mir und teilweise von meiner Frau unterschrieben

-- Editiert von Kibano am 10.07.2017 21:56

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Es war ein Angebot...aber kein Eintrag in Auftragsbestätigun.Letzendlich war meine Nettopreis teurer als die Brutto Preise auf meiner Rechnung.


Geht das ein wenig anschaulicher?

Z.B. Angebotspreis xxx €
Preis lt. Rechnung yyy €

Und was ist mit "meine Nettopreis" gemeint, der Sinn ist mit verborgen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Z.B. Angebotspreis xxx €

Nö, hier war "Angebotspreis €".
Man hat blind gekauft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar ich kaufe alles blind.Ein Angebot wird überbewertet .Preis gehört nicht zu einem gültigen Kaufvertrag... Nein jetzt Mal im Ernst....
Angebot A=800€ B=880 C=820€ =Brutto

Wir kaufen bei A für 800€ .Nach 10 Wochen kommt eine Rechnung von 900€ Netto (+19 MwSt).
Das geht mit 8% der Summen so auf meiner Rechnung.
Nix blind Kauf.Nix Kauf ohne Angebot.

-- Editiert von Kibano am 11.07.2017 07:17

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Kauf ohne Angebot.

Dann gab es also kein verbindliches Angebot?

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#8
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Kibano):
Kauf ohne Angebot.

Dann gab es also kein verbindliches Angebot?


Bitte lese den Text richtig...nix Kauf ohne Angebot

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Dem Mahnbescheid wurde widersprochen? Falls ja, ist nach meinem Dafürhalten die Forderung seit 01.07.2017 verjährt - es sei denn, es sind noch andere Umstände gegeben die eine weitere Hemmung begründen (z.B. Verhandlungen, Teilzahlungen, Klageerhebung vor Ablauf der Verjährung)

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#10
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Wiederspruch ist am 31.12.2016 beim Gericht eingegangen.
Denke nicht das diese verjährt ist weil laut BGB 204 nach der letzen Verfahrens Handlung 6 Monate gehemmt ist.Dieses war mein Wiederspruch.
31.12.16 beim Gericht.
Am 02.01.17 zu Gläubiger.
Ich weiß aber nicht ob die Restlichen Tage von 29.12 bis 31.12 dazu gerechnet werden wenn die Hemmung ab meinen Widerspruch 6 Monate läuft

-- Editiert von Kibano am 11.07.2017 09:41

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Bitte lese den Text richtig...nix Kauf ohne Angebot


Das hast Du in deinem ersten Beitrag allerdings komplett anderes beschrieben.

Es gab also ein Angebot, Ihr habt daraufhin bestellt und nach 10 Wochen kam die Rechnung, bei der die Rechnungssumme nicht mit der des Angebotes übereinstimmte.

Richtig, falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig.Ich habe dieses Angebot nicht schriftlich sondern mündlich.
Sorry aber da gehen die eine oder andere Info unter

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Ich habe dieses Angebot nicht schriftlich sondern mündlich.


Weitere entscheidende Frage, welche man eigentlich nicht beantworten kann, da nichts schriftlich vorliegt,
war es ein unverbindliches oder verbindliches Angebot?

Damit sinken deine Chancen die verweigernde Haltung rechtfertigen zu können enorm.....

Zitat (von Kibano):
Ist der Teil die meine Frau gekauft hat verjährt,und die Berechnung wird neu gemacht oder fehlt es gesamt an der Form


Wie wurde von eurer Seite überhaupt auf den Mahnbescheid reagiert?`
Ich gehe aktuell ganz stark davon aus, dass der Drops zu Ende gelutscht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Hemmung wirkt immer so, als wird das auf die Verjährung drauf gerechnet. Also ab 1.1.2017 drauf rechnen.
Die Hemmung wirkt um die Zeitdauer des Mahnbescheides selbst plus die 6 Monate.
Da das Gericht auch ein paar Tage braucht, wirkt die Hemmung entsprechend IMHO irgendwo bis Mitte Juli.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Kibano):
Ich habe dieses Angebot nicht schriftlich sondern mündlich.


Weitere entscheidende Frage, welche man eigentlich nicht beantworten kann, da nichts schriftlich vorliegt,
war es ein unverbindliches oder verbindliches Angebot?

Damit sinken deine Chancen die verweigernde Haltung rechtfertigen zu können enorm.....

Angebot ist verbindlich.
Keine Klauseln ...oder die eine Unverbindlichkeit rechtfertigen


Zitat (von Kibano):
Ist der Teil die meine Frau gekauft hat verjährt,und die Berechnung wird neu gemacht oder fehlt es gesamt an der Form


Wie wurde von eurer Seite überhaupt auf den Mahnbescheid reagiert?`

Mit einem Wiederspruch als gesamt.

Ich gehe aktuell ganz stark davon aus, dass der Drops zu Ende gelutscht ist.


Hmm was meinen Sie damit

-- Editiert von Kibano am 11.07.2017 14:58

-- Editiert von Kibano am 11.07.2017 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Um ein verbindliches Angebot

Mit einem Wiederspruch als Gesamt

Was meinen Sie mit Drops zu Ende gelutscht ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Da ihr dem Mahnbescheid komplett widersprochen habt, folgt die Klage.
Es fand doch eine Gegenleistung statt, nämlich die Warenlieferung.
Was Ihr zu bemängeln habt, ist die Höhe der Forderung, Ihr habt aber 0, nadda, nix, nichts in der Hand, was einen Zweifel an der Höhe der Forderung aufkommen lassen würde.

Der Adressat der Forderung spielt (möchte ich behaupten) hier kaum eine Rolle, oder hat deine Frau für 10.000€ Damenschuhe ohne dein Wissen bestellt?

Da die Überleitung ins Klageverfahren beantragt und die notwendigen Gebühren dazu bereits eingezahlt wurden, läuft meiner Ansicht nach die Verjährungshemmung noch immer, so dass vorerst nicht mit einer Verjährung der Forderung zu rechnen ist.
Vorausgesetzt der Gläubiger hat bei der Klage keinen Fehler gemacht.

Zitat (von Kibano):
Was meinen Sie mit Drops zu Ende gelutscht ?


Das wenn das Verfahren eröffnet wird, Ihr zur Zahlung verurteilt werdet.
Der komplette Widerspruch war schon falsch, da es ja eine berechtigte Forderung gibt, Streitpunkt ist die Höhe der Forderung, der Ihr aber nichts entgegensetzen könnt, da nichts schriftliches bezüglich der Angebote existiert.

-- Editiert von spatenklopper am 11.07.2017 15:17

-- Editiert von spatenklopper am 11.07.2017 15:19

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.07.2017 15:44:30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Adressat spielt keine Rolle?
Das ist schlichtweg falsch.
Gläubiger muss die Rechnung beweisen.Er hat die Beweislast.Seit wann muss der Schuldner die Rechnung von Gläubiger beweisen wenn vorher ein Angebot war.
Danke für deine Hilfe...
Wie soll man einen Mahnbescheid Teil wiedersprechen wenn 8 Rechnungen Unterteil sind in teilberträgen

-- Editiert von Kibano am 11.07.2017 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Der Adressat spielt keine Rolle?


Das habe ich nicht behauptet, nur inwieweit der Hinweiß von Harry aus #2 Beachtung gefunden hat ist offen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ehepartner können auch für die Käufe des anderen haften.


Zitat (von Kibano):
Gläubiger muss die Rechnung beweisen. Er hat die Beweislast. Seit wann muss der Schuldner die Rechnung von Gläubiger beweisen wenn vorher ein Angebot war.


Alles richtig, nur liegt hier das Problem vor, dass Ihr kein Angebot nachweisen könnt.

Mal als Beispiel:

Gläubiger: Herr Kibano hat die Artikel aus Re. 1-8 bestellt und wir haben geliefert.
Herr Kibano: Aber die Rechungssummen stimmen nicht mit dem Angebot überein.
Gläubiger: Ein vorheriges Angebot gab es nicht.
Herr Kibano: .......

Der Gläubiger muss hier nicht nachweisen, dass er euch kein Angebot geschickt hat.
Ihr wollt euch auf ein Angebot berufen, welches materiell nicht existiert und da habt Ihr das Beweisproblem.

Zitat (von Kibano):
Wie soll man einen Mahnbescheid Teil wiedersprechen wenn 8 Rechnungen Unterteil sind in teilberträgen


Da gibt es ein Kästchen für auf dem Mahnbescheid, wenn nicht genügend Platz Aufgrund der vielen Positionen ist, lässt man alles weitere frei.
Es folgt dann vom Mahngericht die Aufforderung, den Teilwiderspruch gegen den Mahnbescheid zu konkretisieren, was man auf vielen Din A4 Seiten tun kann.
(Teil-)Berechtigten Forderungen zu widersprechen und einfach nichts zu zahlen, geht meistens in die Hose.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Kibano):
Auf mehrere Angebote habe ich immer wieder hingewiesen das der Verkäufer bitte die Preise darauf eintragen soll.

Zitat (von Kibano):
Ich habe dieses Angebot nicht schriftlich sondern mündlich.

Aha.
In ein mündliches Angebot sollte der Verkäufer also Preise eintragen?



Zitat (von Kibano):
Nix blind Kauf.Nix Kauf ohne Angebot.

Aha ...
Zitat (von Kibano):
Die Klausel Preis wurde nicht eingetragen.




Ich bleibe bei der Empfehlung zum Anwalt.
Wenn man vor Gericht genau so konfusen Kauderwelsch von sich gibt, dürfte das ein teures Desaster werden ...


Wobei es das wohl eh wird:
Zitat (von Kibano):
Wir kaufen bei A für 800€ .Nach 10 Wochen kommt eine Rechnung von 900€ Netto (+19 MwSt)

Man hat die unstrittigen 800 EUR offenbar nicht gezahlt, bedutet man wird zum überwiegenden Teil unterliegen.



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0x Hilfreiche Antwort

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